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Änderungstext
Achte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung
- Hessen -
Vom 16. September 2025
(GVBl. Nr. 59 vom 23.09.2025)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330), verordnet die Landesregierung:
Die Anlage der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung vom 11. Dezember 2009 (GVBl. I S. 763), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2024 (GVBl. 2024 Nr. 16), wird wie folgt geändert:
1. In Nr. 1411 wird in Spalte 4 die Angabe "23,50" durch "26,50" ersetzt.
2. In Nr. 1412 wird in Spalte 4 die Angabe "19,25" durch "21,50" ersetzt.
3. In Nr. 1413 wird in Spalte 4 die Angabe "15,50" durch "18,25" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 7. Oktober 2025 in Kraft.
ID 252178
| ENDE |
(Stand: 24.09.2025)
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