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Regelwerk

Änderungstext

Achte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zur Insolvenzordnung - Corona-Hilfe
- Sachsen-Anhalt -

Vom 19. Mai 2020
(GVBl. LSa Nr. 19 vom 19.05.2022 S. 249)



Aufgrund des § 5 Satz 2 des Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung vom 17. November 1998 (GVBl. LSa S. 461), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Januar 2019 (GVBl. LSa S. 17), wird verordnet:

§ 1

Nach § 4 der Ausführungsverordnung zur Insolvenzordnung vom 13. Dezember 2007 (GVBl. LSa S. 436, 2008 S. 26), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Januar 2019 (GVBl. LSa S. 19), wird folgender § 4a eingefügt:

" § 4a Sonderregelung für das Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie

(1) Die Erstattung und Zahlung von Aufwendungsersatz auf der Basis von Fallpauschalen durch Nachweis der durchgeführten Insolvenzberatungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und § 5 Abs. 3 wird für das Jahr 2020 ausgesetzt.

(2) Jede als geeignet anerkannte Stelle erhält im Jahr 2020 die Pauschale für Personal- und Sachkostenerstattung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 und 3, die im jeweiligen Bescheid über den Aufwendungsersatz für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung für das Jahr 2020 vom Landesverwaltungsamt als Höchstbetrag bewilligt worden ist. Die Pauschale nach Satz 1 wird abzüglich bisheriger Zahlungen für das Jahr 2020 in gleichen Teilbeträgen zu den jeweiligen Terminen ausgezahlt, zu welchen die Abrechnung der Fallpauschalen gemäß § 5 Abs. 3 erfolgen würde.

(3) Die als geeignet anerkannten Stellen sind verpflichtet, die Insolvenzberatung weiterhin durchzuführen, beendigungsreife Insolvenzberatungen abzuschließen, die Anzahl der abgeschlossenen Insolvenzberatungen entsprechend § 5 Abs. 3 der zuständigen Behörde anzuzeigen, den Bericht im Sinne von § 5 Abs. 4 zu erstellen sowie an statistischen Erhebungen mitzuwirken.

(4) Im Übrigen bleiben die Regelungen dieser Verordnung unberührt."

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 222557

ENDE

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(Stand: 05.12.2022)

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