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Regelwerk

Änderungstext

Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung des Vollstreckungsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 8. Dezember 2025
(AmtsBl. Nr. 51 vom 22.12.2025 S. 642)
Gl.-Nr.: 312-21


Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport - III 211 - 4431-9SH/1 -

Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz erlässt aufgrund des

und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport erlässt aufgrund des

folgende Verwaltungsvorschrift:

Artikel 1
VollstrPl M-V - Vollstreckungsplan für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Vollstreckungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Vollzug von Freiheits- und Jugendstrafen, Sicherungsverwahrung, Jugendarrest sowie anderen Haftarten und für die Unterbringung von psychisch Kranken

- wie eingefügt -

Artikel 2
Außerkrafttreten

Der Vollstreckungsplan für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Mai 2022 (AmtsBl. M-V S. 272) tritt mit Ablauf des 22. Dezember 2025 außer Kraft.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 23. Dezember 2025 in Kraft.

ID: 253253

ENDE

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