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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung
- Brandenburg -
Vom 18. Dezember 2025
(GVBl. I Nr. 27 vom 18.12.2025)
Artikel 1
Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes
§ 1 des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 10 S. 80) wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "Haushaltsjahr 2019" durch die Angabe "Haushaltsjahr 2023" ersetzt.
2. In Absatz 2 wird die Angabe "Haushaltsjahr 2020" durch die Angabe "Haushaltsjahr 2024" ersetzt.
Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalrechts
In Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalrechts vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 10, Nr. 38) wird die Angabe "30. Juni 2027" durch die Angabe "31. Mai 2028" ersetzt und werden die Wörter "und über die Kommunen, die sich aufgrund fehlender Jahresabschlüsse in der vorläufigen Haushaltsführung befunden haben" gestrichen.
Artikel 3
Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung
Die Brandenburgische Kommunalverfassung vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 10, Nr. 38), die durch das Gesetz vom 2. April 2025 (GVBl. I Nr. 8) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 69 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe "Haushaltsjahr 2026" durch die Angabe "Haushaltsjahr 2028" ersetzt.
2. Dem § 142 wird folgender Absatz 11 angefügt:
"(11) Ist der Entwurf des Jahresabschlusses gemäß § 80 Absatz 3 Satz 1 prüffähig aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zugeleitet, ist dieser durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. § 69 Absatz 6 gilt für das Haushaltsjahr 2028 nicht, sofern der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 bis zum 31. Dezember 2027 dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet wurde. § 69 Absatz 6 gilt für das Haushaltsjahr 2029 nicht, sofern der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2026 bis zum 31. Mai 2028 dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet wurde."
Artikel 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (19.12.2025) in Kraft.
ID 253124
| ENDE |
(Stand: 21.01.2026)
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