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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung
- Niedersachsen -
Vom 23. Juni 2025
(Nds. GVBl. Nr. 46 vom 24.06.2025)
Aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), wird im Einvernehmen mit den übrigen Ministerien, ausgenommen das Justizministerium, und der Staatskanzlei verordnet:
§ 1 Abs. 4 Satz 5 Nrn. 1 bis 4 der Allgemeinen Gebührenordnung vom 5. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 171; 1998 S. 501), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 43), erhält folgende Fassung:
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
ID 251426
| ENDE |
(Stand: 07.07.2025)
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