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Änderungstext
Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung des Vollstreckungsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 8. Dezember 2025
(AmtsBl. Nr. 51 vom 22.12.2025 S. 642)
Gl.-Nr.: 312-21
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport - III 211 - 4431-9SH/1 -
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz erlässt aufgrund des
und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport erlässt aufgrund des
folgende Verwaltungsvorschrift:
Artikel 1
VollstrPl M-V - Vollstreckungsplan für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Vollstreckungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Vollzug von Freiheits- und Jugendstrafen, Sicherungsverwahrung, Jugendarrest sowie anderen Haftarten und für die Unterbringung von psychisch Kranken
- wie eingefügt -
Artikel 2
Außerkrafttreten
Der Vollstreckungsplan für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Mai 2022 (AmtsBl. M-V S. 272) tritt mit Ablauf des 22. Dezember 2025 außer Kraft.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 23. Dezember 2025 in Kraft.
ID: 253253
| ENDE |
(Stand: 26.01.2026)
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