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Vierter Abschnitt
Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung

VV zu Art. 23 BaySÜG Sicherheitsakt und Sicherheitsüberprüfungsakt

Zu Art. 23 Abs. 1

Zum Sicherheitsakt sollen alle die Sicherheitsüberprüfung betreffenden Informationen, dies sind vor allen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte, genommen wer den. Wichtig ist, dass der Sicherheitsakt auf aktuellen Stand gehalten wird, um jederzeit eine vollständig( sicherheitsmäßige Beurteilung erstellen zu können.

Zum Sicherheitsakt zu nehmende Informationen (Unter lagen) im vorstehenden Sinn sind insbesondere

Auch sollte der Sicherheitsakt ein Vorblatt enthalten, das kurzfristig und umfassend Auskunft über die wichtigsten Daten zur Person des Betroffenen gibt (Muster eines Vorblatts siehe Anlage 16 bzw. 16a).

Hat die betroffene Person einer Einsichtnahme durch den Datenschutzbeauftragten gem. Art. 30 Abs. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) widersprochen, ist das auf dem Vorblatt deutlich sichtbar (z.B. durch einen farbigen Aufkleber) zu vermerken.

Zu Art. 23 Abs. 2

Soweit sich Informationen aus der Personalverwaltung ergeben, hat sie die personalverwaltende Stelle unverzüglich der oder dem Geheimschutzbeauftragten / Sabotageschutzbeauftragten mitzuteilen. Die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte und das LfV haben bei einer Beendigung oder Nichtaufnahme einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit die in Art. 24 Abs. 2 und 3, Art. 27 Abs. 2 BaySÜG genannten Vernichtungs- und Löschungsfristen zu beachten.

Die Aufzählung der aufzunehmenden Informationen im Gesetz ist nicht abschließend. Unter "persönliche Verhältnisse" fallen z.B., auch Anhaltspunkte für geistige oder seelische Störungen sowie für Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenprobleme (vgl. Ausführungen der VV zu Art. 8 Abs. 1 BaySÜG).

Die Betrauung einer Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG ist aktenkundig zu machen.

Zu Art. 23 Abs. 3

1. Die Trennung zwischen Sicherheitsakt und Personalakt dient dem Schutz der betroffenen Person. Sie soll verhindern, dass Erkenntnisse, die nur der sicherheitsmäßigen Beurteilung dienen, für nachteilige personalverwaltende Maßnahmen genutzt werden. Die betroffene Person soll in ihrer dienst- und arbeitsrechtlichen Stellung grundsätzlich nicht deshalb schlechter gestellt werden, weil für sie eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wurde, bei der Erkenntnisse genutzt wurden, die im Rahmen des sonstigen dienst- und arbeitsrechtlichen Verhältnisses nicht angegeben werden müssen. Die personalverwaltende Stelle hat deshalb keine Befugnis zur Einsicht in den Sicherheitsakt. Dienstrechtliche Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen sind jedoch zulässig.

Aus dem Trennungsprinzip ergibt sich auch die Festlegung, dass die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte und die personalverwaltende Stelle getrennt sein müssen (vgl. Art. 6 Abs. 2 BaySÜG).

Die betroffene Person kann Einsicht in den Sicherheitsakt unter den in Art. 28 Abs. 6 BaySÜG genannten Voraussetzungen nehmen. Ist ihr die Einsichtnahme aus den in Art. 28 BaySÜG genannten Gründen verwehrt, bleibt ihr die Möglichkeit, den Sicherheitsakt und die darin enthaltenen Daten durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz überprüfen zu lassen.

Davon unabhängig ist das dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zustehende Recht zur Kontrolle von Sicherheitsakten und Sicherheitsüberprüfungsakten nach den allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzrechts, sofern nicht die betroffene Person gemäß Art. 30 Abs. 2 Satz 2 BayDSG einer Einsichtnahme durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz widersprochen hat (vgl. Anlage 7).

2. Die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte der vorgesetzten Behörde kann im Rahmen der Fachaufsicht bei nachgeordneten Behörden Sicherheitsakten einsehen.

3. Bei Versetzung oder Abordnung der betroffenen Person in den Zuständigkeitsbereich einer oder eines anderen Geheimschutzbeauftragten / Sabotageschutzbeauftragten ist der Sicherheitsakt verschlossen an diese oder diesen abzugeben. Die oder der bisher zuständige Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte muss darauf hinweisen, dass

Auf Anforderung ist der oder dem Geheimschutzbeauftragten / Sabotageschutzbeauftragten der Sicherheitsakt auch vor einer Versetzung oder Abordnung zur Einsichtnahme zu überlassen.

Der Sicherheitsakt ist unmittelbar an die oder den künftig zuständigen Geheimschutzbeauftragten / Sabotageschutzbeauftragten abzugeben, außer der oder die Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte einer vorgesetzten Behörde fordert ihn an. Gibt eine oberste Staatsbehörde einen Sicherheitsakt an eine nachgeordnete Behörde weiter, hat sie darauf zu achten, ob dieser eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister enthält. In diesem Fall ist zu prüfen, ob § 43 BZRG einer Übermittlung entgegensteht.

4. Damit Sendungen mit Unterlagen in personellen Sicherheitsangelegenheiten ungeöffnet zugeleitet werden, sind sie wie folgt zu adressieren:

Frau / Herrn (Name der oder des Geheimschutzbeauftragten / Sabotageschutzbeauftragten)
- persönlich - oder Vertreter - persönlich -
(Dienststelle, Anschrift)

VS-VERTRAULICH oder höher eingestufte Sendungen sind gemäß den Vorschriften der VSa zu adressieren und zu versenden.

Nimmt die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte zugleich auch andere Funktionen wahr und hat sie oder er für die verschiedenen Funktionen verschiedene Vertreterinnen oder Vertreter, so ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass Unterlagen in personellen Geheimschutzangelegenheiten / Sabotageschutzangelegenheiten an die oder den für Geheimschutz / Sabotageschutz zuständige Vertreterin oder zuständigen Vertreter und nicht an andere Personen gelangen.

Zu Art. 23 Abs. 5

Die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte ist verpflichtet, die genannten Daten unverzüglich dem LfV zu übermitteln, damit der Sicherheitsüberprüfungsakt auf dem aktuellen Stand bleibt. Die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte hat dem LfV Änderungen des Namens, des Familienstandes (z.B. Ende einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft im Sinn von Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BaySÜG), des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, sowie sicherheitserhebliche

unverzüglich mitzuteilen (Art. 23 Abs. 5 Satz 1 BaySÜG). Eine Mitteilung der in Abs. 2 Nrn. 5 und 6 genannten Daten an das LfV erfolgt also nur dann, wenn der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte sie als sicherheitserheblich erachtet und durch das LfV im Hinblick auf das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos prüfen lässt (vgl. Art. 21 BaySÜG).

Bei Beendigung oder Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit haben die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte und das LfV die in Art. 24 Abs. 2 und 3 und Art. 27 Abs. 2 BaySÜG genannten Vernichtungs- und Löschungsfristen zu beachten. Die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte hat das LfV über das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach Ablauf der in Art. 27 Abs. 2 Nr. 1 BaySÜG genannten Fristen zu unterrichten, um eine Löschung nach Art. 27 Abs. 2 Nr. 2 BaySÜG durch das LfV zu ermöglichen (siehe auch Anlage 14 und Zusammenstellung in den Ausführungen der VV zu Art. 21 Abs. 1 BaySÜG). Das LfV ist unverzüglich über das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begründen, vorliegen.

VV zu Art. 24 BaySÜG Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen

Zu Art. 24 Abs. 1

Die Sicherheitsakten und die Hilfsmittel der Sicherheitsaktenregistratur, z.B. Karteikarten, sind so aufzubewahren, dass Unbefugte sich nicht unbemerkt Zugang verschaffen können. Hierzu genügt es, die Behältnisse oder den Raum ggf. nach Beratung durch das LfV gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Alternativ können auch VS-Verwahrgelasse benutzt werden. Bei VS-VERTRAULICH oder höher eingestuften Verschlusssachen sind insbesondere die §§ 21, 24 und 35 ff. VSa zu beachten.

Zu Art. 24 Abs. 2 Satz 1

Sind die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung zu vernichten, weil sie nicht mehr benötigt werden und willigt die betroffene Person in die weitere Aufbewahrung nicht ein, wird dies mit Anlage 14 dem LfV mitgeteilt.

Um festzustellen, ob die betroffene Person in eine längere Aufbewahrung des Sicherheitsakts - in der Regel für weitere fünf Jahre - einwilligt, fragt sie die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte vor Vernichtung des Sicherheitsakts schriftlich (Anlage 12) oder mündlich und bittet ggf. um Abgabe einer Einwilligungserklärung (Anlage 13). Die Mitteilung des Ergebnisses an das LfV mit Anlage 14 ist erst nach Vernichtung des Sicherheitsakts veranlasst. Die Anfrage bei der betroffenen Person erübrigt sich, wenn sie aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden ist.

Hat die betroffene Person in die weitere Aufbewahrung des Sicherheitsakts eingewilligt, ruht während der Aufbewahrungszeit das Verfahren. Die Art. 21 und 23 Abs. 1, 2, 4 und 5 BaySÜG finden keine Anwendung. Dies bedeutet z.B., dass sowohl die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte als auch das LfV auf eine Nachunterrichtung verzichten. Soll die betroffene Person innerhalb der Aufbewahrungszeit wieder mit: einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden, ist der Sicherheitsakt zu aktualisieren und auf den neuesten Stand zu bringen (z.B. durch Nachermittlung über bisher angefallene Informationen, Ergänzung der vorliegenden oder Anforderung einer neuen Sicherheitserklärung, Angabenvergleich anhand des Personalakts, Rückfragen bei der personalverwaltenden Stelle und beim LfV).

Zu Art. 24 Abs. 2 Satz 2

"Beabsichtigt" bedeutet, dass im Einzelfall entweder konkret oder aber mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der betroffenen Person erneut eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zugewiesen werden muss (z.B. bei sich abzeichnendem Wiedereinsatz in Sicherheitsbereichen, vorgesehener erneuter VS-Zulassung, beabsichtigter Übertragung einer Funktion, bei der überraschend mit einem VS-Zugang zu rechnen ist, u. a. bei Teilnahme an Übungen oder im Alarm- und Verteidigungsfall). Die Einwilligung der betroffenen Person ist, wie zu Satz 1 erläutert, einzuholen.

Die Durchführung der Vernichtung der Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach § 30 VSA.

VV zu Art. 25 BaySÜG Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien

Zu Art. 25 Abs. 1

Die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte darf nur die personenbezogenen Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen, die zum Auffinden des Sicherheitsakts der betroffenen Person und der dazu notwendigen Identifizierung erforderlich sind. Hinzu kommen Verfügungen zur Bearbeitung, z.B. Einleitung des Verfahrens, Wiedervorlage-Fristen, VS-Ermächtigungen und deren Aufhebungen sowie das eigene Aktenzeichen und das des LfV.

Der Begriff "Dateien" umfasst sowohl automatisierte als auch nicht automatisierte Dateien; vgl. auch Art. 4 Abs. 3 BayDSG.

Zu Art. 25 Abs. 2

Die nach Nrn. 2 und 3 gespeicherten Daten dürfen nur dem LfV unmittelbar zugänglich sein. Ein Abruf dieser Daten im automatisierten Verfahren durch andere Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutzbehörden der Länder, Nachrichtendienste des Bundes) ist unzulässig.

VV zu Art. 26 BaySÜG Übermittlung und Zweckbindung

Zu Art. 26 Abs. 1

Die Übermittlung und Weitergabe an Stellen, die nicht am Sicherheitsüberprüfungsverfahren beteiligt sind, muss aus den Akten ersichtlich sein.

Zu Art. 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

"Erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit" sind Gefahren für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, für Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen oder für Sachen, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint.

Zu Art. 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Nr. 3 erfordert vor der Weitergabe bzw. Übermittlung eine Ermessensentscheidung, mit der die übermittelnde Behörde die Art des Delikts, die individuelle Vorwerfbarkeit usw. mit dem. generellen Aspekt der Vertraulichkeit von Sicherheitsüberprüfungen abwägt.

Zu Art. 26 Abs. 1 Satz 2

Die Voraussetzungen für die Ausnahme sind erfüllt, wenn nach Ansicht der oder des Geheimschutzbeauftragten zur Gewährleistung des Verschlusssachenschutzes Disziplinarmaßnahmen erforderlich sind, um die betroffene Person zum ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen zu veranlassen, oder die oder der Geheimschutzbeauftragte eine Umsetzung oder Versetzung aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unter Entzug der VS-Ermächtigung für nötig hält.

Zu Art. 26 Abs. 1 Satz 3

Die Nutzung und Übermittlung für Zwecke der Aufklärung von extremistischen Bestrebungen ist auf den gewaltorientierten Bereich zu beschränken. Beim nicht gewaltgeneigten Extremismus sind Nutzung und Übermittlung auf Personen in hervorgehobener Position oder besonders aktive Personen zu beschränken. Im Ubrigen sind Nutzung und Übermittlung auch für alle anderen Aufgaben des Verfassungsschutzes nach Art. 3 Abs. 1 BayVSG zulässig.

Zu Art. 26 Abs. 3

Zur Übermittlung sicherheitserheblicher Erkenntnisse an nicht öffentliche Stellen siehe Art. 32 Satz 3 BaySÜG.

Zu Art. 26 Abs. 4

Entgegenstehende gesetzliche Verwendungsregelungen, die zu beachten sind, sind z.B. § 29 StUG und § 41 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz BZRG.

VV zu Art. 27 BaySÜG Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten

Zu Art. 27 Abs. 1

Sind die Daten nicht unrichtig, bestreitet aber die betroffene Person deren Richtigkeit, werden die Belange der betroffenen Person dadurch gewahrt, dass ihr Bestreiten zu vermerken oder sonst festzuhalten ist.

Zu Art. 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Die Löschungsregelung bezieht sich auf die nach Art. 25 BaySÜG gespeicherten personenbezogenen Daten.

Zu Art. 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b

Die lange Speichermöglichkeit von im Ergebnis elf Jahren beim LfV bei Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit beruht auf der praktischen Erfahrung, dass in den meisten Fällen die sicherheitsempfindliche Tätigkeit wegen eines Sicherheitsrisikos nicht aufgenommen werden kann. Diese Erkenntnisse müssen bei späteren Sicherheitsüberprüfungen berücksichtigt werden können. Liegt ein anderer Grund für die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit vor (z.B. Rücknahme der Bewerbung oder des VS-Ermächtigungsantrags), ist die lange Speicherdauer grundsätzlich nicht erforderlich und deshalb unzulässig. Die Speicherung ist in diesen Fällen nach Ablauf eines Jahres zu löschen und der Sicherheitsüberprüfungsakt zu vernichten, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung der Daten und Aufbewahrung der Akten ein.

Zu Art. 27 Abs. 3

Schutzwürdige Belange der betroffenen Person können z.B. sein ein Rehabilitationsinteresse oder ein noch schwebendes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren über die Sicherheitsüberprüfung.

VV zu Art. 28 BaySÜG Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten

Zu Art. 28 Abs. 1

Verlangt eine Auskunfts- oder Referenzperson Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten, ist die Auskunft auf die zu ihrer Identifizierung notwendigen Daten und die Wiedergabe ihrer Aussage in den Unterlagen zu beschränken.

Zu Art. 28 Abs. 3

Die Auskunftsversagung ist ein Verwaltungsakt, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 59 VwGO zu versehen ist.

Zu Art. 28 Abs. 4

Der Hinweis auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz sollte auch dessen Anschrift enthalten.

Zu Art. 28 Abs. 7

Die Auskunft des LfV ist unentgeltlich.

Fuenfter Abschnitt
Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht öffentliche Stellen .

VV zu Art. 29 - 36 BaySÜG

Die Sicherheitsüberprüfung für nicht öffentliche Stellen ist Teil des amtlichen Geheimschutzverfahrens. Sie dient dazu, Verschlusssachen bei nicht öffentlichen Stellen ebenso zu schützen wie im öffentlichen Bereich.

Die für den öffentlichen Bereich bestimmten Anlagen sind auch für Sicherheitsüberprüfungsverfahren bei nicht öffentlichen Stellen zu verwenden.

VV zu Art. 29 BaySÜG Anwendungsbereich

Die Sonderregelungen enthalten zusätzliche und abweichende Regelungen gegenüber den anderen Abschnitten des Gesetzes und gehen deshalb vor. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften dieses Gesetzes.

Der Begriff "nicht öffentliche Stelle" umfasst vor allem Unternehmen der Wirtschaft.

VV zu Art. 31 BaySÜG Sicherheitserklärung

Die Angaben zu Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 BaySÜG legt die betroffene Person unter Verwendung der Anlage 17 der nicht öffentlichen Stelle vor, bei der sie beschäftigt ist. Die oder der Geheimschutzbeauftragte / Sabotageschutzbeauftragte hat die betroffene Person darauf besonders hinzuweisen. Die nicht öffentliche Stelle überprüft die Angaben auf ihre Richtigkeit, berichtigt sie ggf. und leitet sie dann an die oder den Geheimschutzbeauftragten / Sabotageschutzbeauftragten der zuständigen Stelle weiter. Dabei hat sie auch etwa vorliegende sicherheitserhebliche Erkenntnisse mitzuteilen, die sich nicht aus den Angaben der betroffenen Person in Anlage 17 ergeben.

VV zu Art. 32 BaySÜG Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse

Die nicht öffentliche Stelle erhält, ausgenommen im Fall des Art. 14 Abs. 4 BayVSG, keine Erkenntnisse oder Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung. Damit soll eine Nutzung der Erkenntnisse aus der Sicherheitsüberprüfung für andere Zwecke als die der Sicherheitsüberprüfung verhindert werden, wie dies auch im öffentlichen Bereich geschieht.

Sicherheitserhebliche Erkenntnisse können der nicht öffentlichen Stelle jedoch mitgeteilt werden, wenn es sich um Sachverhalte handelt, die sich zu Gefahren für Verschlusssachen entwickeln können.

VV zu Art. 33 BaySÜG Aktualisierung der Sicherheitserklärung

Zu Art. 33 Abs. 2

Abweichend von den Sicherheitsüberprüfungen für öffentliche Stellen ist bei der Aktualisierung für Betroffene im nicht öffentlichen Bereich eine erneute unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einzuholen und beim Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt, der Grenzschutzdirektion und den Nachrichtendiensten des Bundes anzufragen, weil die nicht öffentliche Stelle über Strafverfahren usw. nicht von Amts wegen unterrichtet wird.

Für einen entsprechenden Auftrag an das LfV ist die Anlage 18 zu verwenden.

VV zu Art. 35 BaySÜG Sicherheitsakt der nicht öffentlichen Stellen

Im Gegensatz zum öffentlichen Bereich wird der Sicherheitsakt der nicht öffentlichen Stelle beim Arbeitgeberwechsel nicht weitergegeben, um interne Angelegenheiten des Unternehmens, die sich möglicherweise aus dem Sicherheitsakt ergeben, zu schützen.

VV zu Art. 36 BaySÜG Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien

Die Befugnis der nicht öffentlichen Stelle zur Datenverarbeitung reicht weiter als die der zuständigen Stelle und der mitwirkenden Behörde im öffentlichen Bereich. Dies beruht auf der heutigen Praxis, die aufgrund von Betriebsvereinbarungen mit den Betriebsräten eine vollständig automatisierte Datenverarbeitung erlaubt.

Sechster Abschnitt
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften

VV zu Art. 37 BaySÜG Reisebeschränkungen

Zu Art. 37 Abs. 1

Die Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen erlassen oder geändert werden müssen, bestimmt das Staatsministerium des Innern (vgl. Art. 39 BaySÜG).

Zu Art. 37 Abs. 2

Anhaltspunkte zur Person können sich z.B. daraus ergeben, dass die betroffene Person gegenüber dem Reiseland oder einem mit diesem befreundeten anderen Staat, für den besondere Sicherheitsregelungen gelten, nachrichtendienstliche Verpflichtungen eingegangen oder bekanntermaßen dort einer Strafverfolgung ausgesetzt ist; außerdem können Art, Umfang und Bedeutung der dienstlichen Tätigkeit der betroffenen Person Untersagungsgründe sein.

VV zu Art. 39 BaySÜG Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Bei den Anlagen 1 bis 18 zu der vorliegenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift handelt es sich um Vordrucke und Hinweise. Sie sind Teil dieser Ausführungsvorschrift und mit Ausnahme der Anlagen 1, 12, 13, 15, 16 und 16a inhaltlich verbindlich.

.

(Muster für ein Anschreiben, das individuell gestaltet werden kann) Anlage 1
(zu Art. 15 Abs. 6 Satz 1, Art. 22 Abs. 1 und 2 BaySÜG)


Behörde



Empfänger


Zutreffendes ist angekreuzt

Ihr Zeichen,
Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen Bearbeiter Ort, Datum
  Telefon / - Fax Zimmer E-Mail

Sicherheitsüberprüfung

Anlagen

[ ] Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung

[ ] Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung bzw. die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

[ ] Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung mit Staatenliste

[ ] Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung

[ ] Hinweis zum Widerspruchsrecht nach Art. 30 Abs. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz

[ ] Antrag auf Feststellung einer eventuellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (2-fach)

[ ] Sicherheitserklärung für die .................. Sicherheitsüberprüfung vom ................ - gegen Rückgabe -

Sehr geehrte(r) - Frau - Herr -

Ihre - vorgesehene - Tätigkeit als ................................... erfordert nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BaySÜG) vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 509) in der derzeit geltenden Fassung

[ ] eine - einfache - erweiterte - Sicherheitsüberprüfung - mit Sicherheitsermittlungen.

[ ] eine Einbeziehung Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihres Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten in Ihre Sicherheitsüberprüfung.

[ ] eine - Ergänzung / Aktualisierung - Wiederholung - Ihrer Sicherheitsüberprüfung.

Wir bitten Sie deshalb,

[ ] den beiliegenden Vordruck "Sicherheitserklärung für die ..." unter Beachtung der "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung" auszufüllen - in allen Punkten zu überprüfen und ggf. zu ergänzen - und durch Ihre Unterschrift Ihre Zustimmung zu erklären;

[ ] Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihren Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten zu unterrichten, dass - sie - er - nicht in Ihre Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird. Jedoch werden zu - ihr - ihm - auch Angaben in der Sicherheitserklärung verlangt. Hierzu bitten wir, - ihr - sein -Einverständnis einzuholen und dies von - ihr - ihm - im Vordruck "Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung" auf Seite 5 unterschriftlich bestätigen zu lassen;

[ ] Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihren Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten zu unterrichten, dass sie - er - in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden soll. Hierzu bitten wir, - ihre - seine - Zustimmung einzuholen und dies von - ihr - ihm - im Vordruck "Sicherheitserklärung für die ..." auf Seite 7 unterschriftlich bestätigen zu lassen;

[ ] zwei aktuelle Passbilder beizufügen;

[ ] im Vordruck "Sicherheitserklärung für die ..." unter Nr. 13 drei Referenzpersonen anzugeben;

[ ] die Überprüfung und ggf. Ergänzung der Angaben auf Seite ... der Sicherheitserklärung durch Ihre Unterschrift mit Datumsangabe zu bestätigen und ggf. die auch dort vorgesehene Einverständnis- / Zustimmungserklärung Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihres Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten einzuholen;

und sodann die Sicherheitserklärung in einem verschlossenen Umschlag wieder zurückzusenden.

Wenn Sie und / oder Ihre in die Sicherheitsüberprüfung einzubeziehende - einbezogene - Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihr in die Sicherheitsüberprüfung einzubeziehender - einbezogener - Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte vor dem 12. Januar 1972 geboren sind - ist - und im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wohnhaft war(en), ist es erforderlich, ein Auskunftsersuchen an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu richten, um zu prüfen, ob Sie und / oder Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatsicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig war(en).

[ ] Hierfür bitten wir Sie, den beigefügten "Antrag auf Feststellung einer eventuellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" zu den Nrn. 1 bis 5 auszufüllen und den von Ihnen unterschriebenen Antrag (mit Orts- und Datumsangabe) Ihrer Sicherheitserklärung beizufügen.

[ ] Die zweite Ausfertigung des Antrags bitten wir, von Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin bzw. Ihrem Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten entsprechend ausfüllen sowie unterschreiben zu lassen und uns gleichfalls mit Ihrer Sicherheitserklärung zurückzugeben.

In den beigefügten "Hinweisen zur Sicherheitsüberprüfung" finden Sie Einzelheiten zum Zweck und Umfang der Sicherheitsüberprüfung.

Für etwaige Fragen steht Ihnen die / der Unterzeichnete oder Frau / Herr ....................... Telefon ............. gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

...............................................................................................
Unterschrift und Name der oder des Geheimschutzbeauftragten
bzw. der oder des Sabotageschutzbeauftragten

.

Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung Anlage 2
(zu Art. 15 Abs.1 BaySÜG)

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
- ohne Eintragungen offen -

Behörde


Az


Vorgesehene Verwendung

Wichtige Hinweise!

  1. Beachten Sie bitte die "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung" und lesen Sie erst die jeweiligen Erläuterungen zu den nachstehenden Fragen, bevor Sie diese beantworten.
  2. Machen Sie Ihre Angaben bitte

    Anders ausgefüllte Vordrucke können aus Gründen der Datenverarbeitung nicht angenommen werden.

Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung

1. Angaben zu Ihrer Person

  Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen X
1.1 Personalien
Familienname  
ggf. frühere Namen
(z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen)
 
Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
 
Geburtsdatum  
Geburtsort, Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland / Staat  
Staatsangehörigkeit (auch Doppel- / frühere Staatsangehörigkeit)
- aktuelle bitte unterstreichen -
 
Familienstand [ ] ledig [ ] verheiratet [ ] Lebenspartnerschaft [ ] auf Dauer angelegte Gemeinschaft
  [ ] verwitwet [ ] getrennt lebend [ ] geschieden / aufgehobene Lebenspartnerschaft
Ausgeübter Beruf
(bei Beamten: Amtsbezeichnung)
 
Arbeitgeber
(Anschrift, Erreichbarkeit)
 
1.2 Wohnsitze / Aufenthalte in Deutschtand von längerer Dauer als zwei Monate in den letzten fünf Jahren (in zeitlicher Reihenfolge) einschließlich derzeitiger Anschrift, sofern sie in Deutschland liegt (ansonsten siehe Nr. 1.3) [ ] Keine
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Wohnsitz / Aufenthalt
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland)
Hauptwohnung
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
1.3 Wohnsitze / Aufenthalte im Ausland seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate (soweit nicht unter Nr. 7.1 - Wohnsitze / Aufenthalte in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken - anzugeben) [ ] Keine
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Wohnsitz / Aufenthalt
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
Anlass des Aufenthalts
         
         
         
         
         

2. Angaben zu Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihrem Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten

[ ] Entfällt

Familienname  
ggf. frühere Namen
(z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen)
 
Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
 
Geburtsdatum  
Geburtsort, Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland / Staat  
Staatsangehörigkeit (auch Doppel- / frühere Staatsangehörigkeit)
- aktuelle bitte unterstreichen -
 
Familienstand [ ] ledig [ ] verheiratet [ ] Lebenspartnerschaft [ ] auf Dauer angelegte Gemeinschaft
[ ] verwitwet [ ] getrennt lebend [ ] geschieden / aufgehobene Lebenspartnerschaft.

3. Angaben zu den weiteren Personen über 18 Jahren, die mit Ihnen in einem Haushalt leben

[ ] Entfällt

Beziehung
(z.B. Kind)
Name (ggf. auch frühere Namen, z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
Geburtsdatum Geburtsort., Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland / Staat
         
         
         
         
         

4. Ihre Ausbildung, Beschäftigung, Nichtbeschäftigung, Wehr- und Zivildienst seit Schulentlassung

Schulentlassung (Monat / Jahr): ____ / ____
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Name, Bezeichnung und Anschrift der Ausbildungsstätte / Beschäftigungsstelle; bei Nichtbeschäftigung: Aufenthaltsort; bei Wehr- / Zivildienst: Standort / Dienstort Tätig als
   










[ ] Fortsetzung auf separatem Blatt
 

5. Angaben zur finanziellen Situation

5.1 Sind Sie in der Lage, Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen
(und sind auch keine Veränderungen absehbar, die dies in Frage stellen)?
[ ] Ja [ ] Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 13)
5.2 Sind in den letzten fünf Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie erfolgt?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 12)

6. Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch hindeuten können

Sind Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte in irgendeiner Form angesprochen oder angeschrieben worden, die vermuten lässt, dass durch einen ausländischen Nachrichtendienst oder einen Nachrichtendienst der ehemaligen DDR eine nachrichtendienstliche Beziehung angeknüpft werden sollte?
[ ] Nein [ ] Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 13)

7. Beziehungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken gemäß Art. 15 Abs. 1 Nr. 18 BaySÜG (siehe beigefügte Staatenliste)

7.1 Wohnsitze / Aufenthalte in diesen Staaten seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate
Haben Sie oder hatten Sie Wohnsitz(e) / Aufenthalt(e) in einem dieser Staaten von längerer Dauer als zwei Monate?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 12)
7.2 Reisen
Haben Sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres Reisen in oder durch diese Staaten unternommen?
[ ] Nein [ ] Ja, und zwar (bei Häufung von Reisen genügen pauschale Angaben):
Dauer der Reise von - bis (Datum) Ziel (Ort, Staat) und Anlass der Reise (z.B. Urlaub, Verwandtenbesuch, Dienstgeschäft)
   
   
   
   
   
7.3 Nahe Angehörige
Haben Sie nahe Angehörige in einen dieser Staaten (ausgenommen sind Personen, die sich im amtlichen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland dort aufhalten)?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 12)
7.4 Sonstige Beziehungen
Haben Sie sonstige Beziehungen in einen dieser Staaten oder zu außerhalb des Gebiets dieser Staaten lebenden Vertretern eines solchen Staates?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 12)

8. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen

Sind oder waren Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte Mitglied in einer für verfassungswidrig erklärten oder anderen verfassungsfeindlichen Organisation? Besteht oder bestand eine anderweitige Beziehung zu einer solchen Organisation?
[ ] Nein [ ] Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 13)

9. Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen und deshalb den Betroffenen in Konflikt mit seiner Verschwiegenheitspflicht führen können

Haben oder hatten Sie, Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner / Lebensgefährte Beziehungen zu solchen Organisationen?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 12)

10. Anhängige Straf- und Disziplinarverfahren

Ist zurzeit ein Straf- und / oder Disziplinarverfahren gegen Sie anhängig?
[ ] Nein [ ] Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 12)

11. Sonstiges

11.1 Sind Ihnen sonstige Umstände bekannt, die für die Sicherheitsüberprüfung von Bedeutung sein könnten?
[ ] Nein [ ] Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 13)
11.2 Wurde für Sie bereits früher eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt?
[ ] Nein [ ] Ja, und zwar (soweit Ihnen bekannt)
am (Datum) von (Behörde oder Stelle, die die Überprüfung durchgeführt hat) Überprüfungsart


     

12. Ergänzende Angaben (zu Nrn. 5.2, 7.1, 7.3, 7.4, 9, 10 u. a.)

Zu Nr.







[ ] Fortsetzung auf separatem Blatt

13. Gewünschtes persönliches Gespräch (zu Nrn. 5.1, 6, 8 und 11.1) [ ] Nein

Ich möchte ein Gespräch mit
[ ] der / dem Geheimschutzbeauftragten bzw. der / dem Sabotageschutzbeauftragten [ ] einer Vertreterin / einem Vertreter des Landesamts für Verfassungsschutz

14. Telefonisch bin ich erreichbar (diese Angaben bitte immer ausfüllen):

Beruflich: Uhrzeit (von - bis) - Telefon (Vorwahl, Telefonnummer)
Privat: Uhrzeit (von - bis) - Telefon (Vorwahl, Telefonnummer)
Ich habe die vorstehenden Angaben unter Berücksichtigung der "Anleitung zum Ausfüllen der einfachen Sicherheitsüberprüfung" gemacht. Sie erfolgten nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig.

Meiner Sicherheitsüberprüfung stimme ich zu.

Sollten mir nachträglich Umstände bekannt werden, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch eines ausländischen Nachrichtendienstes hindeuten können, werde ich dies unverzüglich mitteilen. Ebenso werde ich über neue Beziehungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken berichten.

......................................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

Einverständniserklärung der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten zu den Angaben zu ihrer oder seiner Person:

Die Angaben zu meiner Person wurden mit meinem Einverständnis gemacht.

.......................................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift


Ergänzung der Angaben im Abstand von fünf Jahren bzw. auf besondere Anforderung

1. Ergänzung

Ich habe meine vorstehenden Angaben überprüft und sie ergänzt, soweit sich Änderungen ergeben haben. Die Ergänzungen im Vordruck "Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung" habe ich am Rande farblich gekennzeichnet zu

Nr.
..............................

.................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

Einverständniserklärung der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten:

Die Angaben zu meiner Person wurden überprüft. Die Ergänzung, soweit sich Änderungen ergeben haben, erfolgte mit meinem Einverständnis.

.................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

2. Ergänzung

Ich habe meine vorstehenden Angaben überprüft und sie ergänzt, soweit sich Änderungen ergeben haben. Die Ergänzungen im Vordruck "Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung" habe ich am Rande farblich gekennzeichnet zu

Nr.
..............................


...............................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

Einverständniserklärung der Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder des Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten:

Die Angaben zu meiner Person wurden überprüft. Die Ergänzung, soweit sich Änderungen ergeben haben, erfolgte mit meinem Einverständnis.

..............................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

.

Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (mit Sicherheitsermittlungen) Anlage 3
(zu Art. 15 Abs.1 BaySÜG)


VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
- ohne Eintragungen offen -

Behörde


Az


vorgesehene Verwendung

Wichtige Hinweise!

  1. Beachten Sie bitte die "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen" und lesen Sie erst die jeweiligen Erläuterungen zu den nachstehenden Fragen, bevor Sie diese beantworten.
  2. Machen Sie Ihre Angaben bitte

    Anders ausgefüllte Vordrucke können aus Gründen der Datenverarbeitung nicht angenommen werden.

Sicherheitserklärung für die
[ ] erweiterte Sicherheitsüberprüfung
[ ] erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen [X]

1. Angaben zu Ihrer Person

1.1 Personalien Aktuelles Lichtbild
Familienname  
ggf. frühere Namen
(z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen)
 
Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
 
Geburtsdatum  
Geburtsort, Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland / Staat  
Staatsangehörigkeit (auch Doppel- / frühere Staatsangehörigkeit)
- aktuelle bitte unterstreichen -
  Jahr der Aufnahme:
Familienstand [ ] ledig [ ] verheiratet [ ] Lebenspartnerschaft [ ] auf Dauer angelegte Gemeinschaft
[ ] verwitwet [ ] getrennt lebend [ ] geschieden / aufgehobene Lebenspartnerschaft
Anzahl der Kinder   Nummer des Personalausweises: oder Nummer des Reisepasses:
Ausgeübter Beruf
(bei Beamten: Amtsbezeichnung)
 
Arbeitgeber
(Anschrift, Erreichbarkeit)
 
1.2 Wohnsitze / Aufenthalte in Deutschland von längerer Dauer als zwei Monate in den letzten fünf Jahren (in zeitlicher Reihenfolge) einschließlich derzeitiger Anschrift, sofern sie in Deutschland liegt (ansonsten siehe Nr. 1.3) [ ] Keine
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Wohnsitz / Aufenthalt
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland)
Hauptwohnung
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
1.3 Wohnsitze / Aufenthalte im Ausland seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate (soweit nicht unter Nr. 8.1 - Wohnsitze / Aufenthalte in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken - anzugeben) [ ] Keine
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Wohnsitz / Aufenthalt
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
Anlass des Aufenthalts
       
       
       
       

2. Angaben zu Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihrem Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten

[ ] Entfällt

2.1 Personalien
Familienname  
ggf. frühere Namen
(z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen)
 
Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
 
Geburtsdatum  
Geburtsort, Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland / Staat  
Staatsangehörigkeit (auch Doppel- / frühere Staatsangehörigkeit)
- aktuelle bitte unterstreichen -
 
Familienstand [ ] ledig [ ] verheiratet [ ] Lebenspartnerschaft [ ] auf Dauer angelegte Gemeinschaft
[ ] verwitwet [ ] getrennt lebend [ ] geschieden / aufgehobene Lebenspartnerschaft
Nummer des Personalausweises: oder Nummer des Reisepasses:
Ausgeübter Beruf
(bei Beamten: Amtsbezeichnung)
 
Arbeitgeber
(Anschrift, Erreichbarkeit)
 
2.2 Wohnsitze / Aufenthalte in Deutschland von längerer Dauer als zwei Monate in den letzten fünf Jahren (in zeitlicher Reihenfolge) einschließlich derzeitiger Anschrift, sofern sie in Deutschland liegt (ansonsten siehe Nr. 2.3) [ ] Keine
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Wohnsitz / Aufenthalt
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland)
Hauptwohnung
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
      [ ] ja [ ] nein
2.3 Wohnsitze / Aufenthalte im Ausland seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate (soweit nicht unter Nr. 8.1 - Wohnsitze / Aufenthalte in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken - anzugeben) [ ] Keine
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Wohnsitz / Aufenthalt
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
Anlass des Aufenthalts
       
       
       
       

3. Weitere Personalien

3.1 Angaben zu den weiteren Personen über 18 Jahren, die mit Ihnen in einem Haushalt leben [ ] Entfällt
Beziehung
(z.B. Kind)
Name (ggf. auch frühere Namen, z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen) Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
Geburtsdatum Geburtsort, Kreis, Reg.-Bezirk, Bundesland / Staat
3.2 Angaben zu Ihrem Vater
Familienname
ggf. frühere Namen

(z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen)
  [ ] Verstorben (Bitte auch dann die Personalien - ohne Wohnsitz -angeben)
Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
 
Geburtsdatum  
Geburtsort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesland / Staat  
Staatsangehörigkeit (auch Doppel- / frühere Staatsangehörigkeiten)  
Wohnsitz
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
 
3.3 Angaben zu Ihrer Mutter
Familienname
ggf. frühere Namen

(z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen)
  [ ] Verstorben (Bitte auch dann die Personalien - ohne Wohnsitz -angeben)
Vorname(n)
(Rufname unterstreichen)
 
Geburtsdatum  
Geburtsort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesland / Staat  
Staatsangehörigkeit (auch Doppel- / frühere Staatsangehörigkeiten)  
Wohnsitz
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
 

4. Ihre Ausbildung, Beschäftigung, Nichtbeschäftigung, Wehr- und Zivildienst seit Schulentlassung

Schulentlassung (Monat / Jahr): ____ / ____
Dauer
von (Monat / Jahr)

bis (Monat / Jahr)
Name, Bezeichnung und Anschrift der Ausbildungsstätte / Beschäftigungsstelle; bei Nichtbeschäftigung: Aufenthaltsort; bei Wehr- / Zivildienst: Standort / Dienstort Tätig als
       
       
       
       
       
       
       
       
       

[ ] Fortsetzung auf separatem Blatt

5. Auskunftspersonen zur Identitätsprüfung

5.1 Personen, die Sie bereits im Alter von 16 bis 18 Jahren kannten und mit denen möglichst heute noch Kontakt besteht (z.B. Eltern, Geschwister, nahe Angehörige, Schulfreunde / -freundinnen)
Erste Auskunftsperson
Familienname  
Vorname(n)  
Ihre Beziehung zu dieser Person
(Vater / Mutter / Freund[in] usw.)
 
Anschrift
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
Zweite Auskunftsperson
Familienname  
Vorname(n)  
Ihre Beziehung zu dieser Person
(Vater / Mutter / Freund[in] usw.)
 
Anschrift
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
5.2 Personen, die Ihre Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten bereits im Alter von 16 bis 18 Jahren kannten und mit denen möglichst heute noch Kontakt besteht (z.B. Eltern, Geschwister, nahe Angehörige, Schulfreunde / -freundinnen) [ ] Entfällt
Erste Auskunftsperson
Familienname  
Vorname(n)  
Beziehung Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihres Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten zu dieser Person (Vater / Mutter / Freund[in] usw.)  
Anschrift
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
Zweite Auskunftsperson
Familienname    
Vorname(n)    
Beziehung Ihrer Ehegattin / Lebenspartnerin / Lebensgefährtin oder Ihres Ehegatten / Lebenspartners / Lebensgefährten zu dieser Person (Vater / Mutter / Freund[in] usw.)  
Anschrift
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
     
     
     
weiter .

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