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Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2023/2859 vom 20.12.2023, ber. L 2024/90097;
RL (EU) 2024/1760 - ABl. L 2024/1760 vom 05.07.2024 Inkrafttreten;
VO (EU) 2024/3005 - ABl. L 2024/3005 vom 12.12.2024 Inkrafttreten Anwendung)
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Ein einfacher und strukturierter Zugang zu Daten ist wichtig, damit Entscheidungsträger, professionelle Anleger und Kleinanleger, nichtstaatliche Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozial- und Umweltorganisationen sowie andere Interessenträger in Wirtschaft und Gesellschaft fundierte, sachkundige sowie umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen treffen können, die dem effizienten Funktionieren des Marktes dienen. Ebenso ist die Bereitstellung zuverlässiger und systematisierter Informationsquellen von besonderer Bedeutung für Forscher und Praktiker in der Wissenschaft, die empirische oder theoretische Forschung auf dem Gebiet der Finanzmärkte betreiben. Die Sicherstellung eines einfacheren Zugangs zu öffentlichen Informationen, auch zu freiwillig bereitgestellten Informationen, ist ferner erforderlich, um die Möglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Hinblick auf Wachstum, Sichtbarkeit und Innovation zu fördern. Die Einrichtung gemeinsamer unionsweiter Datenräume in wichtigen Wirtschaftszweigen, einschließlich des Finanzsektors, dient dem einfachen Zugang zu zuverlässigen Informationsquellen in diesen Wirtschaftszweigen.
(2) In ihrer Mitteilung vom 24. September 2020 mit dem Titel "Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen - neuer Aktionsplan" ("Aktionsplan zur Kapitalmarktunion") schlug die Kommission vor, den Zugang der Öffentlichkeit zu finanziellen und nichtfinanziellen Informationen von Unternehmen durch die Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals (European Single Access Point, ESAP) zu verbessern. In der Mitteilung der Kommission vom 24. September 2020 über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU ("Strategie für ein digitales Finanzwesen") wird allgemein dargelegt, wie die Union den digitalen Wandel des Finanzwesens in den kommenden Jahren unterstützen könnte, und insbesondere, wie ein datengesteuertes Finanzwesen gefördert werden kann. In ihrer Mitteilung vom 6. Juli 2021 mit dem Titel "Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft" rückte die Kommission schließlich ein nachhaltiges Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems, um mit diesem Schlüsselinstrument im Rahmen des in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 vorgestellten europäischen Grünen Deals den Übergang zu einer grünen Wirtschaft in der Union herbeizuführen.
(3) Damit der Übergang zu einer grünen Wirtschaft in der Union durch ein nachhaltiges Finanzwesen gelingen kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Informationen über die Nachhaltigkeit von Unternehmen für Investoren leicht zugänglich sind, damit diese bei Investitionsentscheidungen besser informiert sind. Zu diesem Zweck muss der öffentliche Zugang zu finanziellen und nichtfinanziellen Informationen von Unternehmen und Finanzinstituten verbessert werden. Auf Unionsebene besteht diesbezüglich ein effizientes Mittel in der Einrichtung einer zentralen Plattform, des ESAP, das der Öffentlichkeit elektronischen Zugang zu allen relevanten Informationen bietet.
(Stand: 16.07.2025)
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