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Änderungstext
Gesetz für ein Klimaanpassungsgesetz Berlin und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Berlin -
Vom 7. November 2025
(GVBl. Nr. 33 vom 20.11.2025 S. 542)
Artikel 1
KAnGBln - Berliner Klimaanpassungsgesetz
Artikel 2
Änderung des Berliner Betriebe-Gesetzes
§ 3 des Berliner Betriebe-Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVBl. S. 827), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GVBl. S. 1444) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach Absatz 5 Nummer 3 wird folgende Nummer 4 angefügt:
"4. die Unterstützung, Förderung und systematische Integration einer dezentralen, naturnahen Bewirtschaftung des Niederschlagswassers mit dem Ziel, nach Möglichkeit naturnahe Wasserkreisläufe zu schützen, zu entwickeln und zu erweitern."
Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Die Anlage Allgemeiner Zuständigkeitskatalog zu § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1996, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. September 2025 (GVBl. S. 494) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach Absatz 14 der Nummer 11 Umweltschutz und Naturschutz, Grünanlagen, Forsten, Kleingärten, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Bodenschutz, Krematorien, Tierschutz wird folgender Absatz 15 angefügt:
"Durchführung des Berliner Klimaanpassungsgesetzes vom 7. November 2025 (GVBl. S. 542) Ausweisung von Hitzevierteln, Beschluss, Prüfung und Aktualisierung des Klimaanpassungsprogramms, Erstellung und Veröffentlichung der Klimarisikoanalyse, Beschluss und Aktualisierung der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie, Einsetzung des Beirates Klimaanpassung und Benennung der Mitglieder, Einsetzung der Geschäftsstelle des Beirates Klimaanpassung, Vorlegen der Sofortprogramme."
Nach Absatz 13 der Nummer 13 Gesundheitswesen wird folgender Absatz 14 eingefügt:
"Aufstellung eines Landeshitzeaktionsplans."
Artikel 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung (21.11.2025) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID 252723
| ENDE |
(Stand: 20.11.2025)
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