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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die "Stiftung Zukunftsfonds Asse" und zur Änderung von Gesetzen wegen der Umbenennung der Stadt Oldenburg (Oldenburg) in Stadt Oldenburg (Oldb)
- Niedersachsen -
Vom 7. Oktober 2026
(Nds. GVBl. Nr. 90 vom 13.10.2026)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die "Stiftung Zukunftsfonds Asse"
Das Gesetz über die "Stiftung Zukunftsfonds Asse" vom 12. November 2015 (Nds. GVBl. S. 314) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| "(3) Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig (Aufsichtsbehörde)." |
2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Satz 1 wird einziger Satz.
b) Satz 2 wird gestrichen.
Artikel 2
Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
In § 14 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. September 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 77), wird die Angabe "Oldenburg (Oldenburg)" durch die Angabe "Oldenburg (Oldb)" ersetzt.
Artikel 3
Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
§ 90 Abs. 2 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 589), erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
(2) Die Bezirke werden wie folgt abgegrenzt:
|
"(2) Die Bezirke der Polizeidirektionen werden wie folgt abgegrenzt:
|
Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen
(Stand: 23.10.2026)
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