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Regelwerk

Änderungstext

Ortsgesetz zur Änderung ortsrechtlicher Regelungen im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung
- Bremen -

Vom 14. Dezember 2021
(Brem.GBl. Nr. 22 vom 22.12.2021 S. 883)


Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:

Artikel 1

Die Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen vom 19. November 2013 (Brem.GBl. S. 581 - 2134-a-2), die durch Artikel 4 des Ortsgesetzes vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 490) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nicht dargestellt)

Artikel 2

Das Abfallortsgesetz vom 18. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 543 - 2134-a-1), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 490) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 3 wird folgende Angabe eingefügt:

(Red. Anm.: Überschrift im Inhalt angepasst an § 3a in Punkt 4)
" § 3a Betretungsrecht, Duldungspflicht".

b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 7 Bio- und Gartenabfälle " § 7 Bioabfälle".

c) In der Angabe zu § 8 werden die Wörter "und Verkaufsverpackungen" gestrichen.

d) Die Angabe zu § 8a wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 8a Elektro- und Elektronikgeräte " § 8a Elektronik- und Elektronikaltgeräte".

e) Nach der Angabe zu § 8a werden folgende Angaben eingefügt:

" § 8b Altbatterien

§ 8c Verkaufsverpackungen".

f) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 19 Häufigkeit und Zeit der Abfuhr " § 19 Unterflurbehälter".

g) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 20 (aufgehoben) " § 20 Häufigkeit und Zeit der Abfuhr".

2. In § 2 wird in Absatz 2 folgender Satz 3 angefügt:

"Abfälle aus Anlagen, die gemäß Entwässerungsrecht durch die Stadtgemeinde zu entleeren sind, sind abweichend von Satz 1 dem Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, zur Entsorgung zu überlassen."

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

"Dasselbe gilt für die in diesem Gebiet liegenden Schiffe und sonstigen schwimmenden Einheiten, wie Hausboote, Restaurant-, Hotel oder Theaterschiffe, die nicht zur Fortbewegung bestimmt sind und die nicht dem Bremischen Schiffsabfall-Entsorgungsgesetz unterliegen."

b) In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe " § 22 Abs. 1" durch die Angabe " § 22 Absatz 1" ersetzt.

c) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "Halbunterflur und" gestrichen.

4. Nach § 3 wird der folgende § 3a eingefügt:

" § 3a Maßnahmen nach § 19 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

(1) Bei Maßnahmen nach § 19 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch Bedienstete der Anstalt gilt Folgendes:

  1. Den Anordnungen der Bediensteten ist Folge zu leisten,
  2. die Bediensteten haben sich durch einen Dienstausweis auszuweisen,
  3. befinden sich Standplätze von Abfallbehältern oder bereitgestellte Abfälle nach § 11 ganz oder teilweise auf privaten Grundstücken, sind die Bediensteten und Beauftragten Dritten der Anstalt befugt, diese Flächen in Rahmen ihrer Tätigkeitsausübung zu betreten.

(2) Die Haftung der Anstalt und der beauftragten Dritten ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln beschränkt."

5. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Nummer 3 "Abfälle nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 aus Anlagen, die gemäß Entwässerungsrecht durch die Stadtgemeinde zu entleeren sind",wird gestrichen.

b) Die Nummer 4 "Wertstoffe nach § 8, soweit sie mit einem Holsystem erfasst werden" wird Nummer 3.

c) Die Nummer 5 wird zu Nummer 4 und das Wort "Elektronikgeräte" wird durch das Wort "Elektronikaltgeräte" ersetzt.

6. § 4a wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 und 2 werden jeweils nach dem Wort "Fahrräder" die Wörter "und deren Zubehör" eingefügt.

b) Satz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Nach den Wörtern "Vor dem Entfernen ist" werden die Wörter "durch die Anstalt oder deren beauftragten Dritten" eingefügt.

bb) Das Wort "beseitigen" wird durch das Wort "entfernen" ersetzt.

7. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 3 wird der Punkt nach dem Wort "unterliegen" durch ein Komma ersetzt.

bb) Folgende Nummer 4 und 5 werden angefügt:

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