Regelwerk

Änderungstext

Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung
- Baden-Württemberg -

Vom 3. Juni 2014
(GBl. Nr. 10 vom 16.06.2014 S. 267)



Auf Grund von § 155 Absatz 2 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 203) wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung vom 16. Dezember 1985 GBl. S. 582, ber. 1986 S. 160), zuletzt geändert durch § 50 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. November 2012 (GBl. S. 604, 623), wird wie folgt geändert:

In § 4 wird nach der Angabe 34f" die Angabe und § 34h" eingefügt.

In § 7 Nummer 5 wird die Angabe Abs. 3" durch die Angabe Abs. 2" ersetzt.

In § 8 Absatz 2 werden die Nummern 1 und 5

  1. 1. § 14,
  2. 2. § 33c Abs.1 und 3,
  3. 3. § 33d Abs. 1 Satz 1,
  4. 4. § 34 Abs. 1 und den auf Grund des § 34 Abs. 2 erlassenen Rechtsvorschriften,
  5. 5. § 34b und, auch in Verbindung mit § 61a, den auf Grund des § 34b Abs. 8 erlassenen Rechtsvorschriften,

aufgehoben.

In § 10 Nummer 2 werden das Wort und" durch ein Komma ersetzt und nach der Angabe 34f" die Angabe und 34h" eingefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.

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