Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfallverordnung
(StörfallVwV)

A

Der Bundesrat hat in seiner 796. Sitzung am 13. Februar 2004 beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.

B. Entschließung:

Der Bundesrat bittet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die Störfall-Kommission (SFK) zu beauftragen, deren Abschlussbericht SFK-GS-26 "Schadensbegrenzung bei Dennoch-Störfällen, Empfehlungen für Kriterien zur Abgrenzung von Dennoch-Störfällen und für Vorkehrungen zur Begrenzung ihrer Auswirkungen" zu überarbeiten und dabei aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.

Begründung:

Die in der StörfallVwV vorgesehene Darstellung von Störfallablaufszenarien im Sicherheitsbericht beruht auf dem Abschlussbericht SFK-GS-26, der insbesondere von Seiten der Industrie umstritten ist. So führt der Bezug auf die kritische Masse (MK) zu einer der angestrebten räumlichen Trennung von Betriebsbereichen und Schutzobjekten (Artikel 12 der Richtlinie 96/82/EG) zuwider laufenden Betrachtung. Die Richtlinie 2003/105/EG verpflichtet die Europäische Kommission, bis 31. Dezember 2006 Leitlinien zur Definition einer technischen Datenbank einschließlich Risikodaten und Risikoszenarien aufzustellen, die der Beurteilung der Vereinbarkeit zwischen so genannten Seveso-II-Betrieben und schützenswerten Gebieten dient. Um europaweit einheitliche Bedingungen zu schaffen, sollten diese und andere Entwicklungen auf EUEbene berücksichtigt werden.