(Treibgut)
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1 Entsorgungspflichten für herrenlose Abfälle als "ultimaratio"
1.1 Keine Geltung des Abfallrechts1.2 Freie Zugänglichkeit des Grundstücks
1.3 Vorrang der ordnungsrechtlichen Verantwortung: Inanspruchnahme von Handlungsstörern
1.4 Sonstige Pflichtige
1.5 Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
2 Einsammlung, Übergabe und weitere Entsorgung von herrenlosen Abfällen und Tierkörpern aus Gewässern und an Ufern
2.1 Einsammeln von Abfällen aus Gewässern und an den Ufern2.2 Übergabe an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an einem abgestimmten Ort und weitere Entsorgung
2.3 Spezielle Entsorgungspflichten nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Tierkörper mit [möglicherweise] übertragbaren Krankheiten)
2.4 Auffangzuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
3 Kostentragung
4 Inkrafttreten
Anlage Fallbeispiele zur Veranschaulichung
1 Fahrradrahmen im Wasser
2 Paletten auf einem umzäunten Grundstück am Ufer
3 Leerer Plastik-Kanister auf einem Gewässer
4 Nicht trocken gelegtes Schiffswrack auf der Wasserstraße
5 Kadaver von toten Fischen und Wildtieren im und am Wasser