Regelwerk; Allgemeines, Datenschutz

BayVSA
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Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
1. Anwendungsbereich
2. Begriff der Verschlusssache und Geheimhaltungsgrade
3. Allgemeine Grundsätze
4. Unterrichtung, Ermächtigung und Zulassung
5. Mitwirkende Behörden
Abschnitt 2: Geheimschutzorganisation
6. Dienststellenleiter
7. Geheimschutzbeauftragte
8. Informationssicherheitsbeauftragte, Verantwortliche für IT-Geheimschutzmaßnahmen
9. VS-Registratoren
10. Qualifikation
Abschnitt 3: Geheimschutzdokumentation
11. Erstellung der Geheimschutzdokumentation
Abschnitt 4: Einstufung und Befristung
12. Einstufung
13. Einstufungsfrist
14. Verlängerung der Einstufungsfrist
15. Änderung der Einstufung
16. Aufhebung der Einstufung
Abschnitt 5: Handhabung von Verschlusssachen
17. Herstellung und Kennzeichnung
18. Verwaltung und Nachweis von Verschlusssachen
19. Vervielfältigung von Verschlusssachen
20. Aufbewahrung von Verschlusssachen
21. Grundsätze zur Weitergabe von Verschlusssachen
22. Weitergabe an nichtöffentliche Stellen
23. Weitergabe an den Bayerischen Landtag, den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und Landesparlamente
24. Empfang von Verschlusssachen
25. Mitnahme von Verschlusssachen außerhalb des Dienstgebäudes
26. Erörterung von Verschlusssachen
27. Grundsätze der Aussonderung von Verschlusssachen
28. Archivierung von Verschlusssachen
29. Vernichtung von Verschlusssachen
30. VS-Zwischenmaterial
Abschnitt 6: Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
31. Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
Abschnitt 7: Materielle und technische Maßnahmen
32. Planung und Durchführung
33. Räumliche Sicherheitsmaßnahmen
34. Technische Sicherung von Verschlusssachen
35. Abhörschutzmaßnahmen
36. Besondere Dienststellen
37. VS-Registraturen
38. VS-Verwahrgelasse
39. VS-IT-Räume und -Bereiche
40. Zutritts- und Zugangsmittel
41. Abnahmen und Wiederholungsprüfungen
42. Lauschabwehrprüfungen
Abschnitt 8: Einsatz von Informationstechnik
43. Allgemeine Grundsätze
44. Freigabe des Betriebs von VS-IT
45. Zulassung von VS-IT
46. VS-IT-Sicherheitsfunktionen
47. Schutz von VS-Übertragungseinrichtungen, -leitungen und -verteilern
48. Handhabung von Datenträgern und IT-Produkten für unverschlüsselte Verschlusssachen
49. Übertragung von Verschlusssachen über technische Kommunikationsverbindungen
50. Vernichtung und Aussonderung von Datenträgern und registrierten IT-Produkten
51. Abstrahlschutzmaßnahmen
52. Zusammenschaltung von VS-IT
Abschnitt 9: Kryptopersonal und Handhabung von Kryptomitteln
53. Kryptomittel
54. Kryptoverwaltung
55. Kryptopersonal
Abschnitt 10: Aufrechterhaltung des Geheimschutzes
56. Kontrollen
57. Behandlung von Geheimschutzvorkommnissen
58. Verhalten in außergewöhnlichen Gefahrenlagen
59. Schlussbestimmungen
60. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
(zu den Nrn. 10 und 54.3 BayVSA)
Hinweise zur Geheimschutzorganisation
1. Geheimschutzbeauftragte (Nr. 7 BayVSA)
1.1 Geheimschutzorganisation
1.2 Personeller Geheimschutz
1.3 Materieller Geheimschutz
2. Informationssicherheitsbeauftragte (Nr. 8 BayVSA)
3. VS-Registratoren (Nr. 9 BayVSA)
4. Kryptoverwaltung (Nr. 54 BayVSA)
Anlage 2
(zu Nr. 11 BayVSA)
Hinweise zur Geheimschutzdokumentation
1. Zuständigkeit
2. Inhalt der Geheimschutzdokumentation (Nr. 11.1 BayVSA)
2.1 Inhalt der VS-Sicherungsdokumentation
2.2 Inhalt der VS-IT-Dokumentation
Anlage 3
(zu Nr. 12 BayVSA)
Hinweise zur Einstufung
1. Prüfen Sie kritisch, ob eine Einstufung tatsächlich notwendig ist (Nr. 12.1 BayVSA)
2. Im Falle einer Einstufung müssen der gewählte Geheimhaltungsgrad und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen dem konkreten Schutzbedürfnis entsprechen (Nr. 2.2 BayVSA)
3. Beispiele für VS-Einstufungen
3.1 STRENG GEHEIM (Nr. 2.2.1 BayVSA)
3.2 GEHEIM (Nr. 2.2.2 BayVSA)
3.3 VS-VERTRAULICH (Nr. 2.2.3 BayVSA)
3.4 VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (Nr. 2.2.4 BayVSA)
Anlage 4
(zu den Nrn. 17, 18 und 21 BayVSA)
Hinweise zur Handhabung von Verschlusssachen
1. Kennzeichnung von Verschlusssachen
1.1 Kennzeichnung von Schriftgut
1.2 Kennzeichnung von VS-Schriftgutbehältern, Behältern von VS-Datenträgern und VS-Bestandsverzeichnissen (Nr. 17.8 BayVSA)
1.3 Warn- und Sperrvermerke (Nr. 17.3 BayVSA)
1.3.1 Warnvermerke
1.3.2 Sperrvermerke
2. Nachweis von VS-VERTRAULICH oder höher eingestufter Verschlusssachen (Nrn. 18.2 bis 18.7 BayVSA)
2.1 VS-Bestandsverzeichnisse und VS-Registratursysteme
2.1.1 Papiergestützte VS-Bestandsverzeichnisse
2.1.2 VS-Registratursysteme
2.2 Nachweisführung bei elektronischer VS-Bearbeitung
3. Weitergabe von Verschlusssachen (Nrn. 21, 23 und 31 BayVSA)
3.1 Beförderung durch Boten
3.2 Versand durch Kurier oder privaten Zustelldienst
3.2.1 Versand durch Kurier
3.2.2 Versand an Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
3.2.3 Versand durch privaten Zustelldienst
Anlage 5
(zu den Nrn. 22 und 25.2 BayVSA)
Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades
1. Allgemeines
1.1 Kenntnis nur, wenn nötig
1.2 Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht
1.3 Mitteilungen an die Geheimschutzbeauftragten
1.4 VS-IT
2. Einstufung
3. Befristung und Aufhebung der Einstufung
4. Kennzeichnung
5. Aufbewahrung und Verwaltung
6. Weitergabe und Versand
6.1 Weitergabe innerhalb einer Dienststelle
6.2 Weitergabe über technische Kommunikationsverbindungen
6.3 Weitergabe durch private Zustelldienste
6.4 Grenzüberschreitende Weitergabe
6.5 Weitergabe an nichtöffentliche Stellen
6.6 Weitergabe an nichtdeutsche Stellen oder nichtöffentliche Stellen mit Sitz im Ausland
7. Mitnahme
8. Vernichtung
Anlage 6
(zu den Nrn. 4, 17.8, 18.3, 21.6, 26.3, 33.4 und 55 BayVSA)
Muster