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Änderungstext
Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung des Vollstreckungsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 12. August 2026
(AmtsBl. Nr. 35 vom 31.08.2026 S. 636)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport - III 211 - 4431-9SH/1 -
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz erlässt aufgrund des
und
das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport erlässt aufgrund des
im Einvernehmen mit dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz folgende Verwaltungsvorschrift:
Artikel 1
VollstrPl M-V - Vollstreckungsplan für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Vollstreckungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Vollzug von Freiheits- und Jugendstrafen, Sicherungsverwahrung, Jugendarrest sowie anderen Haftarten und für die Unterbringung von psychisch Kranken
Gl.-Nr.: 312-24
- wie eingefügt -
Artikel 2
Außerkrafttreten
Der Vollstreckungsplan für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Dezember 2025 (AmtsBl. M-V S. 642) tritt mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2026 in Kraft.
ID 262187
| ENDE |
(Stand: 07.09.2026)
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