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Änderungstext
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Hessen -
Vom 2. Oktober 2026
(GVBl. Nr. 66 vom 08.10.2026)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330), auch in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Gutachterausschusskostengesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602, 608), verordnet die Landesregierung:
Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 79), wird wie folgt geändert:
1. In Nr. 1123 wird in Spalte 4 die Angabe "110" durch "55 bis 95" ersetzt.
2. In Nr. 13211 werden in Spalte 3 die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt und wird in Spalte 4 die Angabe "60 bis 131" durch "mindestens 65" ersetzt.
3. In Nr. 1511 wird in Spalte 4 die Angabe "90" durch "100" ersetzt.
4. In Nr. 1512 wird in Spalte 4 die Angabe "45" durch "50" ersetzt.
5. In Nr. 1513 wird in Spalte 4 die Angabe "570" durch "620" ersetzt.
6. Nach Nr. 1516 wird als Nr. 1517 eingefügt:
| Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| "1517 | Bestellung einer betriebsangehörigen Vertretung nach § 11b Abs. 1 und 3 Satz 1 SchfHwG | 200" |
7. In Nr. 15311 wird in Spalte 4 die Angabe "157" durch "172" ersetzt.
8. In Nr. 15314 wird in Spalte 4 die Angabe "93" durch "97" ersetzt.
9. In Nr. 15315 wird in Spalte 4 die Angabe "40" durch "44" ersetzt.
10. In Nr. 153161 wird in Spalte 4 die Angabe "57" durch "62" ersetzt.
11. In Nr. 153162 und 153163 wird jeweils in Spalte 4 die Angabe "45" durch "49" ersetzt.
12. In Nr. 153164 wird in Spalte 4 die Angabe "23" durch "25" ersetzt.
13. In Nr. 153165 wird in Spalte 4 die Angabe "16" durch "17" ersetzt.
14. In Nr. 1532 wird in Spalte 4 die Angabe "47" durch "51" ersetzt.
15. In Nr. 1533 wird in Spalte 4 die Angabe "100 bis 376" durch "110 bis 413" ersetzt.
16. In Nr. 15411 wird in Spalte 4 die Angabe "47" durch "51" ersetzt.
17. In Nr. 15412 wird in Spalte 4 die Angabe "12" durch "13" ersetzt.
18. In Nr. 1542 und 1543 wird jeweils in Spalte 4 die Angabe "69" durch "75" ersetzt.
19. In Nr. 16138 wird in Spalte 2 die Angabe "über die Anpassung der Erlösobergrenze nach § 34a Abs. 1 Satz 1 ARegV" durch "nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV" ersetzt.
20. Nach Nr. 1661 werden als Nr. 167 bis 1672 eingefügt:
| Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| "167 | Amtshandlungen nach der Verordnung zur Installation von Photovoltaikanlagen über Stellplatzflächen (PVStellpV) | ||
| 1671 | Prüfung der Nachweise nach § 5 PVStellpV zur Erfüllung der Pflichten nach § 12 des Hessischen Energiegesetzes | 50 bis 100 | |
| 1672 | Prüfung von Anträgen zur Befreiung nach § 3 PVStellpV i.V.m. § 12 Abs. 3 Nr. 2 des Hessischen Energiegesetzes | 100 bis 1 000" |
21. In Nr. 2111 wird in Spalte 4 die Angabe "11 bis 22" durch "12 bis 24" ersetzt.
22. In Nr. 2112 wird in Spalte 4 die Angabe "33" durch "36" ersetzt.
23. In Nr. 2114 wird in Spalte 4 die Angabe "8 bis 16 mindestens 84" durch "9 bis 18 mindestens 92" ersetzt.
24. In Nr. 2131 wird in Spalte 4 die Angabe "28" durch "31" ersetzt.
25. In Nr. 2132 wird in Spalte 4 die Angabe "8" durch "9" ersetzt.
26. In Nr. 214 wird in Spalte 4 die Angabe "65" durch "72" ersetzt.
27. In Nr. 22131 wird in Spalte 4 die Angabe "330 bis 1 530" durch "363 bis 1 683" ersetzt.
28. In Nr. 22132 und 22133 wird jeweils in Spalte 4 die Angabe "33" durch "36" ersetzt.
29. In Nr. 22141 wird in Spalte 4 die Angabe "330 bis 1 850" durch "363 bis 2 035" ersetzt.
30. In Nr. 22142 und 22143 wird jeweils in Spalte 4 die Angabe "70" durch "77" ersetzt.
31. In Nr. 221511 wird in Spalte 4 die Angabe "333" durch "366" ersetzt.
32. In Nr. 221512 wird in Spalte 4 die Angabe "388" durch "427" ersetzt.
33. In Nr. 22152 wird in Spalte 4 die Angabe "333" durch "366" ersetzt.
34. In Nr. 221534 wird in Spalte 4 die Angabe "22" durch "24" ersetzt.
35. In Nr. 221611 wird in Spalte 4 die Angabe "338" durch "372" ersetzt.
36. In Nr. 221612 wird in Spalte 4 die Angabe "392" durch "431" ersetzt.
(Stand: 16.10.2026)
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