Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht *)

Vom 29. Juli 2009
(BGBl. I Nr. 49 vom 03.08.2009 S. 2355)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

(ab 11. Juni 2010)

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2286), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 359 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 359a Anwendungsbereich".

b) Die Angabe " §§ 360, 361 (weggefallen)" wird durch die folgenden Angaben ersetzt:

alt neu
§§ 360, 361 (weggefallen) " § 360 Widerrufs- und Rückgabebelehrung

§ 361 (weggefallen)".

c) Vor der Angabe zu § 488 wird folgende Angabe eingefügt:

"Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften".

d) Vor der Angabe zu § 491 wird folgende Angabe eingefügt:

"Kapitel 2
Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge".

e) Nach der Angabe zu § 491 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 491a Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen".

f) Die Angabe zu § 493 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 493 Überziehungskredit " § 493 Informationen während des Vertragsverhältnisses".

g) Die Angaben zu den §§ 497 bis 515 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:

alt neu
§ 497 Behandlung der Verzugszinsen, Anrechnung von Teilleistungen

§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

Untertitel 2
Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher

§ 499 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe

§ 500 Finanzierungsleasingverträge

§ 501 Teilzahlungsgeschäfte

§ 502 Erforderliche Angaben, Rechtsfolgen von Formmängeln bei Teilzahlungsgeschäften

§ 503 Rückgaberecht, Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften

§ 504 Vorzeitige Zahlung bei Teilzahlungsgeschäften

Untertitel 3
Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher

§ 505 Ratenlieferungsverträge

Untertitel 4
Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer

§ 506 Abweichende Vereinbarungen

§ 507 Anwendung auf Existenzgründer

§§ 508 bis 515 (weggefallen)

" § 497 Verzug des Darlehensnehmers

§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

§ 499 Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungsverweigerung

§ 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung

§ 501 Kostenermäßigung

§ 502 Vorfälligkeitsentschädigung

§ 503 Immobiliardarlehensverträge

§ 504 Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit

§ 505 Geduldete Überziehung

Untertitel 2
Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher

§ 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe

§ 507 Teilzahlungsgeschäfte

§ 508 Rückgaberecht, Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften

§ 509 Prüfung der Kreditwürdigkeit

Untertitel 3
Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher

§ 510 Ratenlieferungsverträge

Untertitel 4
Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer

§ 511 Abweichende Vereinbarungen

§ 512 Anwendung auf Existenzgründer

§§ 513 bis 515 (weggefallen)".

h) (ab 31.10.2009) Die Angabe zu Titel 12 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Titel 12
Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag
"Titel 12
Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste".

i) (ab 31.10.2009) Vor der Angabe zu § 675 wird die Angabe "Kapitel 1 Allgemeines" gestrichen.

j) (ab 31.10.2009) Die Angaben zu den §§ 675a bis 676h werden durch die folgenden Angaben ersetzt:

alt neu
§ 675a Informationspflichten

§ 676 Kündigung von Übertragungsverträgen

Kapitel 2
Überweisungsvertrag

§ 676a Vertragstypische Pflichten; Kündigung

§ 676b Haftung für verspätete Ausführung; Geld-zurück-Garantie

§ 676c Verschuldensunabhängige Haftung; sonstige Ansprüche

Kapitel 3
Zahlungsvertrag

§ 676d Vertragstypische Pflichten beim Zahlungsvertrag

§ 676e Ausgleichsansprüche

Kapitel 4
Girovertrag

§ 676f Vertragstypische Pflichten beim Girovertrag

§ 676g Gutschriftanspruch des Kunden

§ 676h Missbrauch von Zahlungskarten

" § 675a Informationspflichten

§ 675b Aufträge zur Übertragung von Wertpapieren in Systemen

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