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Regelwerk

Änderungstext

Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung
- Berlin -

Vom 18. Juni 2019
(ABl. Nr. 33 vom 09.08.2019 S. 4932)



Die Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung vom 6. März 2012 (ABl. S. 442) werden wie folgt geändert:

1. Nach II.4 Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

"Für Routineüberprüfungen kann die Prüfgruppe unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften und der Beteiligungsrechte der Beschäftigtenvertretungen die Prüfungsform der forensischen Datenanalyse anwenden."

2. Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. August 2019 in Kraft.

ID 191681

ENDE

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