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6. Angaben zur finanziellen Situation

6.1 Sind Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte in der Lage, Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (und sind auch keine Veränderungen absehbar, die dies in Frage stellen)?
[ ] Ja [ ] Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 15)
6.2 Sind in den letzten fünf Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten erfolgt?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 14)

7. Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch hindeuten können

Sind Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte in irgendeiner Form angesprochen oder angeschrieben worden, die vermuten lässt, dass durch einen ausländischen Nachrichtendienst oder einen Nachrichtendienst der ehemaligen DDR eine nachrichtendienstliche Beziehung angeknüpft werden sollte?
[ ] Nein [ ] Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 15)

8. Beziehungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken gemäß Art. 15 Abs. 1 Nr. 18 BaySÜG (siehe beigefügte Staatenliste)

8.1 Wohnsitze / Aufenthalte in diesen Staaten seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate
Haben Sie oder hatten Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte Wohnsitz(e) / Aufenthalt(e) in einem dieser Staaten von längerer Dauer als zwei Monate?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 14)
8.2 Reisen
Haben Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte nach Vollendung des 18. Lebensjahres Reisen in oder durch diese Staaten unternommen?
[ ] Nein [ ] Ja, und zwar (bei Häufung von Reisen genügen pauschale Angaben):
Dauer der Reise von - bis (Datum) Ziel (Ort, Staat) und Anlass der Reise (z.B. Urlaub, Verwandtenbesuch, Dienstgeschäft)
   
   
   
8.3 Nahe Angehörige
Haben Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte nahe Angehörige in einem dieser Staaten (ausgenommen sind Personen, die sich im amtlichen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland dort aufhalten)?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 14)
8.4 Sonstige Beziehungen
Haben Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte sonstige Beziehungen in einen dieser Staaten oder zu außerhalb des Gebiets dieser Staaten lebenden Vertretern eines solchen Staates?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 14)

9. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen

Sind oder waren Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte Mitglied in einer für verfassungswidrig erklärten oder anderen verfassungsfeindlichen Organisation? Besteht oder bestand eine anderweitige Beziehung zu einer solchen Organisation?
[ ] Nein [ ] Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 15)

10. Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen und Sie deshalb in Konflikt mit Ihrer Verschwiegenheitspflicht führen können

Haben oder hatten Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte Beziehungen zu solchen Organisationen?
[ ] Nein [ ] Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 15)

11. Anhängige Straf- und Disziplinarverfahren

Ist zurzeit ein Straf- und / oder Disziplinarverfahren gegen Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten anhängig?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 14)

12. Sonstiges

12.1 Sind Ihnen sonstige Umstände bekannt, die für die Sicherheitsüberprüfung von Bedeutung sein könnten?
[ ] Nein [ ] Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 15)
12.2 Wurde für Sie bereits früher eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt?
[ ] Nein [ ] Ja, und zwar (soweit Ihnen bekannt)
  am (Datum) von (Behörde oder Stelle, die die Überprüfung durchgeführt hat) Überprüfungsart



   

13. Referenzpersonen
Nur anzugeben bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen, wenn im Anschreiben besonders Gefordert

Erste Referenzperson
Familienname   Bekannt seit (Jahr)
Vorname(n)  
Ausgeübter Beruf
(Bei Beamten: Amtsbezeichnung)
 
Berufliche Anschrift
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
Private Anschrift
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
Zweite Referenzperson
Familienname   Bekannt seit (Jahr)
Vorname(n)  
Ausgeübter Beruf
(Bei Beamten: Amtsbezeichnung)
 
Berufliche Anschrift
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
Private Anschrift
(Straße. Hausnummer, PLZ, Ort)
  Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
Dritte Referenzperson
Familienname   Bekannt seit (Jahr)
Vorname(n)  
Ausgeübter Beruf
(Bei Beamten: Amtsbezeichnung)
 
Berufliche Anschrift
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
Private Anschrift
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  Telefon (Vorwahl, Rufnummer)

14. Ergänzende Angaben (zu Nrn. 6.2, 8.1, 8.3, 8.4, 11 u. a.)









[ ] Fortsetzung auf separatem Blatt

15. Gewünschtes persönliches Gespräch (zu Nrn. 6.1, 7, 9, 10 und 12.1) [ ] Nein

Ich möchte ein Gespräch mit
[ ] der / dem Geheimschutzbeauftragten [ ] einer Vertreterin / einem Vertreter des Landesamts für Verfassungsschutz

16. Telefonisch bin ich erreichbar (diese Angaben bitte immer ausfüllen):

Beruflich: Uhrzeit (von - bis) - Telefon (Vorwahl, Telefonnummer)
Privat: Uhrzeit (von - bis) - Telefon (Vorwahl, Telefonnummer)
Ich habe die vorstehenden Angaben unter Berücksichtigung der "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen" gemacht. Sie erfolgten nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig.

Meiner Sicherheitsüberprüfung stimme ich zu.

Sollten mir nachträglich Umstände bekannt werden, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch eines ausländischen Nachrichtendienstes hindeuten können, werde ich dies unverzüglich mitteilen. Ebenso werde ich über neue Beziehungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken berichten.

.................................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

Zustimmung der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten:

Ich stimme zu, dass ich in die Sicherheitsüberprüfung meines Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten bzw. meiner Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin einbezogen werde. Mir ist bekannt, dass über mich hierbei erhobene Daten gespeichert werden.

..................................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

Ergänzung der Angaben im Abstand von fünf Jahren bzw. auf besondere Anforderung

1. Ergänzung

Ich habe meine vorstehenden Angaben überprüft und sie ergänzt, soweit sich Änderungen ergeben haben. Die Ergänzungen im Vordruck "Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen" habe ich am Rande farblich gekennzeichnet zu

Nr.
.................................................

....................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

Zustimmung der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten:

Die Angaben zu meiner Person wurden überprüft. Die Ergänzung, soweit sich Änderungen ergeben haben, erfolgte mit meiner Zustimmung.

.....................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

2. Ergänzung

Ich habe meine vorstehenden Angaben überprüft und sie ergänzt, soweit sich Änderungen ergeben haben. Die Ergänzungen im Vordruck "Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen" habe ich am Rande farblich gekennzeichnet zu

Nr.
.....................................

.......................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

Zustimmung der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten:

Die Angaben zu meiner Person wurden überprüft. Die Ergänzung, soweit sich Änderungen ergeben haben, erfolgte mit meiner Zustimmung.

.........................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

.

Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung Anlage 4
(zu Art. 15 Abs. 6 BaySÜG)


Vorbemerkungen

Schreibmaschine, PC oder Druckbuchstaben

Benutzen Sie bitte zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung möglichst eine Schreibmaschine; andernfalls füllen Sie die Sicherheitserklärung bitte in gut lesbaren Druckbuchstaben in schwarzer Farbe (kein Bleistift) aus.

Die Sicherheitserklärung kann auch am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Unterzeichnung muss handschriftlich erfolgen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Geheimschutzbeauftragte oder Ihren Geheimschutzbeauftragten bzw. Ihre Sabotageschutzbeauftragte oder Ihren Sabotageschutzbeauftragten, falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten.

Anders ausgefüllte Vordrucke können aus Gründen der Datenverarbeitung nicht angenommen werden. Eine elektronische Übermittlung der ausgefüllten Sicherheitserklärung ist unzulässig.

Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben

Die Sicherheitserklärung stellt die Grundlage Ihrer Sicherheitsüberprüfung dar. Ungenaue, unvollständige und unrichtige Angaben führen zu Rückfragen und zeitlichen Verzögerungen bei Ihrer Sicherheitsüberprüfung sowie u: U. zu negativen Schlussfolgerungen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Jede Frage ist zu beantworten; im Falle der Verneinung ist "Nein" oder "Keine" anzukreuzen, bitte nicht einfach durchstreichen. Wenn keine der unter Nr. 2 oder Nr. 3 genannten Personen vorhanden ist, ist in den für diese Personen vorgesehenen Feldern "Entfällt" anzukreuzen. Wissentlich falsche Angaben können zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.

Benutzen Sie bitte das Feld Nr. 12 sowie bei Bedarf ein gesondertes Blatt, falls der vorgesehene Platz an der jeweiligen Stelle der Sicherheitserklärung nicht ausreicht oder wenn Sie ergänzende Angaben machen wollen.

Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, durch die Sie sich oder Ihre Lebensgefährtin bzw. Ihren Lebensgefährten oder einen nahen Angehörigen im Sinn von § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung, d. h.

der Gefahr der straf- oder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung aussetzen würden.

Wenn Sie von Ihrem Recht auf Nichtbeantwortung einer Frage Gebrauch machen wollen, ist es allerdings nicht zulässig, eine falsche Antwort zu geben, die Antwortfelder durchzustreichen oder leer zu lassen. Vielmehr ist, je nachdem, ob Sie eine Frage ganz oder teilweise nicht beantworten wollen, einzusetzen "Keine Angaben" oder "Im Übrigen keine Angaben".

Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit sind der oder dem Geheimschutzbeauftragten bzw. der oder dem Sabotageschutzbeauftragten oder deren bzw. dessen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen.

Ihre Angaben werden absolut vertraulich behandelt.

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen steht Ihnen die oder der Geheimschutzbeauftragte bzw. die oder der Sabotageschutzbeauftragte zur Verfügung. Falls Sie sich, insbesondere bei Sicherheitsproblemen, an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wenden wollen, kreuzen Sie bitte Nr. 13 der Sicherheitserklärung an oder wenden Sie sich direkt an das Landesamt für Verfassungsschutz, Knorrstraße 139, 80937 München, Telefon: 089 312010.

Rücksendung der Sicherheitserklärung

Senden Sie die ausgefüllte Sicherheitserklärung in verschlossenem Umschlag unmittelbar an die Geheimschutzbeauftragte oder den Geheimschutzbeauftragten bzw. die Sabotageschutzbeauftragte oder den Sabotageschutzbeauftragten oder deren bzw. dessen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zurück oder geben Sie diese persönlich ab.

Hinweise zu einzelnen Nummern der Sicherheitserklärung

1. Angaben zu Ihrer Person  
1.1 Personalien  
Familienname
ggf. frühere Namen
(z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen)
Ihr Nachname

Fügen Sie früheren Namen bitte Zusätze wie "geb.", "geschieden" usw. hinzu (z.B. "geb. Schulz, gesch. Maier").

Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
Benutzen Sie bitte die sich aus der Geburtsurkunde ergebende Schreibweise (nicht verkürzte Aussprache verwenden).
Geburtsort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesland / Staat Bitte geben Sie den Geburtsort in der Schreibweise der Geburtsurkunde an. Bei Änderung des Ortsnamens (z.B. durch kommunale Gebietsreform) bitte die neue Ortsbezeichnung mit Postleitzahl in Klammern angeben; dies gilt nicht für Geburtsorte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Für Kreis, Regierungsbezirk, Bundesland und Staat können amtliche Abkürzungen verwendet werden.

Staatsangehörigkeit
(auch Doppel- / frühere Staatsangehörigkeiten)
Neben der gegenwärtigen Staatsangehörigkeit sind auch frühere Staatsangehörigkeiten (auch Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten) anzugeben. Fügen Sie ggf. bitte die Einbürgerungsurkunde und einen Nachweis über den Verlust der früheren Staatsangehörigkeit bei (amtlich beglaubigte Kopien) oder legen Sie die Originale der oder dem Geheimschutzbeauftragten bzw. der oder dem Sabotageschutzbeauftragten vor. Unterstreichen Sie bitte Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit in der Sicherheitserklärung.
Familienstand Anzugeben ist der aktuelle Familienstand.

Eine "Lebenspartnerschaft" wird begründet, wenn zwei Personen gleichen Geschlechts gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der zuständigen Behörde erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). Die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft erfolgt durch gerichtliches Urteil.

Eine "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" ist eine zwischen einem Mann und einer Frau oder zwei Personen gleichen Geschlechts bestehende Lebensgemeinschaft, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt, sich durch besondere innere Bindungen auszeichnet und ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander begründet (Lebensgefährtin / Lebensgefährte). Ein wichtiges Indiz hierfür ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass - wie auch in der Ehe oder Lebenspartnerschaft - in einzelnen Bereichen getrennt gewirtschaftet wird

Falls Sie eine Partnerin oder einen Partner haben, mit der oder dem Sie in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft leben und Ihre Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, ist an dieser Stelle der Sicherheitserklärung sowohl die Markierung für "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" als auch die für "verheiratet" bzw. "Lebenspartnerschaft" anzukreuzen.

Ausgeübter Beruf
(bei Beamten: Amtsbezeichnung)
Geben Sie bitte den zurzeit ausgeübten (nicht den erlernten) Beruf an, und zwar möglichst genau (z.B. nicht nur "Angestellter", sondern "Bürokaufmann").
Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
(Anschrift, Erreichbarkeit)
Sofern Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, geben Sie bitte die Beschäftigungsdienststelle an.

Bei Ausbildung / Beschäftigung bei einer Filiale, Zweig- oder Außenstelle einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ist diese anzugeben.

Bitte immer eine Rufnummer angeben. Zusätzlich kann auch eine Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden.

1.2 Wohnsitze / Aufenthalte einschließlich derzeitiger Anschrift
in Deutschland
in den letzten 5 Jahren
Bestanden / Bestehen neben der Hauptwohnung auch Nebenwohnungen und / oder andere Aufenthalte in Deutschland von längerer Dauer als zwei Monate, sind sowohl
  • die Hauptwohnung als auch
  • die Nebenwohnungen / weiteren Aufenthaltsorte

Anzugeben. Machen Sie bitte lückenlose Angaben (mit Monat und Jahr).

1.3. Wohnsitze / Aufenthalte im Ausland seit Vollendung des 18. Lebensjahres Anzugeben sind Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate im Ausland. Sofern Ihre derzeitige Anschrift im Ausland liegt, geben Sie sie bitte ebenfalls unter Nr. 1.3 an.

Wohnsitze oder Aufenthalte in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken (siehe Anlage) sind unter Nr. 7.1 anzugeben.

2. Angaben zu Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihrem Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten Falls Sie eine Lebensgefährtin oder einen Lebensgefährten haben und die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden oder die Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, sind hier und bei den folgenden Nummern die Daten der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten anzugeben.

Zur Ehegattin bzw. Lebenspartnerin oder zum Ehegatten bzw. Lebenspartner sind in diesem Fall unter Nr. 12 die Personalien (gemäß Nr. 2) nur anzugeben, wenn noch eine enge persönliche Beziehung besteht. Das Einverständnis ist durch deren oder dessen Unterschrift unter der Angabe unter Nr. 12 zu dokumentieren.

Die Daten geschiedener oder verstorbener Ehegattinnen / Ehegatten oder früherer Lebenspartnerinnen / Lebenspartner sind nicht anzugeben.

3. Angaben zu den weiteren Personen über 18 Jahren, die mit Ihnen in einem Haushalt leben In Nr. 3 sind nicht nur Kinder, sondern ggf. auch die Eltern, sonstige Verwandte, Hausangestellte und im Fall einer Wohngemeinschaft auch die anderen Mitbewohner anzugeben.
4. Ihre Ausbildung, Beschäftigung, Nichtbeschäftigung, Wehr- und Zivildienst seit Schulentlassung Geben Sie bitte zunächst Monat und Jahr der Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule (Haupt- / Realschule oder Gymnasium) an. Geben Sie danach sowohl die Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten als auch Zeiten der Nichtbeschäftigung in der zeitlichen Reihenfolge lückenlos an. Nennen Sie, um Rückfragen zu vermeiden, für Zeiten der Nichtbeschäftigung den Grund (z.B. arbeitslos, Urlaub ohne Bezüge) und den Aufenthaltsort.

Bei Wehr- und Zivildienst sind die Dienststellen / Truppenteile / Einrichtungen und Stand- / Dienstorte in der zeitlichen Reihenfolge der Zugehörigkeit anzugeben.

Verwenden Sie bitte Abkürzungen nur, wenn diese allgemein bekannt sind, wie z.B. AEG oder IBM.

5. Angaben zur finanziellen Situation Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie die Frage zu Nr. 5.1 mit ja beantworten können, sollten Sie die Geheimschutzbeauftragte oder den Geheimschutzbeauftragten bzw. die Sabotageschutzbeauftragte oder den Sabotageschutzbeauftragten oder das Landesamt für Verfassungsschutz um ein Gespräch bitten. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine schwierige persönliche Situation offen zu klären und zu erörtern, wie diese u. U. verbessert werden kann.

Unter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Nr. 5.2) fallen vor allem Pfändungen des Arbeitslohns oder des sonstigen beweglichen Vermögens sowie Zwangsversteigerungen von Grundstücken. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die Geheimschutzbeauftragte oder den Geheimschutzbeauftragten bzw. die Sabotageschutzbeauftragte oder den Sabotageschutzbeauftragten.

6. Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch hindeuten können Falls Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR1 haben / hatten, teilen Sie dies bitte der oder dem Geheimschutzbeauftragten bzw. der oder dem Sabotageschutzbeauftragten und / oder dem Landesamt für Verfassungsschutz persönlich mit (Gesprächswunsch unter Nr. 6 und Nr. 13 ankreuzen). Dies gilt auch für Kontakte zu Nachrichtendiensten befreundeter Staaten, da fremde Nachrichtendienste nicht selten unter "falscher Flagge" auftreten, d. h. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich z.B. als Angehörige eines befreundeten Nachrichtendienstes aus.

Der Ideenreichtum fremder Nachrichtendienste bei der "Anbahnung und Anwerbung von Zielpersonen" ist beachtlich. Er reicht von getarnten Stellenangeboten in Zeitungen über gezielte Kontaktaufnahmen (Restaurant, Kino, Theater, Urlaub) bis hin zu Erpressungsversuchen. Es ist häufig nicht leicht, Anbahnungs- und Werbungsversuche frühzeitig zu erkennen.

Wenn jedoch eine Person

  • Ihre Bekanntschaft oder Freundschaft sucht,
  • gleichzeitig Informationen aus Ihrem beruflichen Bereich verlangt (zu Beginn meist noch nicht vertraulicher Art) und
  • sich von Ihrem übrigen Bekannten- und Freundeskreis nach Möglichkeit fern hält (hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fremder Nachrichtendienste treten meist unter falschen Namen auf und fürchten nähere Fragen nach ihrer Herkunft, wie z.B. nach den Eltern),

so kann dies ein Indiz für eine mögliche nachrichtendienstliche Tätigkeit dieser Person sein. Dies gilt auch in Bezug auf Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihren Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten.

Vorrangiges Ziel der fremden Nachrichtendienste ist im Übrigen, "Zielpersonen" in eine - wie auch immer geartete - Abhängigkeit zu bringen. Dazu dienen anfänglich großzügige finanzielle Zuwendungen ebenso wie der Aufbau engerer zwischenmenschlicher Beziehungen.

Es ist wichtig, Anbahnungs- und Werbungsversuche möglichst frühzeitig zu erkennen, bevor eine Abhängigkeit entstanden ist.

Sprechen Sie deshalb im Zweifelsfall mit der oder dem Geheimschutzbeauftragten bzw. der oder dem Sabotageschutzbeauftragten und / oder dem Landesamt für Verfassungsschutz. Dadurch können Sachverhalte vertraulich geklärt und Zweifel beseitigt werden.

_______
1) Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS, Verwaltung Aufklärung im Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) bzw. Bereich Aufklärung im MfNV; Ende 1989 / Januar 1990 umbenannt in: Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), Nachrichtendienst der DDR, Informationszentrum (IZ) im Ministerium für Abrüstung und Verteidigung.

7. Beziehungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken Die vom Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Nr. 18 BaySÜG festgelegten Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken sind in einer Liste, die als Anlage beigefügt ist, aufgeführt.
7.1 Wohnsitze / Aufenthalte in diesen Staaten seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate Falls Sie einen Wohnsitz oder Aufenthalt von längerer Dauer als zwei Monate in einem in der Staatenliste genannten Staat hatten, machen Sie bei Nr. 12 bitte folgende Angaben:
  • Dauer des Aufenthalts (von / bis, Monat / Jahr),
  • Wohnsitz / Aufenthalt (Straße, Hausnummer, Ort, Staat),
  • Anlass des Aufenthalts / Grund der Wohnsitzaufgabe.
7.2 Reisen Geben Sie beim Reiseziel nach (Möglichkeit die genaue Adresse (z.B. Hotel) an.

Bei Häufung von Reisen (wiederholt mehrmals jährlich) können Reiseziel und Reiseanlass pauschal angegeben werden, z.B. "1992 - 1997 jeweils Besuch der Stadt Moskau / Russische Föderation, Übernachtung im Hotel ..., weiter jährlich zwei bis drei Geschäftsreisen zur Fa Übernachtung im Hotel ...".

7.3 Nahe Angehörige Nahe Angehörige im Sinn der Sicherheitserklärung sind
  • Ehegattin oder Ehegatte,
  • Lebenspartnerin oder Lebenspartner
  • Kinder und deren Ehegattinnen / Lebenspartnerinnen oder Ehegatten / Lebenspartner,
  • Eltern,
  • Geschwister und deren Ehegattinnen / Lebenspartnerinnen oder Ehegatten / Lebenspartner,
  • Eltern, Geschwister und Kinder der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten.

Unter "Kinder" fallen auch Stief- und Pflegekinder, unter "Eltern" auch Stief- und Pflegeeltern, unter "Geschwister" auch Halb- und Stiefgeschwister.

Falls nahe Angehörige in einem in der Staatenliste genannten Staat leben, geben Sie unter Nr. 12 bitte Folgendes an (soweit bekannt):

  • Name und Vorname sowie Anschrift der oder des nahen Angehörigen,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Verwandtschaftsbeziehung (z.B. Bruder),
  • Intensität der Verbindung (z.B. häufige oder gelegentliche persönliche Besuche, häufiger Brief- oder Telefonkontakt).
7.4 Sonstige Beziehungen Falls Sie sonstige Beziehungen (z.B. geschäftliche, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche oder wissenschaftliche) in einen in der Staatenliste genannten Staat haben, erläutern Sie diese bitte unter Nr. 12 kurz. Dies gilt auch für Beziehungen zu Verwandten, die nicht unter Nr. 7.3 fallen, sofern eine persönliche Verbindung unterhalten wird.

Geben Sie zu Personen, die in einem solchen Staat leben oder ihn außerhalb des Gebiets der in der Staatenliste genannten Staaten vertreten und mit denen Sie enge Verbindung unterhalten, bitte die Personalien an (vgl. Erläuterungen zu Nr. 7.3).

8. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen "Verfassungsfeindlich" sind diejenigen Aktivitäten oder Bestrebungen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von ihnen verfolgten Ziele oder die von ihnen zur Erreichung dieser Ziele befürworteten Mittel und Wege ganz oder teilweise mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Widerspruch stehen. Über die wichtigsten verfassungsfeindlichen Bestrebungen berichten die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bundesministeriums des Innern, die Ihnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können.

Beziehungen zur Scientology-Organisation sind auch bei Nr. 9 anzugeben.

Sofern Sie die Frage nach Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen nicht eindeutig und vorbehaltlos verneinen können, sollten Sie in einem offenen Gespräch mit der oder dem Geheimschutzbeauftragten bzw. der oder dem Sabotageschutzbeauftragten und / oder dem Landesamt für Verfassungsschutz Einzelheiten und das heutige Verhältnis zu der Organisation darlegen.

9. Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen und Sie deshalb in Konflikt mit Ihrer Verschwiegenheitspflicht führen können Sofern Sie die Frage nicht eindeutig und vorbehaltlos verneinen können, sollten Sie in einem offenen Gespräch mit der oder dem Geheimschutzbeauftragten bzw. der oder dem Sabotageschutzbeauftragten und / oder dem Landesamt für Verfassungsschutz Einzelheiten und das heutige Verhältnis zu der Organisation darlegen.

Beziehungen zur Scientology-Organisation sind auch bei Nr. 8 anzugeben.

10. Anhängige Straf- und Disziplinarverfahren Geben Sie hier bitte bereits an, wenn Ermittlungen gegen Sie eingeleitet wurden. Dies gilt für jede Art von Straftaten (z.B. auch nach dem Steuerrecht) sowie alle Ermittlungen nach dem Disziplinarrecht.

Nicht anzugeben brauchen Sie Ermittlungen / Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verurteilungen aus rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren.

11. Sonstiges Von Bedeutung sind vor allem Umstände, die Dritten für eine Erpressung Ihrer Person dienen können.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall vertrauensvoll an die Geheimschutzbeauftragte oder den Geheimschutzbeauftragten bzw. die Sabotageschutzbeauftragte oder den Sabotageschutzbeauftragten und / oder an das Landesamt für Verfassungsschutz mit der Bitte um ein Gespräch.

Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte wird nicht in Ihre Sicherheitsüberprüfung einbezogen; über sie oder ihn werden keine Daten in Dateien gespeichert. Jedoch werden auch zu ihr oder ihm die Angaben in der Sicherheitserklärung verlangt, die bei der Durchführung Ihrer Sicherheitsüberprüfung im Rahmen der sicherheitsmäßigen Bewertung in Bezug auf Ihre Person von Bedeutung sein können. Diese Angaben sind allerdings nur zulässig, soweit Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte damit einverstanden ist. Bitten Sie sie oder ihn, ihr oder sein Einverständnis hierzu in der Sicherheitserklärung durch Unterschrift zu bestätigen.

.

(Staatenliste)1
zur "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung"
Anlage
(Stand: 13.09.2006)


  1. Afghanistan (Islamischer Staat Afghanistan),
  2. Albanien (Republik Albanien),
  3. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien),
  4. Armenien (Republik Armenien),
  5. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan),
  6. Bosnien und Herzegowina
  7. China (Volksrepublik China),
    ab 01.07.1997 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong,
    ab 20.12.1999 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau,
  8. Georgien,
  9. Irak (Republik Irak),
  10. Iran (Islamische Republik Iran),
  11. Kambodscha (Königreich Kambodscha),
  12. Kasachstan (Republik Kasachstan),
  13. Kirgisistan (Kirgisische Republik),
  14. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea),
  15. Kuba (Republik Kuba),
  16. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos),
  17. Libanon (Libanesische Republik),
  18. Libysch-Arabische Dschamahirija (Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija),
  19. Moldau (Republik Moldau),
  20. Montenegro (Republik Montenegro),
  21. Russische Föderation,
  22. Serbien (Republik Serbien),
  23. Sudan (Republik Sudan),
  24. Syrien (Arabische Republik Syrien),
  25. Tadschikistan (Republik Tadschikistan),
  26. Turkmenistan,
  27. Ukraine,
  28. Usbekistan (Republik Usbekistan),
  29. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam),
  30. Weißrussland (Republik Weißrussland).

________
1) Festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Nr. 18 BaySÜG

.

Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Anlage 5
(zu Art. 15 Abs. 6 BaySÜG)

Vorbemerkungen

Schreibmaschine, PC oder Druckbuchstaben

Benutzen Sie bitte zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung möglichst eine Schreibmaschine; andernfalls füllen Sie die Sicherheitserklärung bitte in gut lesbaren Druckbuchstaben in schwarzer Farbe (kein Bleistift) aus.

Die Sicherheitserklärung kann auch am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Unterzeichnung muss handschriftlich erfolgen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Geheimschutzbeauftragte oder Ihren Geheimschutzbeauftragten, falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten.

Anders ausgefüllte Vordrucke können aus Gründen der Datenverarbeitung nicht angenommen werden. Eine elektronische Übermittlung der ausgefüllten Sicherheitserklärung ist unzulässig.

Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben

Die Sicherheitserklärung stellt die Grundlage Ihrer Sicherheitsüberprüfung dar. Ungenaue, unvollständige und unrichtige Angaben führen zu Rückfragen und zeitlichen Verzögerungen bei Ihrer Sicherheitsüberprüfung sowie u. U. zu negativen Schlussfolgerungen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Jede Frage ist zu beantworten; im Falle der Verneinung ist "Nein" oder "Keine" anzukreuzen, bitte nicht einfach durchstreichen. Wenn keine der unter Nr. 2 oder Nr. 3.1 genannten Personen vorhanden ist, ist in den für diese Personen vorgesehenen Feldern "Entfällt" anzukreuzen. Wissentlich falsche Angaben können zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.

Benutzen Sie bitte das Feld Nr. 14 sowie bei Bedarf ein gesondertes Blatt, falls der vorgesehene Platz an der jeweiligen Stelle der Sicherheitserklärung nicht ausreicht oder wenn Sie ergänzende Angaben machen wollen.

Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, durch die Sie sich oder Ihre Lebensgefährtin bzw. Ihren Lebensgefährten oder einen nahen Angehörigen im Sinn von § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung, d. h.

der Gefahr der straf- oder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung aussetzen würden.

Wenn Sie von Ihrem Recht auf Nichtbeantwortung einer Frage Gebrauch machen wollen, ist es allerdings nicht zulässig, eine falsche Antwort zu geben, die Antwortfelder durchzustreichen oder leer zu lassen. Vielmehr ist, je nachdem, ob Sie eine Frage ganz oder teilweise nicht beantworten wollen, einzusetzen "Keine Angaben" oder "Im Übrigen keine Angaben".

Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit sowie das spätere Eintreten der Volljährigkeit des Partners sind der oder dem Geheimschutzbeauftragten oder deren bzw. dessen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen.

Ihre Angaben werden absolut vertraulich behandelt.

Passbilder

Fügen Sie bitte zwei aktuelle Passbilder bei. Es können sowohl Schwarz-Weiß- als auch Farbfotos verwendet werden.

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen steht Ihnen die oder der Geheimschutzbeauftragte zur Verfügung. Falls Sie sich, insbesondere bei Sicherheitsproblemen, an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wenden wollen, kreuzen Sie bitte Nr. 15 der Sicherheitserklärung an oder wenden Sie sich direkt an das Landesamt für Verfassungsschutz, Knorrstraße 139, 80937 München, Telefon: 089 312010.

Rücksendung der Sicherheitserklärung

Senden Sie die ausgefüllte Sicherheitserklärung in verschlossenem Umschlag unmittelbar an die oder den Geheimschutzbeauftragten oder deren bzw. dessen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zurück oder geben Sie diese persönlich ab.

Hinweise zu einzelnen Nummern der Sicherheitserklärung

1. Angaben zu Ihrer Person  
1.1 Personalien  
Familienname
ggf. frühere Namen
(z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen)
Ihr Nachname

Fügen Sie früheren Namen bitte Zusätze wie "geb.", "geschieden" usw. hinzu (z.B. "geb. Schulz, gesch. Maier").

Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
Benutzen Sie bitte die sich aus der Geburtsurkunde ergebende Schreibweise (nicht verkürzte Aussprache verwenden).
Geburtsort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesland / Staat Bitte geben Sie den Geburtsort in der Schreibweise der Geburtsurkunde an. Bei Änderung des Ortsnamens (z.B. durch kommunale Gebietsreform) bitte die neue Ortsbezeichnung mit Postleitzahl in Klammern angeben; dies gilt nicht für Geburtsorte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Für Kreis, Regierungsbezirk, Bundesland und Staat können amtliche Abkürzungen verwendet werden.

Staatsangehörigkeit
(auch Doppel- / frühere Staatsangehörigkeiten)
Neben der gegenwärtigen Staatsangehörigkeit sind auch frühere Staatsangehörigkeiten (auch Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten) anzugeben. Fügen Sie ggf. bitte die Einbürgerungsurkunde und einen Nachweis über den Verlust der früheren Staatsangehörigkeit bei (amtlich beglaubigte Kopien) oder legen Sie die Originale der oder dem Geheimschutzbeauftragten vor. Unterstreichen Sie bitte Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit in der Sicherheitserklärung.
Familienstand Anzugeben ist der aktuelle Familienstand.

Eine "Lebenspartnerschaft" wird begründet, wenn zwei Personen gleichen Geschlechts gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der zuständigen [Behörde erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). Die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft erfolgt durch gerichtliches Urteil.

Eine "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" ist eine zwischen einem Mann und einer Frau oder zwei Personen gleichen Geschlechts bestehende Lebensgemeinschaft, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt, sich durch besondere innere Bindungen auszeichnet und ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander begründet (Lebensgefährtin / Lebensgefährte). Ein wichtiges Indiz hierfür ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass - wie auch in der Ehe oder Lebenspartnerschaft - in einzelnen Bereichen getrennt gewirtschaftet wird.

Falls Sie eine Partnerin oder einen Partner haben, mit der oder dem Sie in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft leben, und Ihre Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, ist an dieser Stelle der Sicherheitserklärung sowohl die Markierung für "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" als auch die für ",verheiratet" bzw. "Lebenspartnerschaft" anzukreuzen.

Anzahl der Kinder Zu berücksichtigen sind auch Stief- und Pflegekinder.
Ausgeübter Beruf
(bei Beamten: Amtsbezeichnung)
Geben Sie bitte den zurzeit ausgeübten (nicht den erlernten) Beruf an, und zwar möglichst genau (z.B. nicht nur "Angestellter", sondern "Bürokaufmann").
Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
(Anschrift, Erreichbarkeit)
Sofern Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, geben Sie bitte die Beschäftigungsdienststelle an.

Bei Ausbildung / Beschäftigung bei einer Filiale, Zweig- oder Außenstelle einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ist diese anzugeben.

Bitte immer eine Rufnummer angeben. Zusätzlich kann auch eine Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden.

1.2 Wohnsitze / Aufenthalte einschließlich derzeitiger Anschrift
in Deutschland
in den letzten 5 Jahren
(gilt entsprechend bei Nr. 2.2)
Bestanden / Bestehen neben der Hauptwohnung auch Nebenwohnungen und / oder andere Aufenthalte in Deutschland von längerer Dauer als zwei Monate, sind sowohl
  • die Hauptwohnung als auch
  • die Nebenwohnungen / weiteren Aufenthaltsorte

anzugeben. Machen Sie bitte lückenlose Angaben (mit Monat und Jahr).

1.3 Wohnsitze / Aufenthalte im Ausland seit Vollendung des 18. Lebensjahres (gilt entsprechend bei Nr. 2.3) Anzugeben sind Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate im Ausland. Sofern Ihre derzeitige Anschrift im Ausland liegt, geben Sie sie bitte ebenfalls unter Nr. 1.3 an.

Wohnsitze oder Aufenthalte in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken (siehe Anlage) sind unter Nr. 8.1 anzugeben.

2. Angaben zu Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihrem Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten Falls Sie eine Lebensgefährtin oder einen Lebensgefährten haben und die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden oder die Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, sind hier und bei den folgenden Nummern die Daten der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten anzugeben.

Zur Ehegattin bzw. Lebenspartnerin oder zum Ehegatten bzw. Lebenspartner sind in diesem Fall unter Nr. 14 die Personalien (gemäß Nr. 2) nur anzugeben, wenn noch eine enge persönliche Beziehung besteht. Das Einverständnis ist durch deren oder dessen Unterschrift unter der Angabe unter Nr. 14 zu dokumentieren.

Die Daten geschiedener oder verstorbener Ehegattinnen / Ehegatten oder früherer Lebenspartnerinnen / Lebenspartner sind nicht anzugeben.

3. Weitere Personalien In Nr. 3.1 sind nicht nur Kinder, sondern ggf. auch die Eltern, sonstige Verwandte, Hausangestellte und im Fall einer Wohngemeinschaft auch die anderen Mitbewohner anzugeben.
3.1 Angaben zu den weiteren Personen über 18 Jahren, die mit Ihnen in einem Haushalt leben
3.2 / Angaben zu Ihrem Vater / Neben den Eltern sind unter Nr. 14 ggf. zusätzlich die Stief- oder Pflegeeltern anzugeben.
3.3 Ihrer Mutter
4. Ihre Ausbildung, Beschäftigung, Nichtbeschäftigung, Wehr- und Zivildienst seit Schulentlassung Geben Sie bitte zunächst Monat und Jahr der Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule (Haupt- / Realschule oder Gymnasium) an. Geben Sie danach sowohl die Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten als auch Zeiten der Nichtbeschäftigung in der zeitlichen Reihenfolge lückenlos an. Nennen Sie, um Rückfragen zu vermeiden, für Zeiten der Nichtbeschäftigung den Grund (z.B. arbeitslos, Urlaub ohne Bezüge) und den Aufenthaltsort.

Bei Wehr- und Zivildienst sind die Dienststellen / Truppenteile / Einrichtungen und Stand- / Dienstorte in der zeitlichen Reihenfolge der Zugehörigkeit anzugeben.

Verwenden Sie bitte Abkürzungen nur, wenn diese allgemein bekannt sind, wie z.B. AEG oder IBM.

5. Auskunftspersonen zur Identitätsprüfung Sofern es keine Personen gibt, die Ihre Identität oder die Identität Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihres Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten bestätigen können, ist ein entsprechender Hinweis erforderlich.
6. Angaben zur finanziellen Situation Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie die Frage zu Nr. 6.1 mit ja beantworten können, sollten Sie die Geheimschutzbeauftragte oder den Geheimschutzbeauftragten oder das Landesamt für Verfassungsschutz um ein Gespräch bitten. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine schwierige persönliche Situation offen zu klären und zu erörtern, wie diese u. IJ. verbessert werden kann.

Unter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Nr. 6.2) fallen vor allem Pfändungen des Arbeitslohns oder des sonstigen beweglichen Vermögens sowie Zwangsversteigerungen von Grundstücken. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die Geheimschutzbeauftragte oder den Geheimschutzbeauftragten.

7. Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch hindeuten können Falls Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder. Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR1 haben / hatten, teilen Sie dies bitte der oder dem Geheimschutzbeauftragten und / oder dem Landesamt für Verfassungsschutz persönlich mit (Gesprächswunsch unter Nr. 7 und Nr. 15 ankreuzen). Dies gilt auch für Kontakte zu Nachrichtendiensten befreundeter Staaten, da fremde Nachrichtendienste nicht selten unter "falscher Flagge" auftreten, d. h. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich z.B. als Angehörige eines befreundeten Nachrichtendienstes aus.

Der Ideenreichtum fremder Nachrichtendienste bei der "Anbahnung und Anwerbung von Zielpersonen" ist beachtlich. Er reicht von getarnten Stellenangeboten in Zeitungen über gezielte Kontaktaufnahmen (Restaurant, Kino, Theater, Urlaub) bis hin zu Erpressungsversuchen. Es ist häufig nicht leicht, Anbahnungs- und Werbungsversuche frühzeitig zu erkennen.

Wenn jedoch eine Person

  • Ihre Bekanntschaft oder Freundschaft sucht,
  • gleichzeitig Informationen aus Ihrem beruflichen Bereich verlangt (zu Beginn meist noch nicht vertraulicher Art) und
  • sich von Ihrem übrigen Bekannten- und Freundeskreis nach Möglichkeit fern hält (hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fremder Nachrichtendienste treten meist unter falschen Namen auf und fürchten nähere Fragen nach ihrer Herkunft, wie z.B. nach den Eltern),

so kann dies ein Indiz für eine mögliche nachrichtendienstliche Tätigkeit dieser Person sein. Dies gilt auch in Bezug auf Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder. Ihren Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten.

Vorrangiges Ziel der fremden Nachrichtendienste ist im Übrigen, "Zielpersonen" in eine - wie auch immer geartete - Abhängigkeit zu bringen. Dazu dienen anfänglich großzügige finanzielle Zuwendungen ebenso wie der Aufbau engerer zwischenmenschlicher Beziehungen.

Es ist wichtig, Anbahnungs- und Werbungsversuche möglichst frühzeitig zu erkennen, bevor eine Abhängigkeit entstanden ist. Sprechen Sie deshalb im Zweifelsfall mit der oder dem Geheimschutzbeauftragten und / oder dem Landesamt für Verfassungsschutz. Dadurch können Sachverhalte vertraulich geklärt und Zweifel beseitigt werden.

_______
1) Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS, Verwaltung Aufklärung im Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) bzw. Bereich Aufklärung im MfNV; Ende 1989 / Januar 1990 umbenannt in: Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), Nachrichtendienst der DDR, Informationszentrum (IZ) im Ministerium für Abrüstung und Verteidigung.

8. Beziehungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken Die vom Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Nr. 18 BaySÜG festgelegten Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken sind in einer Liste, die als Anlage beigefügt ist, aufgeführt.
8.1 Wohnsitze / Aufenthalte in diesen Staaten seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate Falls Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder. Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte einen Wohnsitz oder Aufenthalt von längerer Dauer als zwei Monate in einem in der Staatenliste genannten Staat hatten, machen Sie bei Nr. 14 bitte folgende Angaben:
  • Name der betroffenen Person
  • Dauer des Aufenthalts (von / bis, Monat / Jahr),
  • Wohnsitz / Aufenthalt (Straße, Hausnummer, Ort, Staat),
  • Anlass des Aufenthalts / Grund der Wohnsitzaufgabe.
8.2 Reisen Geben Sie beim Reiseziel nach Möglichkeit die genaue Adresse (z.B. Hotel) an.

Bei Häufung von Reisen (wiederholt mehrmals jährlich) können Reiseziel und Reiseanlass pauschal angegeben werden, z.B. "1992 - 1997 jeweils Besuch der Stadt Moskau / Russische Föderation, Übernachtung im Hotel ..., weiter jährlich zwei bis drei Geschäftsreisen zur Fa. ..., Übernachtung im Hotel ...".

8.3 Nahe Angehörige Nahe Angehörige im Sinn der Sicherheitserklärung sind Ehegattin oder Ehegatte,
  • Lebenspartnerin oder Lebenspartner,
  • Kinder und deren Ehegattinnen / Lebenspartnerinnen oder
  • Ehegatten / Lebenspartner,
  • Eltern,
  • Geschwister und deren Ehegattinnen / Lebenspartnerinnen oder Ehegatten / Lebenspartner,
  • Eltern, Geschwister und Kinder der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten.

Unter "Kinder" fallen auch Stief- und Pflegekinder, unter "Eltern" auch Stief- und Pflegeeltern, unter "Geschwister" auch Halb- und Stiefgeschwister.

Falls nahe Angehörige in einem in der Staatenliste genannten Staat leben, geben Sie unter Nr. 14 bitte Folgendes an (soweit bekannt):

  • Name und Vorname sowie Anschrift des oder der nahen Angehörigen,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Verwandtschaftsbeziehung (z.B. Bruder),
  • Intensität der Verbindung (z.B. häufige oder gelegentliche persönliche Besuche, häufiger Brief- oder Telefonkontakt).
8.4 Sonstige Beziehungen Falls Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte sonstige Beziehungen (z.B. geschäftliche, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche oder wissenschaftliche) in einen in der Staatenliste genannten Staat haben, erläutern Sie diese bitte unter Nr. 14 kurz. Dies gilt auch für Beziehungen zu Verwandten, die nicht unter Nr. 8.3 fallen, sofern eine persönliche Verbindung unterhalten wird.

Geben Sie zu Personen, die in einem solchen Staat leben oder ihn außerhalb des Gebiets der in der Staatenliste genannten Staaten vertreten und mit denen Sie enge Verbindung unterhalten, bitte die Personalien an (vgl. Erläuterungen zu Nr. 8.3).

9. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen "Verfassungsfeindlich" sind diejenigen Aktivitäten oder Bestrebungen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von ihnen verfolgten Ziele oder die von ihnen zur Erreichung dieser Ziele befürworteten Mittel und Wege ganz oder teilweise mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Widerspruch stehen. Über die wichtigsten verfassungsfeindlichen Bestrebungen berichten die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bundesministeriums des Innern, die Ihnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können.

Beziehungen zur Scientology-Organisation sind auch bei Nr. 10 anzugeben.

Sofern Sie die Frage nach Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen nicht eindeutig und vorbehaltlos verneinen können, sollten Sie in einem offenen Gespräch mit der oder dem Geheimschutzbeauftragten und / oder dem Landesamt für Verfassungsschutz Einzelheiten und das heutige Verhältnis zu der Organisation darlegen.

10. Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen und Sie deshalb in Konflikt mit Ihrer Verschwiegenheitspflicht führen können Sofern Sie die Frage nicht eindeutig und vorbehaltlos verneinen können, sollten Sie in einem offenen Gespräch mit der oder dem Geheimschutzbeauftragten und / oder dem Landesamt für Verfassungsschutz Einzelheiten und das heutige Verhältnis zu der Organisation darlegen.

Beziehungen zur Scientology-Organisation sind auch bei Nr. 9 anzugeben.

11. Anhängige Straf- und Disziplinarverfahren Geben Sie hier bitte bereits an, wenn Ermittlungen gegen Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder. Ihren Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten eingeleitet wurden. Dies gilt für jede Art von Straftaten (z.B. auch nach dem Steuerrecht) sowie alle Ermittlungen nach dem Disziplinarrecht.

Nicht anzugeben brauchen Sie Ermittlungen / Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verurteilungen aus rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren.

12. Sonstiges Von Bedeutung sind vor allem Umstände, die Dritten für eine Erpressung Ihrer Person dienen können.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall vertrauensvoll an die oder den Geheimschutzbeauftragten und / oder an das Landesamt für Verfassungsschutz mit der Bitte um ein Gespräch.

13. Referenzpersonen Referenzpersonen brauchen Sie nur anzugeben bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen und wenn die oder der Geheimschutzbeauftragte dies ausdrücklich fordert (siehe Schreiben, mit dem Sie die Sicherheitserklärung erhalten haben). Die Referenzpersonen sollen Sie persönlich näher kennen (in der Regel über mehrere Jahre). Sie müssen in der Lage und bereit sein, über Ihre persönlichen Verhältnisse (z.B. Familie, Beruf, Freizeit) Auskunft zu geben. Sie können mit den Auskunftspersonen gemäß Nr. 5 identisch sein, sofern diese nicht nahe Angehörige sind.

Nahe Angehörige (vgl. Nr. 8.3) und unterstellte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sollen nämlich nicht als Referenzpersonen angegeben werden.

Sie werden gebeten, die Referenzpersonen von ihrer Benennung zu unterrichten.

Zustimmung der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten

Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte darf nur mit ihrer oder seiner Zustimmung in Ihre Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. Dabei werden Daten zu ihrer oder seiner Person auch in Dateien gespeichert. Bitten Sie sie oder ihn, ihre oder seine Zustimmung in der Sicherheitserklärung durch Unterschrift zu bestätigen.

.

(Staatenliste)1
zur "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung"
Anlage
(Stand: 13.09.2006)


  1. Afghanistan (Islamischer Staat Afghanistan),
  2. Albanien (Republik Albanien),
  3. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien),
  4. Armenien (Republik Armenien),
  5. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan),
  6. Bosnien und Herzegowina,
  7. China (Volksrepublik China),
    ab 01.07.1997 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong,
    ab 20.12.1999 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau,
  8. Georgien,
  9. Irak (Republik Irak),
  10. Iran (Islamische Republik Iran),
  11. Kambodscha (Königreich Kambodscha),
  12. Kasachstan (Republik Kasachstan),
  13. Kirgisistan (Kirgisische Republik),
  14. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea),
  15. Kuba (Republik Kuba),
  16. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos),
  17. Libanon (Libanesische Republik),
  18. Libysch-Arabische Dschamahirija (Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija),
  19. Moldau (Republik Moldau),
  20. Montenegro (Republik Montenegro),
  21. Russische Föderation,
  22. Serbien (Republik Serbien),
  23. Sudan (Republik Sudan),
  24. Syrien (Arabische Republik Syrien),
  25. Tadschikistan (Republik Tadschikistan),
  26. Turkmenistan,
  27. Ukraine,
  28. Usbekistan (Republik Usbekistan),
  29. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam),
  30. Weißrussland (Republik, Weißrussland).

_________
1) Festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Nr. 18 BaySÜG

.

Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung Anlage 6
(zu Art. 15 Abs. 6 BaySÜG)


Die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern sind im Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz ( BaySÜG) vom 27. Dezember 1996 (GVBlS. 509), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Dezember 2002 (GVBl S. 969) geregelt. Die folgenden Informationen sollen Ihnen eine kurze Zusammenfassung darüber geben, wer zu überprüfen ist, wozu die Sicherheitsüberprüfung dient und was sie im Wesentlichen umfasst. Für weitere Fragen steht Ihnen die oder der Geheimschutzbeauftragte bzw. die oder der Sabotageschutzbeauftragte zur Verfügung.

Wer wird überprüft?

  1. Überprüft werden zum einen Personen, die eine Tätigkeit ausüben sollen, bei der sie Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten (Verschlusssachen) erhalten oder sich verschaffen können, und ihrer Sicherheitsüberprüfung zugestimmt haben (siehe Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 und Art. 4 Abs. 1 BaySÜG). Hierzu gehören beispielsweise Bearbeiterinnen und Bearbeiter von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH oder höher. Tätigkeiten der genannten Art werden als "sicherheitsempfindliche Tätigkeiten" bezeichnet.
  2. Darüber hinaus sind auch Personen zu überprüfen, die an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer sogenannten lebenswichtigen Einrichtung beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen. Tätigkeiten dieser Art werden nach der im Dezember 2002 vorgenommenen Ergänzung des BaySÜG ebenfalls als sicherheitsempfindlich bezeichnet. Lebenswichtig im Sinn dieser Vorschrift sind Einrichtungen, deren Ausfall oder Zerstörung aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung in besonderem Maß gefährden kann oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind.
    Die Bestimmung der lebenswichtigen Einrichtungen des Freistaates Bayern im Sinne des Art. 3 Abs. 2 BaySÜG, deren an sicherheitsempfindlicher Stelle eingesetzte Mitarbeiter zu überprüfen sind, erfolgte gemäß Art. 3 Abs. 5 BaySÜG durch eine Rechtsverordnung der Staatsregierung (Bayerische Sicherheitsüberprüfungsbestimmungsverordnung - BaySUBV).

Wozu eine Sicherheitsüberprüfung?

Mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit darf nur betraut werden, wer zuvor auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft wurde.

  1. Fremde Nachrichtendienste versuchen fortwährend, auch an im staatlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten zu gelangen (z.B. durch nachrichtendienstliche Anwerbung von Personen). Dies bedeutet eine ständige Gefahr für die Sicherheit Deutschlands, das nach dem Grundgesetz verpflichtet ist, für die innere und äußere Sicherheit des Landes und seiner Bürger zu sorgen. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben sollen, ist deshalb eine verfassungsgemäße Aufgabe und Pflicht.
    Deutschland ist aber auch als Mitglied der NATO und anderer über- / zwischenstaatlicher Organisationen verpflichtet, beim Austausch von Verschlusssachen mit den Partnerstaaten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen auf dem Gebiet des personellen Geheimschutzes einzuhalten. Dies geschieht sowohl im nationalen Interesse Deutschlands als auch im Interesse der Sicherheit jedes Einzelnen.
  2. Während sich der Schutz von Verschlusssachen als staatlicher Geheimschutz gegen die Kenntnisnahme von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Informationen und damit im Wesentlichen gegen die Tätigkeit fremder Nachrichtendienste richtet, dient der Schultz lebenswichtiger Einrichtungen der Abwehr von Sabotageakten durch sogenannte Innentäter (vorbeugender personeller Sabotageschutz). Es sollen solche Einrichtungen geschützt werden, in denen Innentäter Einwirkungsmöglichkeiten zur Begehung von Sabotage haben, die größer sind als die von Außentätern. Deshalb haben die Einrichtungen eine Mitwirkungspflicht, die eigenen Sabotageschutzanstrengungen durch eine Minimierung des "Restrisikos Mensch" zu erhöhen.
    Der Begriff "Innentäter" bezeichnet Personen, die als Mitarbeiter der zu schützenden Einrichtung die Möglichkeit haben, aufgrund ihrer Nähe zur Einrichtung einen Anschlag zu verüben, Beihilfe zu einem Anschlag zu leisten oder Maßnahmen zu unterlassen. Dazu gehören auch Mitarbeiter von Fremdfirmen, die an einer sicherheitsempfindlichen Stelle in der zu schützenden Einrichtung tätig sind. Motive zu Sabotageakten finden sich insbesondere im politischgesellschaftlichen oder auch religiösen Umfeld des potenziellen Täters sowie in schlicht krimineller Energie.
    Ziel des personellen Sabotageschutzes ist es, die Beschäftigung von Personen, bei denen Sicherheitsrisiken vorliegen, an sicherheitsempfindlichen Stellen der genannten Einrichtungen zu verhindern. Beschäftigte, die in diesen Bereichen bereits tätig sind und Personen, für die dort eine Verwendung vorgesehen ist, werden daher zum Schutz des Staates und damit der Allgemeinheit, aber auch zum Schutz der Einrichtung selbst und der dort Beschäftigten, einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

Was soll die Sicherheitsüberprüfung?

Durch die Sicherheitsüberprüfung soll individuell festgestellt werden, ob einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übertragen werden kann oder ob tatsächliche Anhaltspunkte (sogenannte Sicherheitsrisiken) vorliegen, die die Zuweisung einer solchen Tätigkeit aus Gründen des staatlichen Geheimschutzes oder des staatlichen Sabotageschutzes verbieten. Sicherheitsrisiken sind gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die

Ein Sicherheitsrisiko kann auch aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zur Person der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten gegeben sein.

Bei der Beurteilung, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, sind die Umstände des Einzelfalls maßgebend. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.

Welche Maßnahmen umfasst die Sicherheitsüberprüfung?

Es gibt drei Arten von Sicherheitsüberprüfungen, nämlich die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1), die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3).

Die jeweilige Art der durchzuführenden Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach der Sicherheitsempfindlichkeit der Tätigkeit, die der Betroffene wahrnehmen soll.

Die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des staatlichen Geheimschutzes hängt grundsätzlich ab von der Höhe des Geheimhaltungsgrades der Verschlusssachen, zu denen einer Person Zugang gewährt werden soll oder zu denen sie sich Zugang verschaffen kann.

Bei einer (vorgesehenen) Beschäftigung an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebenswichtigen Einrichtung wird im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes nur die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) durchgeführt.

Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt durch die Geheimschutzbeauftragte oder den Geheimschutzbeauftragten bzw. die Sabotageschutzbeauftragte oder den Sabotageschutzbeauftragten unter Mitwirkung des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das erforderliche Anfragen und Ermittlungen durchführt.

Die Grundlage für die Sicherheitsüberprüfung ist die von der betroffenen Person abgegebene "Sicherheitserklärung". Die Angabe personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Stimmt die betroffene Person ihrer Sicherheitsüberprüfung zu, ist sie aufgrund ihrer Treuepflicht aus dem Beamten- bzw. Arbeitnehmerverhältnis zugleich auch verpflichtet, die in der Sicherheitserklärung geforderten Daten anzugeben.

Je nach Überprüfungsart kann die Sicherheitsüberprüfung u. a. folgende Maßnahmen umfassen:

Rechtsstaatliches Verfahren, Zweckbindung der Daten, Auskunftsrecht

Sicherheitsüberprüfungen werden unter Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze durchgeführt. Die betroffene Person hat Anspruch, gehört zu werden, bevor sie für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit abgelehnt wird. Zu der Anhörung kann sie einen anwaltlichen Beistand hinzuziehen.

Gegen die ablehnende Entscheidung kann sie Rechtsmittel einlegen. Ehegattinnen / Lebenspartnerinnen / Lebensgefährtinnen bzw. Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten werden ebenfalls gehört, wenn sich sicherheitserhebliche Erkenntnisse zu ihrer Person ergeben haben, die zur Ablehnung der betroffenen Person führen würden.

Die bei der Sicherheitsüberprüfung erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für die Sicherheitsüberprüfung selbst, für die sonstigen Aufgaben des Verfassungsschutzes, zur Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie für notwendige straf- und disziplinarrechtliche Verfolgungsmaßnahmen, z.B. bei Verratsfällen, und auf Anforderung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen genutzt werden.

Der betroffenen Person und der oder dem in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über ihre im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung gespeicherten personenbezogenen Daten.

Die "goldene Brücke" bei nachrichtendienstlicher Verstrickung

Jeder kann ohne eigenes Verschulden zum Zielobjekt fremder Nachrichtendienste werden. Wer Verrat begeht, schadet nicht nur seinem Land, sondern auch sich selbst. Häufig erkennen die Betroffenen aber zu spät, wofür sie missbraucht wurden.

Um aus einer nachrichtendienstlichen Verstrickung oder Verratstätigkeit mit möglichst geringem persönlichen Schaden herauszukommen, bleibt nur die Möglichkeit, sich bei den zuständigen Abwehrbehörden freiwillig zu offenbaren, da diese in einem solchen Fall grundsätzlich von einer Anzeige absehen können. Für das Strafverfahren und bei den Strafbestimmungen hat der Gesetzgeber ebenfalls "goldene Brücken" gebaut. Nach § 153e der Strafprozessordnung und § 98 des Strafgesetzbuches kann in solchen Fällen von einer Strafverfolgung oder Bestrafung abgesehen werden. Nutzen Sie gegebenenfalls diese Möglichkeiten!

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weiter .

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