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Regelwerk

Änderungstext

Neunte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den
Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

- Hessen -

Vom 12. Oktober 2021
(GVBl. Nr. 39 vom 22.10.2021 S. 655)



Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Anlage der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. Dezember 2009 (GVBl. I S. 522), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Februar 2021 (GVBl. S.126), wird wie folgt geändert:

1. Nach Nr. 1857 wird als neue Nr. 1858 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr
EUR
1 2 3 4
1858 Durchführung von Analysen und Kontrollen nach Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, einschließlich der Entnahme und Untersuchung von Proben nach Zeitaufwand

2. Die bisherige Nr. 1858 wird Nr. 1859.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 212320

ENDE

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(Stand: 04.11.2021)

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