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Hinweis zum Widerspruchsrecht nach Art. 30 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) bezüglich der Kontrolle von Akten über die Sicherheitsüberprüfung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Anlage 7
(zu Art. 15 Abs. 6 BaySÜG)


Nach Art. 30 Abs. 1 BayDSG kontrolliert der LfD bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung der Vorschriften des BayDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz. Die Kontrollbefugnis des Landesbeauftragten kann sich auch auf personenbezogene Daten in Akten über die Sicherheitsüberprüfung erstrecken. Personenbezogene Daten in Akten über die Sicherheitsüberprüfung unterliegen der Kontrolle des Landesbeauftragten jedoch dann nicht, wenn die betroffene Person der Kontrolle der auf sie bezogenen Daten widersprochen hat (Art. 30 Abs. 2 Satz 2 BayDSG).

Kontrollen des LfD liegen im öffentlichen Interesse und erfolgen letztlich auch im Interesse der Betroffenen. Der Landesbeauftragte und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Sollten Beschäftigte von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, werden sie gebeten, den Widerspruch schriftlich gegenüber der speichernden Stelle einzulegen, und zwar hinsichtlich des Sicherheitsakts bei der oder dem Geheimschutzbeauftragten bzw. der oder dem Sabotageschutzbeauftragten der den Sicherheitsakt führenden Behörde, hinsichtlich des Sicherheitsüberprüfungsakts beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Der Widerspruch hinsichtlich der Daten im Sicherheitsüberprüfungsakt kann entweder von der betroffenen Person unmittelbar beim LfV oder in der Weise eingelegt werden, dass dem LfV auf Wunsch der Widerspruch durch die zuständige Geheimschutzbeauftragte oder den zuständigen Geheimschutzbeauftragten bzw. die zuständige Sabotageschutzbeauftragte oder den zuständigen Sabotageschutzbeauftragten zugeleitet wird.

Der Widerspruch könnte z.B. lauten:

"Ich widerspreche nach Art. 30 Abs. 2 Satz 2 BayDSG der Kontrolle der auf mich bezogenen Daten in Akten über die Sicherheitsüberprüfung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz."

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Antrag auf Feststellung einer eventuellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Anlage 8
(zu Art. 14 Abs. 2 BaySÜG)


Behörde

Der Bundesbeauftragte
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Otto-Braun-Straße 70 / 72
10178 Berlin

Ihr Zeichen,
Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen Bearbeiter Ort, Datum
  Telefon / - Fax Zimmer E-Mail

Antrag auf Feststellung einer eventuellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

1 Familienname, Vorname (Rufname)

2 Geburtsdatum und -ort oder Personenkennzahl
3 Ggf. auch frühere Namen (z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen) sowie alle Vornamen
4 Derzeitige Anschrift (Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer)


5 Wohnanschrift(en) seit dem 18. Lebensjahr in der ehemaligen DDR:
(Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer - bei einer evtl. Umbenennung von Straßennamen nach dem 03.10.1990 im Beitrittsgebiet ist auch der ehemalige Straßenname anzugeben -)
 
 
 
 

[ ] Fortsetzung ggf. auf Rückseite

Gründe für die besondere Eilbedürftigkeit der Bearbeitung:

[ ] Sicherheitsüberprüfung der vorgenannten Person (§ 19 Abs. 5 Nr. 3 StUG).
[ ] Einbeziehung der vorgenannten Person in die Sicherheitsüberprüfung des / der .................................................................... (§ 19 Abs. 5 Nr. 3 StUG).


Ich stimme der Anfrage zu

Ort, Datum

...................................................

...................................................

Unterschrift der betroffenen
oder der einzubeziehenden Person

..................................................................
Unterschrift der oder des Geheimschutzbeauftragten
bzw. der oder des Sabotageschutzbeauftragten

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PZD - Beleg für Sicherheitsüberprüfungen1 Anlage 9


Anmerkungen: 1) zweifach 2) Abkürzung wie Kfz-Kennzeichen 3) Reihenfolge: an erster Stelle derzeitiger Hauptwohnsitz

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  Anlage 10
(zu Art. 15 Abs. 6 Satz 4 BaySÜG)


Behörde

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
- ohne Anlagen offen -

Zutreffendes ist angekreuzt

Bayerisches Landesamt
für Verfassungsschutz
Postfach 45 01 45
80901 München

Ihr Zeichen,
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Unser Zeichen Bearbeiter Ort, Datum
  Telefon / - Fax Zimmer E-Mail


Durchführung einer [ ] Sicherheitsüberprüfung
[ ] für eine nichtöffentliche Stelle
[ ] Wiederholungsüberprüfung
[ ] Sabotageschutz

für (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und -ort)

_____________________________________________________________________ 

Anlagen

[ ] Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1), vgl. Art. 10 BaySÜG

[ ] Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2), vgl. Art. 11 BaySÜG

[ ] Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3), vgl. Art. 12 BaySÜG

[ ] PZD-Belege

Wir bitten um Durchführung einer

[ ] Sicherheitsüberprüfung    
[ ] Wiederholungsüberprüfung [ ] routinemäßig (nach Ablauf von 10 Jahren) [ ] aus folgenden Gründen (siehe Beiblatt).
[ ] Es liegt ein Ausnahmefall nach Art. 20 BaySÜG vor. Wir bitten daher um Mitteilung eines vorläufigen Ergebnisses.

Die Angaben in der Sicherheitserklärung wurden gem. Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BaySÜG überprüft. Unstimmigkeiten haben sich

  [ ] nicht ergeben. [ ] ergeben, siehe Beiblatt.

Weitere Informationen, die für die Sicherheitsüberprüfung von Bedeutung sein können, liegen uns

  [ ] nicht vor. [ ] vor, siehe Beiblatt.

...............................................................................................

Unterschrift und Name der oder des Geheimschutzbeauftragten
bzw. der oder des Sabotageschutzbeauftragten

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Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige oberste Staatsbehörde (Art. 5 Abs. 2 BaySÜG) Anlage 11
(zu Art. 15 Abs. 6 Satz 4 BaySÜG)


Behörde

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
- ohne Anlagen offen -

Frau / Herrn (Name der oder des Geheimschutzbeauftragten) persönlich oder Vertreterin bzw. Vertreter persönlich!
zuständige oberste Staatsbehörde
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort


Ihr Zeichen,
Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen Bearbeiter Ort, Datum
  Telefon / - Fax Zimmer E-Mail

Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige oberste Staatsbehörde (Art. 5 Abs. 2 BaySÜG)

Anlagen

[ ] Sicherheitserklärung

[ ] Sicherheitsakt (falls vorhanden)

Wir bitten, für (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und -ort)

_____________________________________________________________

[ ] eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) durchzuführen.

[ ] eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchzuführen.

Sie soll / Er soll

[ ] bestellt werden zur / zum  
[ ] Behördenleiterin bzw. Behördenleiter [ ] Vertreterin bzw. Vertreter des Behördenleiters
[ ] Geheimschutzbeauftragten [ ] Vertreterin bzw. Vertreter des Geheimschutzbeauftragten
[ ] folgende Tätigkeit ausüben, die nach Art. 12 BaySÜG eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) erfordert:

Die Angaben in der Sicherheitserklärung wurden gem. Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BaySÜG geprüft.

Unstimmigkeiten haben sich [ ] nicht ergeben. [ ] ergeben, siehe Beiblatt.

Weitere Informationen, die für die Sicherheitsüberprüfung von Bedeutung sein können, liegen uns

  [ ] nicht vor. [ ] vor, siehe Beiblatt.

......................................................................................................
Unterschrift und Name der oder des Geheimschutzbeauftragten

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(Muster für ein Anschreiben zur längeren Aufbewahrung des Sicherheitsakts) Anlage 12
(zu Art. 24 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BaySÜG)


Behörde



Empfänger





Ihr Zeichen,
Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen Bearbeiter Ort, Datum
  Telefon / - Fax Zimmer E-Mail

Sicherheitsüberprüfung;
Vernichtung Ihres Sicherheitsakts und Löschung der hier im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gespeicherten Daten

Anlage
Vordruck Einwilligungserklärung

Sehr geehrte(r) Frau / Herr

Nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist Ihres Sicherheitsakts abgelaufen ist, steht der Akt zur Vernichtung heran. Gleichzeitig sollen die hier über Sie gespeicherten Daten gelöscht werden.

Gemäß Art. 24 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ( BaySÜG) besteht jedoch die Möglichkeit, die Aufbewahrungs- und Speicherfristen mit Ihrer Einwilligung zu verlängern. Eine längere Aufbewahrung des Sicherheitsakts ist dann sinnvoll, wenn mit der Möglichkeit gerechnet wird oder der Wunsch besteht, nochmals in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit eingesetzt zu werden. In diesem Fall kann auf den noch vorhandenen Sicherheitsakt mit den Überprüfungsunterlagen zurückgegriffen und auf neue Überprüfungen verzichtet werden. Eine Umsetzung in den sicherheitsempfindlichen Bereich wäre schnell möglich.

Sollten Sie mit einer längeren Aufbewahrung Ihres Sicherheitsakts einverstanden sein, bitte ich Sie, dies auf dem beigefügten Vordruck zu bestätigen und mir Ihre Einwilligungserklärung in einem verschlossenen Umschlag baldmöglichst zuzuleiten. Falls mir Ihre Einwilligungserklärung nicht bis zum ..................... vorliegt, gehe ich davon aus, dass Sie an einer weiteren Aufbewahrung Ihres Sicherheitsakts nicht interessiert sind. Die über Sie im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung hier gespeicherten Daten werden dann unverzüglich gelöscht und der Sicherheitsakt vernichtet.

Für Fragen steht Ihnen die / der Unterzeichnete oder Frau / Herr ...................................., Telefon ....................., gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

......................................................................................................

Unterschrift und Name der oder des Geheimschutzbeauftragten
bzw. der oder des Sabotageschutzbeauftragten

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(Muster für eine Einwilligungserklärung) Anlage 13
(Zu Art. 24 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BaySÜG)

Einwilligungserklärung

der / des

_________________________________________________________________________
Name, Vorname(n) Geburtsdatum

Hiermit willige ich in die weitere Aufbewahrung des Sicherheitsakts nach Art. 24 Abs. 2 BaySÜG sowie die weitere Speicherung meiner mit der Sicherheitsüberprüfung verbundenen Daten nach Art. 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BaySÜG für die Dauer von fünf Jahren ein.

________________________
Ort, Datum

________________________
Unterschrift

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Nachbericht zur Sicherheitsüberprüfung Anlage 14
(zu Art. 21 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1, Art. 23 Abs. 5 und Art. 24 Abs. 2 BaySÜG)


Behörde


Bayerisches Landesamt
für Verfassungsschutz
Postfach 45 01 45
80901 München

Ihr Zeichen,
Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen Bearbeiter Ort, Datum
  Telefon / - Fax Zimmer E-Mail

Nachbericht zur Sicherheitsüberprüfung
von (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und -ort)

Anlagen

[ ] 1. Die oben genannte Person hat keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufgenommen. Sie hat einer über die Löschungsfrist hinausgehenden Aufbewahrung ihres Sicherheitsakts - nicht - zugestimmt (vgl. Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BaySÜG).
[ ] 2. Die oben genannte Person übt keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit mehr aus und soll voraussichtlich auch nicht erneut eine solche ausüben. Sie hat einer über die Löschungsfrist hinausgehenden Aufbewahrung ihres Sicherheitsakts - nicht - zugestimmt (vgl. Art. 24 Abs. 2 Satz 2 BaySÜG).
[ ] 3. Am _________ wurde der Sicherheitsakt der oben genannten Person vernichtet(vgl. Art. 24 Abs. 2, Art. 23 Abs. 5 Satz 2 BaySÜG).
[ ] 4. Ab _________ ist die sicherheitsmäßige Zuständigkeit für die oben genannte Person aus folgendem Grund auf uns übergegangen (vgl. Art. 5 Abs. 1 und 2 BaySÜG):

__________________________________________

[ ] 5. Die oben genannte Person übt nur noch eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach

[ ] Art. 11 BaySÜG (Ü 2) [ ] Art. 10 BaySÜG (Ü 1) aus.

[ ] 6. Zu der oben genannten Person haben sich sicherheitserhebliche Veränderungen / Sachverhalte ergeben (vgl. Art. 21 Abs. 1, Art. 22 Abs.1, Art. 23 Abs. 5 Satz 1 BaySÜG).

[ ] Wir bitten, die Einzelheiten der beigefügten

[ ] Anlage zu entnehmen. [ ] Kopie der ergänzten Sicherheitserklärung zu entnehmen (die Änderungen sind kenntlich gemacht)

[ ] neuen Sicherheitserklärung zu entnehmen.
Wir verweisen auf die Angaben unter Nummer(n): ___________________

.................................................................................

Unterschrift und Name der oder des Geheimschutzbeauftragten
bzw. der oder des Sabotageschutzbeauftragten

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Aktualisierung (Ergänzung) des Sicherheitsakts gemäß Art. 22 Abs. 1 BaySÜG Anlage 15
(zu Art. 22 Abs. 1 BaySÜG)


(Muster)

Behörde

Aktualisierung (Ergänzung) des Sicherheitsakts gemäß Art. 22 Abs. 1 BaySÜG

von .............................................................................................................
(Familienname, Vornamen, Geburtsdatum)

1. Für die Aktualisierung des Sicherheitsakts der o. g. Person nach Art. 22 Abs. 1 BaySÜG liegt eine
  [ ] ergänzte Sicherheitserklärung [ ] neue Sicherheitserklärung
  vom ........................... vor.
  Die Angaben wurden unter Hinzuziehung
  [ ] des Sicherheitsakts [ ] des Personalakts
  [ ] folgender Unterlagen:

................................................................................................................
überprüft.

2. Die Prüfung hat
  [ ] keine [ ] folgende
  sicherheitserhebliche(n) Sachverhalte und Veränderungen ergeben:

...............................................................................................................

...............................................................................................................

...............................................................................................................

3. Eine Unterrichtung des Landesamts für Verfassungsschutz gemäß Art. 21 Abs. 1 und Mitteilung von Veränderungen im Sinn von Art. 22 Abs. 1 BaySÜG ist
  [ ] nicht erforderlich. [ ] erforderlich und erfolgt.
4. Eine Wiederholungsüberprüfung gemäß Art. 22 Abs. 2 Satz 1 oder 2 BaySÜG ist
  [ ] nicht erforderlich. [ ] erforderlich und eingeleitet.
5. Weiter ist
  [ ] nichts zu veranlassen. [ ] folgendes zu veranlassen:
.........................................................................................................................
.........................................................................................................................
6. Der Personalakt wurde an das Personalreferat zurückgegeben.
7. Zum Sicherheitsakt

....................................................................
Unterschrift

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Vorblatt zum Sicherheitsakt (Muster 1) Anlage 16
(zu Art. 23 Abs. 1 BaySÜG)


Name: Vorname(n):
Geburtsdatum: Geburtsort:
Wohnsitz: ................................................................................................................................
(vorgesehene) Verwendung als ..............................................................................................
in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit nach [ ] Art. 10 BaySÜG = Ü 1
[ ] Art. 11 BaySÜG = Ü 2
[ ] Art. 12 BaySÜG = Ü 3
Überprüfungsart eingeleitet
am
abgeschlossen
am
Erkenntnisse Blatt
ja nein
[ ] Ü1          
[ ] Ü2          
[ ] Ü3          
[ ] WÜ (Wiederholungsüberprüfung)          
Tätigkeit im
ab Organisationseinheit Umsetzung am Abordnung am Versetzung am nach / zum Blatt
             
             
             
VS-Ermächtigung Sicherheitsakt aktualisiert (Art. 22 Abs. 1 BaySÜG)
erteilt am bis Geheimhaltungsgrad aufgehoben / erloschen am Blatt am LfV unterrichtet Blatt
ja nein
Personalakt eingesehen Es liegen
am Anlass Blatt [ ] keine sicherheitserheblichen Erkenntnisse vor. Blatt
      [ ] folgende sicherheitserhebliche Erkenntnisse vor:
         
         
[ ] Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit wurde nicht aufgenommen. Der weiteren, über die Löschungsfrist hinausgehenden Aufbewahrung des Sicherheitsakts wurde - zunächst für fünf Jahre - nicht - zugestimmt (Blatt ).

[ ] Aus sicherheitsempfindlicher Tätigkeit - vorerst - ausgeschieden am ........................ Der weiteren, über die Löschungsfrist hinausgehenden Aufbewahrung des Sicherheitsakts wurde - zunächst für fünf Jahre - nicht - zugestimmt (Blatt ).

Der Sicherheitsakt ist bis - auf weiteres - zum .............................. aufzubewahren (Blatt ).

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Vorblatt zum Sicherheitsakt (Muster 2) Anlage 16a
(zu Art. 23 Abs. 1 BaySÜG)


Name: Vorname(n):
Geburtsdatum: Geburtsort:
Wohnsitz: ........................................................................................................................
(vorgesehene) Verwendung als ..............................................................................................
in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG
Überprüfung eingeleitet
am
abgeschlossen
am
Erkenntnisse Blatt
ja nein
Ü 1          
Tätigkeit im
ab Organisationseinheit Ernennung / Höhergruppierung Umsetzung am Abordnung am Versetzung am nach / zum Blatt
               
               
               
Betrauung Sicherheitsakt aktualisiert(Art. 22 Abs. 1 BavSÜG)
am aufgehoben am erloschen am Blatt am LfV unterrichtet Blatt
ja nein
               
               
               
Personalakt eingesehen Es liegen
am Anlass Blatt [ ] keine sicherheitserheblichen Erkenntnisse vor. Blatt
      [ ] folgende sicherheitserhebliche Erkenntnisse vor:
         
         
[ ] Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit wurde nicht aufgenommen. Der weiteren, über die Löschungsfrist hinausgehenden Aufbewahrung des Sicherheitsakts wurde- zunächst für fünf Jahre - nicht - zugestimmt (Blatt ).

[ ] Aus sicherheitsempfindlicher Tätigkeit - vorerst - ausgeschieden am __________. Der weiteren, über die Löschungsfrist hinausgehenden Aufbewahrung des Sicherheitsakts wurde - zunächst für fünf Jahre - nicht - zugestimmt (Blatt ).

Der Sicherheitsakt ist bis - auf weiteres - zum ___________ aufzubewahren (Blatt ).

Übergangsregelung

für Personen, die die sicherheitsempfindliche Tätigkeit bereits vor Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9. Januar 2002 aufgenommen haben:
Die betroffene Person wurde über die erfolgreich durchgeführte Sicherheitsüberprüfung unterrichtet am: ___________

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Ergänzungsblatt zur Sicherheitserklärung für die Sicherheitsüberprüfung nach Art. 31 BaySÜG Anlage 17
(zu Art. 31 BaySÜG)


VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
- ohne Eintragungen offen -

Wichtige Hinweise!

  1. Beachten Sie bitte die "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung" (Anlage 4 oder 5) und lesen Sie erst die jeweiligen Erläuterungen zu den nachstehenden Fragen, bevor Sie diese beantworten.
  2. Machen Sie Ihre Angaben bitte

    Anders ausgefüllte Vordrucke können aus Gründen der Datenverarbeitung nicht angenommen werden.

Ergänzungsblatt zur Sicherheitserklärung für die Sicherheitsüberprüfung nach Art. 31 BaySÜG

1. Angaben zu Ihrer Person

  Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen X
1.1 Personalien
Familienname  
ggf. frühere Namen
(z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen)
 
Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
 
Geburtsdatum  
Geburtsort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesland / Staat  
Staatsangehörigkeit (auch Doppel- / frühere Staatsangehörigkeit)
- aktuelle bitte unterstreichen -
 
Familienstand [ ] ledig [ ] verheiratet [ ] Lebenspartnerschaft [ ] auf Dauer angelegte Gemeinschaft
[ ] verwitwet [ ] getrennt lebend [ ] geschieden / aufgehobene Lebenspartnerschaft
Ausgeübter Beruf
(bei Beamten: Amtsbezeichnung)
 
Arbeitgeber
(Anschrift, Erreichbarkeit)
 
1.2 Wohnsitze / Aufenthalte in Deutschland von längerer Dauer als zwei Monate in den letzten fünf Jahren (in zeitlicher Reihenfolge) einschließlich derzeitiger Anschrift, sofern sie in Deutschland liegt (ansonsten siehe Nr. 1.3) [ ] Keine
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Wohnsitz / Aufenthalt
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland)
Hauptwohnung
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
1.3 Wohnsitze / Aufenthalte im Ausland seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate, soweit nicht unter Nr. 7.1 (bei einer Ü1) oder Nr. 8.1 (bei einer Ü2 / Ü3) - Wohnsitze / Aufenthalte in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken - anzugeben [ ] Keine
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Wohnsitz / Aufenthalt
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
Anlass des Aufenthalts
       
       
       
       
       

2. Angaben zu Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihrem Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten

[ ] Entfällt

2.1 Personalien
Familienname  
ggf. frühere Namen
(z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen)
 
Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
 
Geburtsdatum  
Geburtsort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesland / Staat  
Staatsangehörigkeit (auch Doppel- / frühere Staatsangehörigkeit)
-aktuelle bitte unterstreichen -
 
Familienstand [ ] ledig [ ] verheiratet [ ] Lebenspartnerschaft [ ] auf Dauer angelegte Gemeinschaft
[ ] verwitwet [ ] getrennt lebend [ ] geschieden / aufgehobene Lebenspartnerschaft
2.2 Wohnsitze / Aufenthalte in Deutschland von längerer Dauer als zwei Monate in den letzten fünf Jahren (in zeitlicher Reihenfolge) einschließlich derzeitiger Anschrift, sofern sie in Deutschland liegt (ansonsten siehe Nr. 2.3) - nur bei einer Ü2 / Ü3 - [ ] Keine
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Wohnsitz / Aufenthalt
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland)
Hauptwohnung
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
2.3 Wohnsitze / Aufenthalte im Ausland seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate (soweit nicht unter Nr. 8.1 - Wohnsitze / Aufenthalte in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken - anzugeben) - nur bei einer Ü2 / Ü3 - [ ] Keine
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Wohnsitz / Aufenthalt
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
Anlass des Aufenthalts
       
       
       


Die vorstehenden Angaben erfolgten nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig.

Meiner Sicherheitsüberprüfung stimme ich zu.

Ort, Datum, Unterschrift

..................................................................................

Einverständniserklärung der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten zu den Angaben zu ihrer bzw. seiner Person.

Die Angaben zu meiner Person wurden mit meinem Einverständnis gemacht.

Ort, Datum, Unterschrift

..................................................................................

Arbeitgeber (ggf. Firmenstempel) Ort, Datum

.................................................................... ........................................

Die Überprüfung der vorstehenden Angaben hat

[ ] keine Unstimmigkeiten ergeben [ ] folgende Unstimmigkeiten ergeben:

...........................................................................................................................

...........................................................................................................................

..............................................
Unterschrift und Name

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Sicherheitsüberprüfung bei nicht öffentlichen Stellen Anlage 18
(zu Art. 33 Abs. 2 Satz 2 BaySÜG)


Behörde

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
- ohne Anlagen offen -

Bayerisches Landesamt
für Verfassungsschutz
Postfach 45 01 45
80901 München

Ihr Zeichen,
Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen Bearbeiter Ort, Datum
  Telefon / - Fax Zimmer E-Mail

Sicherheitsüberprüfung bei nicht öffentlichen Stellen;

Aktualisierung der Sicherheitsakte
für (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und -ort)

_______________________________________________________________

Anlagen

[ ] Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung (Art. 10 BaySÜG)

[ ] Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Art. 11 BaySÜG)

[ ] Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Art. 12 BaySÜG)

[ ] PZD-Belege

Wir bitten erneut um Durchführung und Bewertung der notwendigen Maßnahmen gem. Art. 16 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BaySÜG.

.....................................................................................................
Unterschrift und Name der oder des Geheimschutzbeauftragten
bzw. der oder des Sabotageschutzbeauftragten

Buchbesprechungen, Literaturhinweise

Schlüter / Stolte, Stiftungsrecht, Erscheinungsformer und Errichtung der Stiftung, Stiftungsaufsicht, Verwal tung des Stiftungsvermögens ..., 185 S., 2007, Preis 32 Euro, ISBN 978-3-406-55537-4. C. H. Beck Verlag, München

Das Werk orientiert sich vorwiegend an der Rechtsprechung, die umfassend ausgewertet ist, nimmt aber aucl Stellung zu abweichenden Meinungen in der Literatur Die Neuauflage berücksichtigt u. a. die Änderungen durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz, da: Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes, das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts, das Geset2 über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister von 10.11.2006. Der Kommentar befindet sich durchgängig auf dem Stand von Anfang 2007.

Bärmann / Pick, WEG - Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar. 18., völlig neu bearbeitete Auflage, 2007. XX, 826 Seiten, WEG-Ergänzungsband zur 18. Auflage, Gesetz zur Änderung des WEG und anderer Gesetze vom 26.03.2007, 2007, XII, 365 Seiten, zusammen Preis 58 Euro, ISBN 978-3-406-56338-6. C. H. Beck Verlag, München

Dieser Kommentar erläutert die vielfältige Materie des Wohnungseigentumsgesetzes verständlich und praxisorientiert. Die WEG-Reform ist ab 01.07.2007 in Kraft getreten. Die Neuauflage kommentiert alle Punkte der WEG-Novelle, u. a. die Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft, die verstärkte Zulassung von Mehrheitsentscheidungen, die Einführung einer Beschluss-Sammlung beim Verwalter, die Einräumung eines begrenzten Vorrechtes von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung. Der Ergänzungsband liefert wichtige Materialien zur WEG-Novelle und stellt alte und neue WEG-Vorschriften synoptisch gegenüber.

Baumbach / Hopt, Handelsgesetzbuch, mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht), 33. neu bearbeitete und erweiterte Auflage, LV, 2.205 Seiten, 2008, Preis 78 Euro, Beck'sche Kurz-Kommentare; 9, ISBN 978-3-406- 56564-9. C. H. Beck Verlag, München

Das Standardwerk beantwortet zuverlässig und umfassend wirtschaftsrechtliche Fragen. zum HGB. Die Neuauflage berücksichtigt aktuelle Änderungen der IAS, IFRS und IFRIC, das SCE-Einführungsgesetz, das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG), das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG), die Neufassung der AGB für Wertpapiergeschäfte zum 01.11.2007 u. v. m.

Fahr / Kaulbach / Bähr, VAG - Versicherungsaufsichtsgesetz, Kommentar, 4., neu bearbeitete Auflage, XXXI, 1.076 Seiten, 2007, Preis 78 Euro, ISBN 978-3-406-52973-3. C. H. Beck Verlag, München

Eine Vielzahl an Neuerungen, mehr als 20 EU-Richtlinien und Verordnungen, sowie die steigende Bedeutung der BaFin der es möglich ist unmittelbar in den Geschäftsbetrieb von Versicherungsunternehmen einzugreifen, machte die Neuauflage erforderlich. Diese erfasst alle Änderungen und neuen Schwerpunkte des Versicherungsaufsichtsrechts und hilft, aktuelle Fragen praxisorientiert zu beantworten. Berücksichtigt wird vor allem die Intensivierung der Aufsicht über Rückversicherer, die Überarbeitung der Regeln für die Aufsicht über Versicherungs-Holdinggesellschaften, die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Sanierung und Liquidation, die Aufsicht über Finanzkonglomerate, die Überarbeitung der Regeln für Pensionskassen und -fonds sowie die Verschärfung der Regeln zur Finanzaufsicht und Geschäftsleiterkontrolle etc.

Finkelnburg / Dombert / Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, XXXVIII, 511 Seiten, 2008, Preis 55 Euro, NJW Praxis, ISBN 978-3-406-54056-1. C. H. Beck Verlag, München

Das Werk stellt die formellen und materiellen Voraussetzungen der Instrumente des vorläufigen Rechtsschutzes, der einstweiligen Anordnungen und der aufschiebenden Wirkung dar. Spezifische Probleme bei den in der Praxis besonders wichtigen Gebieten des vorläufigen Rechtsschutzes wie u. a. Baurecht, Beamtenrecht, Umweltrecht, Asylrecht, Sozialrecht und Europarecht werden erörtert. Aktuell eingearbeitet wurde u. a. das Gesetz zur Erleichterung der Innenentwicklung der Städte. Mit der Neuauflage ist das Standardwerk wieder auf aktuellem Stand. Es enthält eine Fülle relevanter Gerichtsentscheidungen und bereitet sie für die Praxis auf.

Kopp / Schenke, VwGO - Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 15. neu bearbeitete Auflage, 2007, XXVIII, 1.981 Seiten, Preis 62 Euro, ISBN 978-3-406-56500-7. C. H. Beck Verlag, München

Der praxisorientierte Handkommentar bietet eine aktuelle und ausführliche Erläuterung der Verwaltungsordnung. Die Neuauflage berücksichtigt u. a. das 2. JuMoG vom 22.12.2006, die Änderung des § 47 VwGO (Zuständigkeit bei Normenkontrollverfahren) durch das G zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006, die Änderung der §§ 48, 50 VwGO (Zuständigkeiten des OVG / VGH und des BVerwG) durch das G zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 09.12.2006. Weitere Schwerpunkte sind u. a. die neueste Rechtsprechung des BVerwG zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage, der Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne und das Verhältnis von Anhörungsrüge zu Verfassungsbeschwerde. Das Werk befindet sich auf dem Stand März 2007.

Kopp / Ramsauer, VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 10. vollst. überarbeitete Auflage, 2008, XXIV" 1.585 Seiten, Preis 56 Euro, ISBN 978-3-406-56754-4. C. H. Beck Verlag, München

Der Handkommentar erläutert das Verwaltungsverfahrensgesetz und weist dabei auch auf die Besonderheiten des Landesrechts hin. In der Neuauflage werden das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die Auswirkungen des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes auf das Planfeststellungsverfahren, das Umweltrechtsbehelfsgesetz sowie das Informationsfreiheitsgesetz berücksichtigt. Die Europäisierung des Verwaltungsverfahrens, das Verwaltungsinformationsrecht und das neue Planfeststellungsrecht bilden aktuelle Schwerpunkte.

Meixner / Steinbeck, Das neue Versicherungsvertragsrecht, 2008, XXV, 280 Seiten, Preis 35 Euro, ISBN 978-3-406-55398-1. C. H. Beck Verlag, München

Am 01.01.2008 trat eine grundlegende Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft, dass in wesentlichen Bereichen geändert und vollständig neu gefasst wird. Das Werk erläutert die Grundlagen der Reform sowie deren konkrete Auswirkungen auf die rechtsberatende und -gestaltende Praxis. Neben einer systematischen Einführung beinhaltet es synoptische Darstellungen der einschlägigeren Regelungen sowie zahlreiche Praxistipps, Checklisten, Beispiele und Musterformulierungen.

Schneider, JVEG - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Kommentar, XII, 462 Seiten, 2007, inkl. CD-ROM, Preis 68 Euro, ISBN 978-3-406-55550-3. C. H. Beck Verlag, München

Das neue JVEG sieht für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer eine Vergütung vor, während für ehrenamtliche Richter und Zeugen eine Entschädigung zu entrichten ist. Sachverständige erhalten nun eine leistungsgerechte Vergütung im Sinne eines Honorars nach Marktpreisen. Der Kommentar vermittelt Fachwissen, das durch die Einführung von bestimmten Honorargruppen und vielen weiteren Umstellungen erforderlich ist. Das Werk bietet eine Neukommentierung des kompletten JVEG sowie weiterer einschlägiger Vorschriften und nimmt stets Bezug auf die einschlägigen Vorschriften außerhalb des JVEG, insbesondere auf landesrechtliche Regelungen wie z.B. die Landesreisekostengesetze. Es enthält zahlreiche Beispiele und Berechnungen sowie auch nach Stichwörtern geordnete lexikalische Teile und eine CD-ROM auf der alle einschlägigen Normen zu finden sind.

Steinmeyer, WpÜG - Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, Kommentar, 2., völlig neu bearbeitete und wesentlich erw. Auflage, 2007, 1.012 Seiten, Preis 128 Euro, ISBN 978-3-503-09781-4. Erich Schmidt Verlag, Berlin

Die Neuauflage des fundierten Kommentars berücksichtigt sämtliche relevanten Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Literatur. Die im Zuge der Umsetzung der Übernahmerichtlinie aktuell hinzugekommenen Regelungen wie z.B. die Umgestaltung des Anwendungsbereichs vom WpUG mit Blick auf europäische Angebote, die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Neutralitätspflicht und die Einführung eines übernahmerechtlichen Squeeze-Out werden umfassend erläutert. Das Werk nimmt darüber hinaus zu dem umstrittenen Thema Acting in Concert ausführlich Stellung und beleuchtet u. a. die neuen Problemfelder, Vereinbarkeit der Angemessenheitsvermutung beim Squeeze Out mit höherrangigem Recht und die europäische Durchbrechungsregel (opt in und opt out) sowie die behördliche Abstimmung bei gespaltener Zuständigkeit im Rahmen grenzüberschreitender Angebote innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Nöthlichs, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Ergänzbarer Kommentar zum Arbeitsschutzgesetz und zum Arbeitssicherheitsgesetz 17. Lieferung, Stand März 2007, Preis 34,80 Euro, Gesamtwerk 1074 Seiten, 1 Ordner, ISBN 978-3-503-04035-8. Erich Schmidt Verlag, Berlin

Schelter, Arbeits- und Sozialrecht in Deutschland und Europa von A: Z, Daten, Fakten, Fundstellen 2007 / 2008, Stand: Juni 2007, 1. Auflage, inkl. CD-ROM, 2007, 161 Seiten, Preis 99 Euro, ISBN 978-3-7747-0061-1. CW Haarfeld Verlag, Essen eine Marke von Wolters Kluwer Deutschland

Das Werk enthält präzise Arbeitshilfen zum Arbeits- und Sozialrecht in Deutschland und der EU, eine A-Z-Gliederung der wichtigsten Schlüsselwörter, die EU-Vorschriften und ihre nationale Umsetzung. Es bietet rechtssichere Informationen, ist allgemein verständlich formuliert, liefert Hintergründe, nennt Ziele und ist durch die halbjährlichen Updates der CD-ROM immer aktuell. In dem Buch werden wichtige Themen wie z.B. das AGG, Europäischer Sozialfonds, Kündigung, Mutterschaft und Zeitarbeitnehmer behandelt. Die CD-ROM ist nach Inhaltsgebieten systematisch gegliedert, verlinkt die Schlüsselwörter mit den dazugehörigen Normen und enthält zahlreiche Vorschriften im Volltext.

Rebsch, Die Europäische Stiftung, 2007, XXX, 442 Seiten, Preis 88 Euro, Schriften zum Europäischen und Internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht; 13, ISBN 978-3-89949-347-4. De Gruyter Recht Verlag, Berlin

Dem Wirken von Stiftungen kommt europaweit in fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zunehmend Bedeutung zu. Auf nationaler Ebene erfährt das Stiftungswesen gegenwärtig eine ungeahnte Renaissance, die sich in vielfältigen Reformvorhaben auswirkt, welche die Entstehung und das Wirken von Stiftungen weiter fördern sollen. Den Reformprojekten fehlt allerdings häufig eine grenzüberschreitende Dimension. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Beitrag zur Diskussion um die Einführung des Statuts einer Europäischen Stiftung in den europäischen Rechtsraum zu leisten. Mögliche Aufgaben und Funktionen eines solchen Statuts und seine Einpassung in den europäischen Rechtskontext werden aufgezeigt, Vorschläge für die rechtliche Ausgestaltung des Statuts werden erarbeitet.

Stracke, Zur Übertragbarkeit des zivilrechtlichen Überschuldungsbegriffs in das Strafrecht, 2007, XXVI, 519 Seiten, Preis 98 Euro, Schriften zum Deutschen, Europäischen und Internationalen Insolvenzrecht; Bd. 8, ISBN 978-3-89949-392-4. De Gruyter Recht Verlag, Berlin.

Die seit der Insolvenzrechtsreform für das Zivilrecht maßgebliche Definition der Überschuldung lässt zahlreiche Fragen der Überschuldungsermittlung offen. Auch die in dem Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geplante Ergänzung des § 19 II InsO zur Frage der Behandlung von Gesellschafterdarlehen schafft nur hinsichtlich einer Detailfrage Sicherheit hilft aber nicht über die grundlegenden Ermittlungsunsicherheiten hinweg. Nach Analyse der zugrundeliegenden historischen Entwicklung, Darstellung des zivilrechtlichen wie strafrechtlichen Ist-Zustandes und Auslotung der methodologischen Herangehensweise stehe ein Vorschlag, wie nach aktueller Rechtslage der Überschuldungstatbestand bei Insolvenzverschleppung unc Bankrott auszulegen ist. Die Arbeit wurde mit den Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer Müncher, ausgezeichnet.

Wilhelm, Sachenrecht, 3., völlig neu bearbeitete Auflage, 2007, XL, 1.017 Seiten, Preis 128 Euro, ISBN 978-3-89949-325-2. De Gruyter Recht Verlag, Berlin

Das Werk stellt das Sachenrecht im Sinne eines großen Lehrbuchs dar. Anliegen des Werkes ist die systematische Erfassung des Rechtsgebiets als Bestandteil der Privatrechtsordnung mit ihren verfassungs- und europarechtlichen Bezügen. Das Sachenrecht wird hierbei als Teilbereich des allgemeinen Rechts der Güterzuordnung entwickelt. Das internationale Sachenrecht ist ebenso dargestellt wie die Bemühungen um ein einheitliches europäisches Privatrecht, soweit sie das Sachenrecht berühren. Das Buch ermöglicht interessierten Studierenden und dem fortgeschrittenen Leser eine vertiefte Beschäftigung mit dem Sachenrecht. Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft bis zum Jahresbeginn 2007.

Riesenhuber, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Grundsatz- und Praxisfragen, 2007, 136 Seiten, Preis 44,95 Euro, Praxishefte zum Europäischen Privatrecht; 2, ISBN 978-3-89949-445-7. De Gruyter Recht Verlag, Berlin

Aufgrund von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind die Mitgliedstaaten der EG verpflichtet, keinen wegen seiner ethnischen Herkunft, Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung und des Geschlechts zu benachteiligen. In Deutschland werden die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote durch das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) umgesetzt. In dem Band wird das neue Gesetz vorgestellt, seine gemeinschaftsrechtlichen Hintergründe werden erörtert. Ferner werden die neuen Regelungen anhand von Beispielen aus der Praxis nationaler und ausländischer Gerichte sowie aktueller Fragen für einzelne Bereiche vertieft untersucht.

Graf Vitzthum, Völkerrecht, 4., neu bearbeitete Auflage, 2007, XXXVIII, 756 Seiten, Preis 68 Euro, De Gruyter Lehrbuch, ISBN 978-3-89949-426-6. De Gruyter Recht Verlag, Berlin

Die Neuauflage des Lehrbuches bietet eine umfassende, aktuelle Darstellung des gesamten Völkerrechts in einem Band. Alle Abschnitte sind aktualisiert worden, einige Bereiche sind neu bearbeitet worden. Acht gleichgewichtige Abschnitte decken das Völkerrecht in seiner ganzen thematischen Breite und historischen Tiefe ab. Schwerpunkte bilden in dem Werk u. a. das Verhältnis Völkerrecht und staatliches Recht, das Recht der Staatenverantwortlichkeit sowie die völkerrechtliche Verhinderung von Gewalt. Die Beiträge sollen auch in Einzelfragen über den aktuellen Stand des Völkerrechts unterrichten und durch weiter gehende Hinweise die kritische Auseinandersetzung und umfassendere Information erleichtern.

Lampert / Althammer, Lehrbuch der Sozialpolitik, 8., überarbeitete und vollständig aktualisierte Auflage, 2007, XIX, 583 Seiten, Preis 32,95 Euro, ISBN 978-3-540-70911-4. Springer, Berlin u. a.

Das Standardwerk bietet einen kompetenten Überblick über Geschichte, Theorie, Handlungsfelder und Reformprobleme der staatlichen Sozialpolitik. Das Buch ist allgemeinverständlich dargestellt und enthält zahlreiche Tabellen, Schaubilder, Übersichten, Literaturhinweise sowie ein ausführliches Sachregister. Die Neuauflage berücksichtigt alle Neuregelungen der letzten Jahre und befindet sich in diesem Gebiet auf dem neuesten Stand.

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