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IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen

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  • ... zurück 1.2.2.6.2.3 "Imperial gallons" in Liter und umgekehrt Wenn es sich bei dem Zahlenwert in der mittleren Spalte der folgenden Umrechnungstabelle um "Gallons" handelt, ist der entsprechende Wert in Liter auf der linken Seite abzulesen; wenn es sich bei dem Zahlenwert um Liter handelt, ist der entsprechende Wert in "Gallons" auf der rechten Seite abzulesen; L gal L gal     L gal L gal 2,27 0,5 0,11 159,11 35 7,70 4,55 1 0,22 163,65 36 7,92 9,09 2 0,44 168,20 37 8 ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Transportblatt 5 STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-I) UN-Nr. 2912, 2978 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.3, 2.7.3.2 (a), 6.4.11.2 (a) LSA-I ist die erste von drei Gruppen von radioaktiven Stoffen mit begrenzter spezifischer Eigenaktivität oder von radioaktiven Stoffen, für die Grenzwerte der geschätzten mittleren spezifischen Aktivität gelten. Spaltbare Stoffe dürfen nur in den nach 6.4.11.2 freigestellten Mengen vorhanden sein. 4.1.9.1.6 (b) Dieses Transportblatt g ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1201 FUSELÖL FUSEL OIL 3 - II - 1 L E2 P001 - IBC02 - - T4 TP1 F-E, S-D Staukategorie B. Farblose, ölige Flüssigkeit mit widerlichem Geruch. Gemisch besteht aus Amylalkoholen. Nicht mischbar mit Wasser. 1201 FUSELÖL FUSEL OIL 3 - III 223 955 5 L E1 P001 LP01 - IBC03 - - T2 TP1 F-E, S-D Staukategorie A. Siehe Eintrag oben. 1202 GASÖL oder DIESELKRAFTSTOFF oder HEIZÖL (LEICHT) GAS OIL ... ...

IMDG Teil 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln und Großverpackungen

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  • ... zurück 4.1.5 Besondere Vorschriften für das Verpacken von Gütern der Klasse 1 4.1.5.1 Die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 müssen erfüllt sein. 4.1.5.2 Alle Verpackungen für Güter der Klasse 1 müssen so ausgelegt und ausgeführt sein, dass: die explosiven Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff geschützt werden, ihr Entweichen verhindert wird und normalen Beförderungsbedingungen, einschließlich vorhersehbarer Temperatur-, Feuchtigkeits- oder Druckänderungen, keine Erhöhung der Gefahr einer un ... ...

IMDG Code Teil 5: Verfahren für den Versand

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - 7.5 Packen von Beförderungseinheiten

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  • ... Siehe Titel ...

Bekanntmachung zur Gefahrgutverordnung See in Verbindung mit dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der Fassung des Amendment 34-06 (1)

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IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück Kapitel 7.3 Besondere Bestimmungen für Unfälle und Brandschutzmaßnahmen bei gefährlichen Gütern Bemerkung: Die Vorschriften dieses Kapitels sind völkerrechtlich nicht verbindlich. 7.3.1 Allgemeines 7.3.1.1 Für den Fall eines Unfalls mit gefährlichen Gütern sind ausführliche Empfehlungen in Der EmS-Leitfaden: Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern (The EmS Guide: Emergency Response Procedures for Ships Carrying Dangerous Goods) enthalten. 7.3.1.2 Für den ... ...

IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück 250 Diese Eintragung darf nur für Proben chemischer Substanzen verwendet werden, die in Zusammenhang mit der Anwendung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen zu Analysezwecken genommen wurden. Die Beförderung von Stoffen, die unter diese Eintragung fallen, muss nach der Verfahrenskette für den Schutz und die Sicherheit, die von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen fe ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2705 1-PENTOL 1-PENTOL 8 - II - 1 L E2 P001 - IBC02 - - T7 TP2 F-A, S-B Staukategorie B. "Entfernt von" Säuren und Alkalien Farblose Flüssigkeit mit wahrnehmbarem Geruch. Kann in Berührung mit Säuren und Alkalien reagieren. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. 2707 DIMETHYLDIOXANE DIMETHYLDIOXANES 3 - II - 1 L E2 P001 - IBC02 - - T4 TP1 F-E, S-D Staukategor ... ...

IMDG Code 2.5.3 Liste organischer Peroxide

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  • ... zurück 3115 ACETYL CYCLOHEXANESULPHONYL PEROXIDE < 32   > 68     OP7 -10 0   tert-AMYL PEROXY-2-ETHYLHEXANOATE < 100         OP7 +2ß +25   tert-AMYL PEROXYNEODECANOATE < 77   > 23     OP7 0 +10   tert-BUTYL PEROXY-2-ETHYLHEXANOATE + 2,2-DI-(tert-BUTYLPEROXYBUTANE < 31 + < 36         OP7 +35 +40   tert-BUTYL PEROXYISOBUTYRATE < 52   > 48     OP7 +15 +20   tert-BUTYL PEROXYNEODECANOATE >77 -100         OP7 -5 +5   tert-BUTYL PEROXYNEODECANOATE < 77   > 23     ... ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück 7.1.10.4 Staumaßnahmen für ÖLKUCHEN (UN 1386) 7.1.10.4.1 Staumaßnahmen für ÖLKUCHEN, pflanzliches Öl enthaltend (a), durch Pressen gewonnene Ölsaatrückstände, die mehr als 10 % Öl und oder mehr als 20 % Öl und Feuchtigkeit zusammen enthalten: Durchlüftung und Oberflächenlüftung sind erforderlich. Wenn eine Seereise länger als 5 Tage dauert, muss das Schiff mit Einrichtungen versehen sein, die das Eingeben von Kohlendioxid oder Inertgas in die Laderäume ermöglichen. Die Säcke müssen immer ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück 7.2.3.3 Trenntabelle für Beförderungseinheiten auf offenen Containerschiffen Trennan- forderungen vertikal horizontal     geschl. gegen geschl. geschl. gegen offen offen gegen offen   geschl. gegen geschl geschl gegen offen offen gegen offen an Deck unter Deck an Deck unter Deck an Deck unter Deck "entfernt von" .1 überein- ander erlaubt offen auf geschl. erlaubt; sonst wie "offen gegen offen" nicht in derselben vertikalen Säule Längs- schiffs keine ... ...

IMDG Code - 7.4 Beförderung von Beförderungseinheiten mit Schiffen

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1700 TRÄNENGAS-KERZEN TEAR GAS CANDLES 6.1 4.1 II - 0 E0 P600 - - - - - - F-A, S-G Staukategorie D. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Gegenstände, die Stoffe mit tränenreizender Wirkung enthalten, die bereits in geringen in der Luft verteilten Mengen die Augen sehr stark reizen und starke Tränenbildung hervorrufen. 1701 XYLYLBROMID, FLÜSSIG XYLYL BROMIDE, LIQUID 6.1 - II - 0 E4 P001 PP31 IB ... ...

IMDG Code Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

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  • ... zurück Kapitel 6.2 Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Druckgefäßen, Druckgaspackungen, Gefäßen, klein mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas Bem.: Druckgaspackungen, Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen, die verflüssigtes entzündbares Gas enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften von 6.2.1 bis 6.2.3. 6.2.1 Allgemeine Vorschriften 6.2.1.1 Auslegung und Bau 6.2.1.1.1 Druckgefäße und deren Verschlüsse ... ...

IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück 250 Diese Eintragung darf nur für Proben chemischer Substanzen verwendet werden, die in Zusammenhang mit der Anwendung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen zu Analysezwecken genommen wurden. Die Beförderung von Stoffen, die unter diese Eintragung fallen, muss nach der Verfahrenskette für den Schutz und die Sicherheit, die von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen fe ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung

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  • ... zurück Kapitel 2.4 Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 2.4.0 Einleitende Bemerkung Da metallorganische Stoffe in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften der Klasse 4.2 oder 4.3 mit zusätzlichen Nebengefahren zugeordnet werden können, ist in 2.4.5 ein besonderes Flussdiagramm für die Klassifizierung dieser Stoffe aufgeführt. 2.4.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften 2.4.1.1 Die Klasse 4 umfasst ... ...

IMDG Code Teil 5: Verfahren für den Versand

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  • ... zurück Kapitel 5.4 Dokumentation Bemerkung 1: Der Einsatz elektronischer Datenverarbeitungssysteme (EDV) und Übertragungsverfahren unter Nutzung des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic data interchange) als Alternative zur Dokumentation auf Papier wird durch die Vorschriften dieses Codes nicht ausgeschlossen. Sämtliche Bezugnahmen auf "Beförderungsdokument für gefährliche Güter" in diesem Kapitel schließen auch die Bereitstellung der erforderlichen Informationen mit Hilfe ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 3200 PYROPHORER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G. PYROPHORIC SOLID, INORGANIC, N.O.S. 4.2 - I 274 0 E0 P404 PP31 - - - T21 TP7 TP33 F-G, S-M Staukategorie D. Neigt an Luft zur Selbstentzündung. Beim Schütteln können sich Funken bilden. Entwickelt bei Berührung mit Wasser Wasserstoff, ein entzündbares Gas. 3205 ERDALKALIMETALL- ALKOHOLATE, N.A.G. ALKALINE EARTH METAL ALCOHOLATES, N.O.S. 4.2 - ... ...

IMDG Code 2.5.3 Liste organischer Peroxide

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  • ... zurück 3115 ACETYL CYCLOHEXANESULPHONYL PEROXIDE < 32   > 68     OP7 -10 0   tert-AMYL PEROXY-2-ETHYLHEXANOATE < 100         OP7 +2ß +25   tert-AMYL PEROXYNEODECANOATE < 77   > 23     OP7 0 +10   tert-BUTYL PEROXY-2-ETHYLHEXANOATE + 2,2-DI-(tert-BUTYLPEROXYBUTANE < 31 + < 36         OP7 +35 +40   tert-BUTYL PEROXYISOBUTYRATE < 52   > 48     OP7 +15 +20   tert-BUTYL PEROXYNEODECANOATE >77 -100         OP7 -5 +5   tert-BUTYL PEROXYNEODECANOATE < 77   > 23     ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Transportblatt 12 RADIOAKTIVE STOFFE IN TYP C-VERSANDSTÜCKEN UN-Nr. 3323, 3330 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.2 Versandstück (h) (a) Radioaktive Stoffe, deren Aktivität den in dem multilateralen Zulassungszeugnis der betreffenden zuständigen Behörden für ein Versandstückmuster vom Typ C festgelegten Grenzwert nicht überschreitet, dürfen in einem Typ-C-Versandstück befördert werden, das so beschaffen sein muss, dass es unwahrscheinlich ist, dass unter Unfall-Beförderungsbedingen sein ... ...

IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück 2798 Phenylphosphordichlorid 2799 Phenylphosphorthiodichlorid 2802 Kupferchlorid 2812 Natriumaluminat, fest 2819 Amylsäurephosphat 2820 Buttersäure 2823 Crotonsäure 2826 Ethylchlorthioformiat 2829 Kapronsäure 2834 Phosphorige Säure 2834 Orthophosphorige Säure 2851 Bortrifluoriddihydrat 2865 Hydroxylaminsulfat 2869 Titaniumtrichlorid, Mischung 2879 Selenoxychlorid 2967 Sulfaminsäure 2985 Chlorsilane, entzündbar, ätzend , n.a.g. 2986 Chlorsilane, ätzend, entzündbar, n.a.g. 2987 Chlorsilane, ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.6 Klasse 6 - Giftige Stoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe

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  • ... zurück Kapitel 2.6 Klasse 6 - Giftige Stoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe 2.6.0 Einleitende Bemerkungen Bemerkung 1: Der Begriff "toxisch" hat die gleiche Bedeutung wie der Begriff "giftig". Bemerkung 2: Genetisch veränderte Mikroorganismen, die nicht der Begriffsbestimmung für giftige oder ansteckungsgefährliche Stoffe entsprechen, müssen für die Einstufung in Klasse 9 in Betracht gezogen und der UN-Nummer 3245 zugeordnet werden. Bemerkung 3: Toxine pflanzlichen, tier ... ...

IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen

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  • ... zurück Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1.2.1 Begriffsbestimmungen Es folgt eine Liste allgemein anwendbarer Begriffsbestimmungen, die im gesamten Code verwendet werden. Weitere Begriffsbestimmungen spezifischer Art sind in den einzelnen Kapiteln enthalten. Im Sinne dieses Code bedeuten: Abfälle - Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände, die einen oder mehrere Bestandteile, die unter die Vorschriften dieses Code fallen, enthalten oder durch diese verunreinigt sin ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1100 ALLYLCHLORID ALLYL CHLORIDE 3 6.1 I - 0 E0 P001 - - - - T14 TP2 TP13 F-E, S-D Staukategorie E. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Farblose Flüssigkeit mit unangenehmem, stechendem Geruch. Flammpunkt: -29°C c.c. Explosionsgrenzen: 3,3% bis 11,1%. Siedepunkt: 44°C. Nicht mischbar mit Wasser. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. 1104 AMYLACETATE AMYL ... ...

IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen

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  • ... zurück 1.2.2 Maßeinheiten 1.2.2.1 In diesem Code gelten folgende Maßeinheiten 1; Größe SI-Einheit 2) Zusätzlich zugelassene Einheit Beziehung zwischen den Einheiten Länge m (Meter) - - Fläche m2 (Quadratmeter) - - Volumen m ≥(Kubikmeter) L 3) (Liter) 1 L = 10-3 m ≥Zeit s (Sekunde) min (Minute) h (Stunde) d (Tag) 1 min = 60 s 1 h = 3600 s 1 d = 86400 s Masse kg (Kilogramm) g (Gramm) t (Tonne) 1 g = 10-3 kg 1 t = 103 kg Dichte kg/m ≥kg/L 1 kg/L = 10 ≥kg/m ≥Temperatur K (Kelvin) °C (Gra ... ...

Nr. 45 Bekanntmachung des Korrigenclums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2008 (1)

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Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Transportblatt 6 STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-II) UN-Nr. 2977, 2978, 3321, 3324 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.3, 2.7.3.2 (b), 6.4.11.2 (a) LSA-II ist die zweite von drei Gruppen von radioaktiven Stoffen mit begrenzter spezifischer Eigenaktivität oder von radioaktiven Stoffen, für die Grenzwerte der geschätzten mittleren spezifischen Aktivität gelten. Sind spaltbare Stoffe vorhanden, ausgenommen solche, die einer der Vorschriften gemäß 6.4.11.2 entsprechen, m ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.9 Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Klasse 9) und umweltgefährdende Stoffe

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  • ... zurück Kapitel 2.9 Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Klasse 9) und umweltgefährdende Stoffe Bemerkung 1: Im Sinne dieses Codes gelten die in diesem Kapitel aufgeführten Kriterien für umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt) für die Klassifizierung von Meeresschadstoffen (siehe 2.10). Bemerkung 2: Obwohl die Kriterien für umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt) für alle Gefahrenklassen gelten (siehe 2.10.2.3 und 2.10.2.5), wurden die Kriterien in dieses Kapite ... ...

IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

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  • ... zurück IMDG Code Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks, Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) und Straßentankfahrzeuge Kapitel 6.1 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen (außer Verpackungen für Stoffe der Klasse 6.2) 6.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften 6.1.1.1 Anwendungsbereich Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht für: Druckgefäße, Versandstücke mit radioaktiven Stoffen, die den R ... ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück IMDG Code Teil 7 Vorschriften für die Beförderung Kapitel 7.1 Stauung 7.1.1 Allgemeine Bestimmungen 7 1.1.1 Für die Stauung - außer für Klasse 1 - (siehe 7.1.7) sind die Schiffe in zwei Gruppen eingeteilt: Frachtschiffe oder Fahrgastschiffe, deren Fahrgastzahl auf höchstens 25 oder 1 Fahrgast je 3 m der Gesamtschiffslänge begrenzt ist; je nachdem, welche Anzahl größer ist. andere Fahrgastschiffe, deren Fahrgastzahl die vorgenannte Höchstzahl überschreitet. 7.1.1.2 Staukategorien Stoffe ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.8 Klasse 8 - Ätzende Stoffe

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil Tabelle 2.7.7.2.1 - Grundlegende Radionuklidwerte (3)

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  • ... zurück Radionuklid (Atomzahl) A1 (TBq) A2 (TBq) Aktivitäts- konzentration für freigestellte Stoffe (Bq/g) Aktivitäts- grenzwert für eine freigestellte Sendung (Bq) Protactinium (91) Übersicht Pa-230 (a) 2 x 100 7 x 10-2 1 x 101 1 x 106 Pa-231 4 x 100 4 x 10-4 1 x 100 1 x 103 Pa-233 5 x 100 7 x 10-1 1 x 102 1 x 107 Blei (82) Übersicht Pb-201 1 x 100 1 x 100 1 x 101 1 x 106 Pb-202 4 x 101 2 x 101 1 x 103 1 x 106 Pb-203 4 x 100 3 x 100 1 x 102 1 x 106 Pb-205 Unbegrenzt Unbegrenz ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe

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  • ... zurück Kapitel 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe 2.3.0 Einleitende Bemerkung Bemerkung: Der Flammpunkt eines entzündbaren flüssigen Stoffes kann sich durch vorhandene Unreinheiten ändern. Die in der Klasse 3 der Gefahrgutliste aufgeführten Stoffe müssen in der Regel als chemisch rein angesehen werden. Da die handelsüblichen Erzeugnisse Zusatzstoffe oder Unreinheiten enthalten können, kann der Flammpunkt variieren, und dies kann Auswirkungen auf die Klassifizierung oder die Bestimmung ... ...

IMDG-Code 1.4 Vorschriften für die Sicherung (Gefahrenabwehr)

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1600 DINITROTOLUENE, GESCHMOLZEN DINITROTOLUENES, MOLTEN 6.1 - II - 0 E0 - - - - - T7 TP3 F-A, S-A Staukategorie C. Schmelze. Mit diesem Eintrag sind die Isomere 2,3-, 2,4-, 2,5-, 2,6-, 3,4- und 3,5- mit Schmelzpunkten zwischen 52°C und 93°C erfasst. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. 1601 DESINFEKTIONSMITTEL, FEST, GIFTIG, N.A.G. DISINFECTANT, SOLID, TOXIC ... ...

IMDG Teil 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln und Großverpackungen

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  • ... zurück P 110b VERPACKUNGSANWEISUNG Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Verpackungsvorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften nach 4.1.5 erfüllt sind: Innenverpackungen Zwischenverpackungen Außenverpackungen Behälter aus Metall aus Holz aus leitfähigem Gummi aus leitfähigem Kunststoff Säcke aus leitfähigem Gummi aus leitfähigem Kunststoff Unterteilungen aus Metall aus Holz aus Kunststoff aus Pappe Kisten aus Naturholz, mit st ... ...

IMDG Teil 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln und Großverpackungen

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  • ... zurück P 132a VERPACKUNGSANWEISUNG (Gegenstände, die aus einer geschlossenen Umhüllung aus Metall, Kunststoff oder Pappe bestehen und einen detonierenden Explosivstoff enthalten oder die aus einem kunststoffgebundenen detonierenden Explosivstoff bestehen) Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Verpackungsvorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften nach 4.1.5 erfüllt sind: Innenverpackungen Zwischenverpackungen Außenverpackungen nicht erford ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2300 2-METHYL-5-ETHYLPYRIDIN 2-METHYL-5-ETHYLPYRIDINE 6.1 - III - 5 L E1 P001 LP01 - IBC03 - - T4 TP1 F-A, S-A Staukategorie A. Farblose Flüssigkeit mit stechendem Geruch. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. 2301 2-METHYLFURAN 2-METHYLFURAN 3 - II - 1 L E2 P001 - IBC02 - - T4 TP1 F-E, S-D Staukategorie E. Farblose Flüssigkeit mit süßlichem Geruch. Flammpu ... ...

IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Teil 3 Liste der gefährlichen Güter (Gefahrgutliste) und Ausnahmen für begrenzte Mengen Kapitel 3.1 Allgemeines 3.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften 3.1.1.1 Die Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 erfasst viele gefährliche Güter, die normalerweise befördert werden. Die Liste umfasst namentlich genannte chemische Stoffe und Gegenstände, Gruppenbezeichnungen oder "Nicht Anderweitig Genannt" (N.A.G.)Eintragungen. Da es nicht praxisgerecht ist, für jeden chemischen Stoff od ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1902 DIISOOCTYLPHOSPHAT DIISOOCTYL ACID PHOSPHATE 8 - III - 5 L E1 P001 LP01 - IBC03 - - T4 TP1 F-A, S-B Staukategorie A. Ölige Flüssigkeit. Greift schwach die meisten Metalle an. 1903 DESINFEKTIONSMITTEL, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. 8 - I 274 0 E0 P001 - - - - - - F-A, S-A Staukategorie B. Eine große Anzahl ätzender Flüssigkeiten. Verursacht Verätzungen d ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung

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  • ... zurück Kapitel 2.4 Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 2.4.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften 2.4.1.1 Die Klasse 4 umfasst in diesem Code Stoffe, die nicht als explosive Stoffe klassifiziert sind, die aber unter Beförderungsbedingungen leicht brennen oder einen Brand verursachen oder dazu beitragen können. Die Klasse 4 ist wie folgt unterteilt: Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe Stoffe, ... ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück 7.2.7.3 Trennung von nicht gefährlichen Gütern 7.2.7.3.1 Im Allgemeinen ist es nicht erforderlich, Güter der Klasse 1 von anderer nicht gefährlicher Ladung zu trennen. 7.2.7.3.2 Post, Gepäck, persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände dürfen jedoch nicht zusammen mit Gütern der Klasse 1 in derselben Abteilung oder Abteilungen unmittelbar darüber oder darunter gestaut werden. Ausgenommen hiervon sind Güter der Verträglichkeitsgruppe S. 7.2.7.3.3 Werden Güter der Klasse 1 gegen ein Tr ... ...

IMDG Code Teil 5: Verfahren für den Versand

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Anhang

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück 1817 Pyrosulphuryl chloride 1818 Silicon tetrachloride 1826 Nitrating acid mixture, spent 1827 Stannic chloride, anhydrous 1828 Sulphur chlorides 1829 Sulphur trioxide, inhibited or sulphur trioxide, stabilized 1830 Sulphuric acid with more than 51% acid 1831 Sulphuric acid, fuming 1832 Sulphuric acid, spent 1833 Sulphurous acid 1834 Sulphuryl chloride 1836 Thionyl chloride 1837 Thiophosphoryl chloride 1838 Titanium tetrachloride 1839 Trichloroacetic acid 1840 Zinc chloride solution 1848 ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2900 ANSTECKUNGSGEFÄHR- LICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE INFECTIOUS SUBSTANGE, AFFECTING ANIMALS only 6.2 - - 318 341 0 E0 P620 - - - - BK2 - F-A, S-T Wie von den zuständigen Behörden der an der Beförderung beteiligten Länder zugelassen. Stoffe, die nur für Tiere gefährlich sind. Für Maßnahmen, die im Falle einer Beschädigung oder Leckage eines Versandstücks, das ansteckungsgefährliche Stoff ... ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück 7.1.7.4 Stauvorschriften für Güter der Klasse 1 7.1.7.4.1 Allgemeines 7.1.7.4.1.1 Für die Unter-Deck-Stauung für Güter der Klasse 1 in den Staukategorien 09 und 10 die Stauung anderer leicht brennbarer Ladung (z.B. in Stroh verpackte Gegenstände) in derselben Abteilung oder demselben Laderaum ist zu vermeiden, ein direkter Zugang ist zu gewährleisten, indem die Güter nicht überstaut werden durch andere Güter, die nicht der Klasse 1 angehören, alle Güter in der Abteilung oder dem Laderaum, ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2186 CHLORWASSERSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG HYDROGEN CLORIDE, REFRIGERATED LIQUID 2.3 8 - 900 - - - - - - - - - - - - 2187 KOHLENDIOXID, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG CARBON DIOXIDE, REFRIGERATED LIQUID 2.2 - - - 120 ml E1 P203 - - - - T75 TP5 F-C, S-V Staukategorie D. Nicht entzündbares, verflüssigtes Gas, farblos und geruchlos. Schwerer als Luft (1,5). Bleibt oberhalb von 31 °C nicht flüssig. 2188 ARSENWAS ... ...

IMDG Code Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

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  • ... zurück Kapitel 6.7 Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Bemerkung: Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auch für Straßentankfahrzeuge in dem in Kapitel 6.8 angegebenen Umfang. 6.7.1 Geltungsbereich und allgemeine Vorschriften 6.7.1.1 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für ortsbewegliche Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für MEGC zur Beförderung nicht tiefgekühlter Gase der Klasse 2 mit ... ...

IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück IMDG Code Teil 3 Gefahrgutliste, Sondervorschriften und Ausnahmen Kapitel 3.1 Allgemeines 3.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften 3.1.1.1 Die Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 erfasst viele gefährliche Güter, die normalerweise befördert werden. Die Liste umfasst namentlich genannte chemische Stoffe und Gegenstände, Gattungseintragungen oder "Nicht Anderweitig Genannt" (N.A.G.)-Eintragungen. Da es nicht praxisgerecht ist, für jeden chemischen Stoff oder Gegenstand, der ... ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück Staat Kontaktinformationen der wichtigsten zuständigen nationalen Behörden GAMBIA The Director General Gambia Port Authority P.O. Box 617 Banjul THE GAMBIA Telephone: +220 4 227 270/4 227 260/4 227 266 Telefax: +220 4 227 268 GERMANY Federal Ministry of Transport, Building and Urban Affairs Division UI 33 - Transport of Dangerous Goods P.O. Box 20 01 00 D-53170 Bonn GERMANY Telephone: +49 228 3000 or 300-extension +49 228 300 2643 Telefax: +49 228 300 3428 E-ma ... ...

IMDG Code - 4.2 Verwendung ortsbeweglicher Tanks und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC)

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück 7.2.4 Trennung von Beförderungseinheiten auf Roll-on / Roll-off-Schiffen 7.2.4.1 Anwendungsbereich 7.2.4.1.1 Diese Vorschriften gelten für die Trennung von Beförderungseinheiten, die auf Roll-on / Roll-off-Schiffen oder auf Roll-on / Roll-off-Stauplätzen befördert werden. 7.2.4.1.2 Für Roll-on / Roll-off-Schiffe, die Beförderungseinheiten auf Decks oder in Laderäumen befördern, gelten für diese Stauplätze die Bestimmungen von 7.2.3, wenn diese Stauplätze so eingerichtet sind, dass für die ... ...

IMDG Code - 6.6 Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Großverpackungen

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code 2.5.3 Liste organischer Peroxide

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  • ... zurück 3115 ACETYLCYCLOHEXANSULFONYLPEROXID < 32   > 68     OP7 -10 0   tert-AMYLPEROXY 2-ETHYLHEXANOAT < 100         OP7 +20 +25   tert-AMYLPEROXYNEODECANOAT < 77   > 23     OP7 0 +10   tert-BUTYLPEROXY-2-ETHYLHEXANOAT + 2,2-DI-(tert-BUTYLPEROXIY-BUTAN < 31 + < 36   > 33     OP7 +35 +40   tert-BUTYLPEROXYISOBUTYRAT < 52   > 48     OP7 +15 +20   tert-BUTYLPEROXYNEODECANOAT >77 -100         OP7 -5 +5   tert-BUTYLPEROXYNEODECANOAT < 77   > 23     OP7 0 ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2800 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER, elektrische Sammler BATTERIES, WET, NON-SPILLABLE electric storage 8 - - 29 238 1 L E0 P003 PP16 - - - - - F-A, S-B Staukategorie A. Metallplatten, eingetaucht in einen gelatinierten sauren oder basischen Elektrolyten in einem auslaufsicheren Gefäß aus Glas, Hartgummi oder Kunststoff. Im aufgeladenen Zustand kann durch einen Kurzschluss ein B ... ...

IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen

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  • ... zurück Auszug SOLAS 74 KAPITEL VII Beförderung gefährlicher Güter Teil A Beförderung gefährlicher Güter in verpackter Form Regel 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Kapitels, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung: IMDG-Code bezeichnet den vom Schiffssicherheitsausschuss der Organisation mit Entschließung MSC.122(75) angenommenen International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code in der jeweils von der Organisation geän ... ...

IMDG Code Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

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  • ... zurück 6.1.5 Vorschriften für die Prüfungen der Verpackungen 6.1.5.1 Durchführung und Wiederholung der Prüfungen 6.1.5.1.1 Die Bauart jeder Verpackung muss den in diesem Abschnitt vorgesehenen Prüfungen nach den von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahren unterzogen werden. 6.1.5.1.2 Vor der Verwendung muss die Bauart einer Verpackung die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich bestanden haben. Die Bauart der Verpackung wird durch Auslegung, Größe, verwendetem Werkstoff u ... ...

IMDG Code - Liste der bereits zugeordneten organischen, Tabelle /Englisch

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 5: Verfahren für den Versand

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung

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  • ... zurück . ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code (1)

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  • ... Gefahrgut IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code Ausgabe 2010 (VkBl. 2010 S. 554; 08.11.2012 S. 922) Zur aktuellen Fassung Archiv 2006 Gültigkeit Präambel Die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr wird durch Vorschriften geregelt, damit Verletzungen von Personen oder Schäden am Schiff und seiner Ladung so weit wie möglich verhindert werden. Die Beförderung von Meeresschadstoffen wird vor allem deshalb durch Vorschriften geregelt, um Schäden von der Meeresumwe ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.8 Klasse 8 - Ätzende Stoffe

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  • ... zurück Kapitel 2.8 Klasse 8 - Ätzende Stoffe 2.8.1 Begriffsbestimmung und Eigenschaften 2.8.1.1 Begriffsbestimmung Stoffe der Klasse 8 (ätzende Stoffe) sind Stoffe, die durch chemische Reaktionen lebendes Gewebe, mit dem sie in Berührung kommen, schwer schädigen oder beim Austreten aus der Verpackung andere Güter oder das Beförderungsmittel stark beschädigen oder sogar zerstören. 2.8.1.2 Eigenschaften 2.8.1.2.1 In Fällen, in denen mit besonders schweren Verletzungen bei Personen gerechnet werd ... ...

IMDG Code 2.5.3 Liste organischer Peroxide

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  • ...3101 tert-AMYL PEROXY 3,5,5-TRIMETHYLHEXANOATE < 100         OP5     3 tert-BUTYL PEROXYACETATE < 52-77 > 23       OP5     3 1,1-DI-(tert-BUTYLPEROXY)CYCLOHEXANE >80-100         OP 5     3 1,1-DI-(tert-BUTYLPEROXY)-3,3,5- TRIMETHYLCYCLOHEXANE >90-100         OP5     3 2,5-DIMETHYL-2,5-DI-(tert-BUTYLPEROXY)- HEXYNE-3 >86-100         OP5     3 METHYL ETHYL KETONE PEROXIDE(S) < 52 > 48       OP5     3, 8, 13 3102 tert-BUTYL MONOPEROXYMALEATE >52-100         OP5     3 tert ...

IMDG Code - Übersicht

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  • ... IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code Übersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulung 1.1 Allgemeine Vorschriften 1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1.3 Schulung Teil 2 Klassifizierung 2.0 Einleitung 2.1 Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2.2 Klasse 2 - Gase 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe 2.4 Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, Selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser, ... ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück 7.2.5 Trennung auf Trägerschiffsleichtern und Trägerschiffen 7.2.5.1 Anwendungsbereich 7.2.5.1.1 Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten sowohl für die Trennung in Trägerschiffsleichtern als auch für die Trennung von Trägerschiffsleichtern auf Schiffen, die speziell zur Beförderung solcher Leichter gebaut und ausgerüstet sind (siehe auch Kapitel 7.6). 7.2.5.1.2 Für Trägerschiffe, die gleichzeitig Stauplätze für andere Ladung oder für eine andere Art der Stauung haben, gelten die en ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 3400 SELBSTERHITZUNGSFÄHIGER METALLORGANISCHER FESTER STOFF ORGANOMETALLIC SUBSTANCE; SOLID, SELF-HEATING 4.2 - II 274 500 g E2 P410 - IBC06 - - T3 TP33 TP36 F-A, S-J Staukategorie C Neigt zur Selbsterhitzung oder Selbstentzündung. 3400 SELBSTERHITZUNGSFÄHIGER METALLORGANISCHER FESTER STOFF ORGANOMETALLIC SUBSTANCE; SOLID, SELF-HEATING 4.2 - III 223 274 1 kg E1 P002 - IBC08 - - T1 TP33 TP36 F-A, S- ... ...

IMDG Teil 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln und Großverpackungen

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  • ... zurück 4.1.4 Verzeichnis der Verpackungsanweisungen 4.1.4.1 Verpackungsanweisungen für die Verwendung von Verpackungen (außer IBC und Großverpackungen) P001 VERPACKUNGSANWEISUNG (FLÜSSIGE STOFFE) Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind: Zusammengesetzte Verpackungen Höchste(r) Fassungsraum/Nettomasse (siehe Unterabschnitt 4.1.3.3) Innen- verpackungen Außenver- packungen Verpackungs- gruppe I Verpackungs- gruppe II Verpackungs- ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.10 Meeresschadstoffe

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 0300 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung AMMUNITION, INCENDIARY with or without burster, expelling charge or propelling charge 1.4 G - - - 0 E0 P130 LP101 PP67 L1 - - - - - F-B, S-X Staukategorie 02. s. Glossar der Benennung in Anhang B für "MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung". 0301 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 0400 BOMBEN, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung BOMBS, WITH FLAMMABLE LIQUID with bursting charge 1.2 J - - - 0 E0 P101 - - - - - - F-B, S-X Staukategorie 04. "Getrennt von" Unterklasse 1.4 und "In Längsrichtung getrennt durch eine dazwischenliegende ganze Abteilung oder einen dazwischenliegenden Laderaum von" Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6 außer den ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1001 ACETYLEN, GELÖST ACETYLENE, DISSOLVED 2.1 - - - 0 E0 P200 - - - - - - F-D, S-U Staukategorie D. Vor Wärmestrahlung schützen. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. "Getrennt von" Chlor Entzündbares Gas mit leichtem Geruch, Explosionsgrenzen: 2,1% bis 80%. Leichter als Luft (0,907). Raue Behandlung und örtliche Erwärmung müssen vermieden werden, da diese Bedingungen zu einer verzögerten ... ...

IMDG Code - 7.2 Trennung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Transportblatt 10 RADIOAKTIVE STOFFE IN TYP-B(U)-VERSANDSTÜCKEN UN-Nr. 2916, 3328 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.2 Versandstück (f) (a) Radioaktive Stoffe, deren Aktivität den in dem multilateralen Zulassungszeugnis der betreffenden zuständigen Behörde für ein Versandstückmuster vom Typ B(U) festgelegten Grenzwert nicht überschreitet, dürfen in einem Typ-B(U)-Versandstück befördert werden, das so beschaffen sein muss, dass es unwahrscheinlich ist, dass unter Unfall-Beförderungsbeding ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Transportblatt 9 RADIOAKTIVE STOFFE IN TYP-A-VERSANDSTÜCKEN UN-Nr. 2915, 2977, 2978, 3327, 3332, 3333 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.2, Versandstück (e) (a) Radioaktive Stoffe in Mengen, von denen nur eine begrenzte Gefährdung durch Strahlung ausgeht, dürfen in Typ-A-Versandstücken befördert werden, die so ausgelegt sind, dass sie den Beanspruchungen bei normalen Beförderungsbedingungen standhalten. 6.4.11.2 (b) Sind spaltbare Stoffe vorhanden, ausgenommen solche, die einer der Vorsc ... ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück Kapitel 7.2 Trennung 7.2.1 Allgemeines 7.2.1.1 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für alle Stauplätze an Deck oder unter Deck für alle Schiffstypen und für Beförderungseinheiten. 7.2.1.2 Unverträgliche Güter sind voneinander zu trennen. 7.2.1.3 Im Sinne dieser Vorschrift gelten zwei Stoffe oder Gegenstände als miteinander unverträglich, wenn infolge ihrer Zusammenstauung bei einer Leckage oder einem Austritt des Inhalts oder bei einem sonstigen Unfall unvertretbare Gefahren entstehen ... ...

IMDG-Code 1.5 Vorschriften für die Sicherung (Gefahrenabwehr)

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil Tabelle 2.7.7.2.1 - Grundlegende Radionuklidwerte (4)

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  • ... zurück Radionuklid (Atomzahl) A1 (TBq) A2 (TBq) Aktivitäts- konzentration für freigestellte Stoffe (Bq/g) Aktivitäts- grenzwert für eine freigestellte Sendung (Bq) Terbium (65) Übersicht Tb-157 4 x 101 4 x 101 1 x 104 1 x 107 Tb-158 1 x 100 1 x 100 1 x 101 1 x 106 Tb-160 1 x 100 6 x 10-1 1 x 101 1 x 106 Technetium (43) Übersicht Tc-95m (a) 2 x 100 2 x 100 1 x 101 1 x 106 Tc-96 4 x 10-1 4 x 10-1 1 x 101 1 x 106 Tc-96m (a) 4 x 10-1 4 x 10-1 1 x 103 1 x 107 Tc-97 Unbegrenzt Unbe ... ...

IMDG Code 2.5.3 Liste organischer Peroxide

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  • ...3101 tert-BUTYLPEROXYACETAT > 52-77 > 23       OP5     3 1,1-DI-(tert-BUTYLPEROXY)-CYCLOHEXAN > 80-100         OP 5     3 1,1-DI-(tert-BUTYLPEROXY-3,3,5- TRIMETHYLCYCLOHEXAN > 90-100         OP5     3 2,5-DIMETHYL-2,5-DI- (tert-BUTYLPEROXY)-HEX-3-IN > 86-100         OP5     3 METHYLETHYLKETONPEROXID(E) 8 > 48       OP5     3, 8, 13 3102 tert-BUTYLMONOPEROXYMALEAT > 52-100         OP5     3 3-CHLORPEROXYBENZOESÄURE > 57-86     > 14   OP1     3 DIBENZOYLPEROXID > 51-1 ...

IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Kapitel 3.2 Gefahrgutliste 3.2.1 Aufbau der Gefahrgutliste Die Gefahrgutliste ist in 18 Spalten wie nachfolgend unterteilt: Spalte 1 UN-Nummer Diese Spalte enthält die UN-Nummer, die dem gefährlichen Gut durch das "United Nations Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods" zugeordnet wurde (UN-Liste). Spalte 2 Richtiger technischer Name Diese Spalte enthält in Großbuchstaben die richtigen technischen Namen, denen ggf. ein zusätzlich beschreibender Text in Klein ... ...

IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen

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  • ... zurück SOLAS 74 KAPITEL VII BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER Teil A Beförderung gefährlicher Güter in verpackter oder fester Form als Massengut Regel 1 Anwendung Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, findet dieser Teil auf gefährliche Güter Anwendung, die nach Regel 2 in Klassen eingeteilt sind und in verpackter oder fester Form als Massengut (im folgenden als "gefährliche Güter" bezeichnet) auf allen Schiffen, auf die diese Regeln Anwendung finden, sowie auf Fracht ... ...

IMDG Code - 6.3 Bau und Prüfvorschriften von Verpackungen für Stoffe der Klasse 6.2

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Transportblatt 7 STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-III) UN-Nr. 2977, 2978, 3322, 3325 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.3, 2.7.3.2 (b), 6.4.11.2 (a) LSA-III ist die dritte von drei Gruppen von radioaktiven Stoffen mit begrenzter spezifischer Eigenaktivität oder von radioaktiven Stoffen, für die Grenzwerte der geschätzten mittleren spezifischen Aktivität gelten. Sind spaltbare Stoffe vorhanden, ausgenommen solche, die einer der Vorschriften gemäß 6.4.11.2 entsprechen, ... ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1300 TERPENTINÖLERSATZ TURPENTINE SUBSTITUTE 3 - II - 1 L E2 P001 - IBC02 - - T4 TP1 F-E, S-E Staukategorie B. Nicht mischbar mit Wasser. 1300 TERPENTINÖLERSATZ TURPENTINE SUBSTITUTE 3 - III 233 5 L E1 P001 LP01 - IBC03 - - T2 TP1 F-E, S-E Staukategorie A. Siehe Eintrag oben. 1301 VINYLACETAT, STABILISIERT VINYL ACETATE, STABILIZED 3 - II - 1 L E2 P001 - IBC02 - - T4 TP1 F-E, S-D Stauka ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.1 Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

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  • ... zurück Kapitel 2.1 Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2.1.0 Einleitende Bemerkung (diese Bemerkungen sind völkerrechtlich nicht verbindlich) Bemerkung 1: Klasse 1 ist eine Nur-Klasse, das heißt, dass nur solche explosiven Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, die in der Gefahrgutliste im Kapitel 3.2 aufgeführt sind, zur Beförderung angenommen werden dürfen. Jedoch behalten sich die zuständigen Behörden im Wege gegenseitiger Vereinbarung das Recht vor, die Beförderu ... ...

IMDG Code Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

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  • ... zurück 6.7.4.5 Bedienungsausrüstung 6.7.4.5.1 Die Bedienungsausrüstung muss so angeordnet sein, dass sie gegen Abreißen oder Beschädigung während der Beförderung und des Umschlags geschützt ist. Wenn die Verbindung zwischen Rahmen und Tank oder Ummantelung und Tankkörper Relativbewegungen zulässt, muss die Ausrüstung so befestigt werden, dass diese Bewegungen ohne Beschädigung von Teilen möglich sind. Die äußeren Entleerungseinrichtungen (Rohranschlüsse, Verschlusseinrichtungen), das Absperrvent ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Transportblatt 4 LEERE VERPACKUNGEN ALS FREIGESTELLTE VERSANDSTÜCKE UN-Nr. 2908   1 Allgemeines 2.7.9.1, 2.7.9.6   Leere Verpackungen, die radioaktive Stoffe enthalten haben und von denen eine sehr begrenzte radiologische Gefahr ausgeht, dürfen als freigestellte Versandstücke befördert werden.   2 Eigenschaften / Stoffe 2.7.9.6 (a) Leere Verpackungen, die zuvor radioaktive Stoffe enthalten haben. 2.7.9.6 (b) (b) Wenn die Verpackungkonstruktion Uran oder Thorium enthält, ist die Vorschrift ... ...

IMDG Code Teil 7: Vorschriften für die Beförderung

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  • ... zurück Kapitel 7.8 Beförderung von Abfällen 7.8.1 Einleitung Abfälle, die gleichzeitig gefährliche Güter sind, müssen in Übereinstimung mit den anwendbaren internationalen Empfehlungen und Übereinkommen und, im Falle der Beförderung über See, in Übereinstimmung mit diesem Code befördert werden. 7.8.2 Anwendungsbereich 7.8.2.1 Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten für die Beförderung von Abfällen auf Schiffen und sind in Verbindung mit allen anderen Bestimmungen dieses Codes anzuwenden. 7.8.2 ... ...

IMDG Code 2.5.3 Liste organischer Peroxide

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  • ... zurück 3106 ACETYL ACETONE PEROXIDE < 32 P         OP7     20 tert-BUTYL CUMYL PEROXIDE < 42     > 58   OP7       n-BUTYL-4,4-DI-(tert-BUTYLPEROXY)VALERATE < 52     > 48   OP7       tert-BUTYL PEROXYBENZOATE < 52     > 48   OP7       tert-BUTYL PEROXY-2-ETHYLHEXANOATE + 2,2-DI-(tert-BUTYLPEROXY)BUTANE < 12 + < 14 >14   > 60   OP7       3-tert-BUTYLPEROXY-3-PHENYLPHTHALIDE < 100         OP7       tert-BUTYLPEROXY STEARYLCARBONATE < 100         OP7   ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.2 Klasse 2 - Gase

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück 1817 Pyrosulphuryl chloride 1818 Silicon tetrachloride 1826 Nitrating acid mixture, spent 1827 Stannic chloride, anhydrous 1828 Sulphur chlorides 1829 Sulphur trioxide, inhibited or sulphur trioxide, stabilized 1830 Sulphuric acid with more than 51% acid 1831 Sulphuric acid, fuming 1832 Sulphuric acid, spent 1833 Sulphurous acid 1834 Sulphuryl chloride 1836 Thionyl chloride 1837 Thiophosphoryl chloride 1838 Titanium tetrachloride 1839 Trichloroacetic acid 1840 Zinc chloride solution 1848 ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 0500 ZÜNDEINRICHTUNGEN, für Sprengungen, NICHT ELEKTRISCH DETONATOR ASSEMBLIES, NON-ELECTRIC for blasting 1.4 S - - 347 0 E0 P131 - - - - - - F-B, S-X Staukategorie 05. Siehe Glossar der Benennung in Anhang B für "ZÜNDEINRICHTUNGEN für Sprengungen, NICHT ELEKTRISCH". 0501 TREIBSTOFF, FEST PROPELLANT, SOLID 1.4 C - - - 0 E0 P114(b) - - - - - - F-B, S-Y Staukategorie 09. Stoffe, die aus ... ...

IMDG Code Teil 5: Verfahren für den Versand

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  • ... zurück Kapitel 5.5 Sondervorschriften 5.5.1 (bleibt offen) 5.5.2 Sondervorschriften für begaste Güterbeförderungseinheiten (CTU) (UN 3359) (vgl. TRGS 512) 5.5.2.1 Allgemeines 5.5.2.1.1 Begaste Güterbeförderungseinheiten (UN 3359), die keine anderen gefährlichen Güter enthalten, unterliegen neben den Vorschriften dieses Abschnitts keinen weiteren Vorschriften dieses Codes. 5.5.2.1.2 Wenn die begaste Güterbeförderungseinheit zusätzlich zu dem Begasungsmittel auch mit gefährlichen Gütern beladen wi ... ...

IMDG Code Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

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  • ... zurück Kapitel 6.3 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A der Klasse 6.2 6.3.1 Allgemeines 6.3.1.1 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verpackungen zur Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A. 6.3.2 Vorschriften für Verpackungen 6.3.2.1 Die Vorschriften in diesem Abschnitt stützen sich auf die derzeit verwendeten Verpackungen, wie sie in 6.1.4 definiert sind. Um den wissenschaftlichen und technischen Fortschr ... ...

IMDG Code Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

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  • ... zurück 6.7.3.14 Baumusterzulassung 6.7.3.14.1 Für jedes neue Baumuster eines ortsbeweglichen Tanks muss von der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle eine Baumusterzulassungsbescheinigung ausgestellt werden. Durch diese Bescheinigung muss bestätigt werden, dass der ortsbewegliche Tank von dieser Behörde geprüft wurde, dass er für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist und den Vorschriften dieses Kapitels sowie gegebenenfalls den Vorschriften für Gase gemäß der Anweisun ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.7 Klasse 7 - Radioaktive Stoffe

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  • ... zurück Kapitel 2.7 Klasse 7 - Radioaktive Stoffe Bemerkung: Für die Klasse 7 kann die Art der Verpackung einen entscheidenden Einfluss auf die Klassifizierung haben. 2.7.1 Begriffsbestimmungen 2.7.1.1 Radioaktive Stoffe sind Stoffe, die Radionuklide enthalten, bei denen sowohl die Aktivitätskonzentration als auch die Gesamtaktivität je Sendung die in 2.7.2.2.1 bis 2.7.2.2.6 aufgeführten Werte übersteigt. 2.7.1.2 Kontamination Kontamination ist das Vorhandensein eines radioaktiven Stoffes auf e ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1800 OCTADECYLTRICHLORSILAN OCTADECYLTRICHLORO- SILANE 8 - II - 0 E2 P010 - - - - T10 TP2 TP7 TP13 F-A, S-B Staukategorie C. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Farblose Flüssigkeit mit stechendem Geruch. Reagiert heftig mit Wasser unter Entwicklung von Chlorwasserstoff, einem ätzenden Gas mit Reizwirkung. Das Gas ist als weißer Nebel sichtbar. Entwickelt bei Feuereinwirkung giftige Gase. Grei ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.1 Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Teil 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln und Großverpackungen

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  • ... zurück Kapitel 4.2 Verwendung ortsbeweglicher Tanks und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) Die Vorschriften dieses Kapitels sind auch auf Straßentankfahrzeuge in dem in Kapitel 6.8 angegebenen Umfang anzuwenden. 4.2.0 Übergangsbestimmungen 4.2.0.1 Die Vorschriften über die Verwendung und den Bau ortsbeweglicher Tanks dieses Kapitels und des Kapitels 6.7 beruhen auf den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter. Ortsbewegliche Tanks und Straßentankfahrzeuge nach der IMO-Typ ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.5 Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen

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  • ... zurück Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1.2.1 Begriffsbestimmungen Es folgt eine Liste allgemein anwendbarer Begriffsbestimmungen, die im gesamten Code verwendet werden. Weitere Begriffsbestimmungen spezifischer Art sind in den einzelnen Kapiteln enthalten. Im Sinne dieses Codes bedeuten: Abfälle: Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände, die ein oder mehrere Bestandteile enthalten oder mit diesem/diesen verunreinigt sind, die diesem Code unterliegen, und für di ... ...

IMDG Teil 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln und Großverpackungen

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  • ... zurück IMDG Code Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks Kapitel 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen 4.1.0 Begriffsbestimmungen Hermetisch (dicht) verschlossen: Luftdichter Verschluss. Sicher verschlossen: So verschlossen, dass trockener Inhalt bei normaler Handhabung nicht austreten kann; Mindestanforderung an jeden Verschluss. Wirksam verschlossen: Flüssigkeitsdichter Verschluss. 4.1.1 Allgemeine Vorschriften ... ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2000 ZELLULOID in Blöcken, Stangen, Platten, Rohren, usw. ausgenommen Abfälle CELLULOID in block, rods, rolls, sheets, tubes, etc., except scrap 4.1 - III 223 5 kg E1 P002 LP02 PP7 - - - - - F-A, S-I Staukategorie A. Zündet leicht. Unter Feuereinwirkung bilden sich giftige Gase und Dämpfe; in geschlossenen Laderäumen können diese Gase und Dämpfe mit der Luft explosionsfähige Gemische bilden. 2001 ... ...

IMDG Code Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

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  • ... zurück 6.1.4.4 Kanister aus Stahl oder Aluminium 3A1 aus Stahl, mit nicht abnehmbarem Deckel 3A2 aus Stahl, mit abnehmbarem Deckel 3B1 aus Aluminium, mit nicht abnehmbarem Deckel 3B2 aus Aluminium, mit abnehmbarem Deckel 6.1.4.4.1 Das Blech für den Mantel und die Böden muss aus Stahl, aus Aluminium mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99% oder aus einer Legierung auf Aluminiumbasis bestehen. Der Werkstoff muss geeignet sein und eine für den Fassungsraum und den Verwendungszweck des Kanisters a ... ...

IMDG Code Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks, Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) und Straßentankfahrzeuge

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  • ... zurück 6.7.5 Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) für die Beförderung von nicht tiefgekühlten Gasen 6.7.5.1 Begriffsbestimmungen Für Zwecke dieses Abschnitts gelten folgende Begriffsbestimmungen: Bauliche Ausrüstung: Die außen an den Elementen angebrachten Versteifungselemente, Elemente für die Befestigung, den Schutz und die Stabilisierung. Bedienungsausrüstung: Die Messinstrumente sowie die Füll-, Entleerungs-, Lüftungs- und Sicherheitsein ... ...

IMDG Teil 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln und Großverpackungen

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  • ... zurück IBC 520 VERPACKUNGSANWEISUNG Diese Anweisung gilt für organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe des Typs F. Folgende IBC sind für die aufgeführten Zusammensetzungen zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 und die besonderen Vorschriften nach 4.1.7.2 erfüllt sind: Für nicht aufgeführte Zusammensetzungen dürfen nur von der zuständigen Behörde zugelassene IBC verwendet werden (siehe Absatz 4.1.7.2.2). UN- Nr. Organisches Peroxid IBC- Typ Höchst- me ... ...

IMDG Code Teil 5: Verfahren für den Versand

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung

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  • ... zurück Kapitel 2.7 Klasse 7 - Radioaktive Stoffe 2.7.1 Begriffsbestimmungen für die Klasse 7 - Radioaktive Stoffe 2.7.1.1 Radioaktive Stoffe sind alle Stoffe, die Radionuklide enthalten, bei denen sowohl die Aktivitätskonzentration in der Sendung und ihre Gesamtaktivität die in 2.7.7.2.1 - 2.7.7.2.6 angegebenen Werte überschreitet. 2.7.1.2 Im Sinne dieses Code fallen die folgenden radioaktiven Stoffe nicht unter die Klasse 7: radioaktive Stoffe, die integraler Bestandteil des Beförderungsmittels ... ...

IMDG Code - 7.7 Vorschriften für die Temperaturkontrolle

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

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  • ... zurück 6.4.23 Zulassungsanträge und Beförderungsgenehmigungen für radioaktive Stoffe 6.4.23.1 (bleibt offen) 6.4.23.2 Ein Antrag auf Beförderungsgenehmigung muss enthalten: den Zeitraum der Beförderung, für den die Genehmigung beantragt wird, den tatsächlichen radioaktiven Inhalt, die vorgesehenen Beförderungsarten, das Beförderungsmittel und den voraussichtlichen oder vorgesehenen Beförderungsweg und ausführliche Angaben, wie die in den gemäß 5.1.5.2.1 ausgestellten Zulassungszeugnissen für Ver ... ...

IMDG Code 2.5.3 Liste organischer Peroxide

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  • ... zurück 3106 ACETYLACETONPEROXID < 32 P         OP7     20 tert-BUTYLPEROXYBENZOAT < 52     > 48   OP7       tert-BUTYLPEROXY-2-ETHYLHEXANOAT + 2,2-DI-(tert-BUTYLPEROXY)-BUTAN < 12 + < 14 > 14   > 60   OP7       tert-BUTYLPEROXYSTEARYLCARBONAT < 100         OP7       tert-BUTYLPEROXY-3,5,5- TRIMETHYLHEXANOAT < 42 > 58 OP7 3-CHLORPEROXYBENZOSÄURE < 57     > 3 > 40 OP7       3-CHLORPEROXYBENZOSÄURE < 77     > 6 > 17 OP7       CYCLOHEXANONPEROXID( ... ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.7 Klasse 7 - Radioaktive Stoffe

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  • ... zurück weiter. ...

IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ...     (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 0004 AMMONIUMPIKRAT, trocken oder angefeuchtet mit weniger als 10 Masse-% Wasser AMMONIUM PICRATE dry or wetted with less then 10% water, by mass 1.1 D - - - 0 E0 P112(a), (b) oder (c) PP26 - - - - - F-B, S-Y Staukategorie 10 "Entfernt von" explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff, die Chlorate oder Perclorate enthalten. "Entfernt von" Blei und seinen Verbindun ... ...

Änderungstext: Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG

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  • ... Änderungstext;Regelwerk Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2004 Vom 10. Februar 2006 (VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2006 S. 158) Hiermit gebe ich das Korrigendum zur amtlichen deutschen Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendment 32-04 (VkBl. 2005 S. 418 mit Beilage B 8185) bekannt. Der IMDG-Code Band 1 wird wie folgt korrigiert: 1.2.1 Die Begriffsbestimmung für "Handbuch über Prüfungen und Kriterien" ändern in: "Handbuch über Pr ... ...

IMDG Teil 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln und Großverpackungen

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - 7.6 Beförderung gefährlicher Güter in Trägerschiffsleichtern auf Trägerschiffen

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Kapitel 3.4 Begrenzte Mengen 3.4.1 Allgemeines Die Vorschriften dieses Kapitels betreffen die Beförderung gefährlicher Güter bestimmter Klassen, die in begrenzten Mengen verpackt sind. Die zutreffende Menge für die Innenverpackung oder den Gegenstand ist für jeden Stoff in der Spalte 7a der Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 aufgeführt. Zusätzlich ist für jede Eintragung, die nicht entsprechend den Bestimmungen dieses Kapitels befördert werden darf, die Menge "0" in die Spalte 7a d ... ...

IMDG Code Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

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  • ... Siehe Titel ...

MSC/Rundschreiben 1075 - Gewährung von Ausnahmen von den Vorschriften des internationalen Codes für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-CODE) (1)

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IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1500 NATRIUMNITRIT SODIUM NITRITE 5.1 6.1 III - 5 kg E1 P002 - IBC08 B3 - T1 TP33 F-A, S-Q Staukategorie A. "Getrennt von" Ammonium- verbindungen und Cyaniden. Farbloser zerfließlicher fester Stoff. Löslich in Wasser. Gemische mit brennbaren Stoffen sind leicht entzündbar und können sehr heftig brennen. Gemische mit Ammonium- verbindungen oder Cyaniden können explodieren. Zersetzt sich bei ... ...

IMDG Code - 7.3 Besondere Bestimmungen für Unfälle und Brandschutzmaßnahmen bei gefährlichen Gütern

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  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Kapitel 2.10 Meeresschadstoffe

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  • ... zurück Kapitel 2.10 Meeresschadstoffe 2.10.1 Begriffsbestimmungen Meeresschadstoffe sind Stoffe, die unter die Vorschriften der Anlage III von MARPOL 73/78 in der jeweils geltenden Fassung fallen. 2.10.2 Allgemeine Vorschriften 2.10.2.1 Meeresschadstoffe müssen nach den Vorschriften der Anlage III von MARPOL 73/78 in der jeweils geltenden Fassung befördert werden. 2.10.2.2 Die Stoffe und Gegenstände, die als Meeresschadstoffe identifiziert sind, sind im Index in der Spalte MP durch das Symbol P ... ...

IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Kapitel 3.3 Anzuwendende Sondervorschriften für bestimmte Stoffe oder Gegenstände 3.3.1 Wenn in Spalte 6 der Gefahrgutliste angegeben ist, dass für ein gefährliches Gut eine Sondervorschrift gilt, ist die Bedeutung und die Vorschrift bzw. sind die Vorschriften dieser Sondervorschrift nachstehend aufgeführt: 15 Dieser Stoff darf, wenn er in kleinen Mengen von höchstens 500 g je Versandstück befördert wird und mindestens 10 Masse- % Wasser enthält, bei Anwendung der Verpackungsanweisung P 4 ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

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  • ... zurück Kapitel 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe Die Verwendung dieser Transportblätter ist völkerrechtlich nicht verbindlich. Vorwort zu den Transportblättern Die Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe - sollen den Benutzern dieses Code als Hilfe dienen. In diesen Transportblättern sind die wichtigsten Vorschriften des Code zusammengefasst; sie enthalten jedoch keine zusätzlichen Vorschriften. Sie enthalten Verweise auf die betreffenden ausführlichen Vorschrifte ... ...
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