Regelwerk, Abfall

(Treibgut)
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1 Entsorgungspflichten für herrenlose Abfälle als "ultimaratio"

1.1 Keine Geltung des Abfallrechts

1.2 Freie Zugänglichkeit des Grundstücks

1.3 Vorrang der ordnungsrechtlichen Verantwortung: Inanspruchnahme von Handlungsstörern

1.4 Sonstige Pflichtige

1.5 Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit

2 Einsammlung, Übergabe und weitere Entsorgung von herrenlosen Abfällen und Tierkörpern aus Gewässern und an Ufern

2.1 Einsammeln von Abfällen aus Gewässern und an den Ufern

2.2 Übergabe an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an einem abgestimmten Ort und weitere Entsorgung

2.3 Spezielle Entsorgungspflichten nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Tierkörper mit [möglicherweise] übertragbaren Krankheiten)

2.4 Auffangzuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

3 Kostentragung

4 Inkrafttreten

Anlage Fallbeispiele zur Veranschaulichung 

1 Fahrradrahmen im Wasser

2 Paletten auf einem umzäunten Grundstück am Ufer

3 Leerer Plastik-Kanister auf einem Gewässer

4 Nicht trocken gelegtes Schiffswrack auf der Wasserstraße

5 Kadaver von toten Fischen und Wildtieren im und am Wasser

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