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Regelwerk
Änderungstext

27. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 10. Februar 2015
(GV. NRW Nr.11 vom 20.02.2015 S. 216)



Auf Grund des § 2 Absatz 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Der Allgemeine Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), die zuletzt durch Verordnung vom 20. Januar 2015 (GV. NRW. S. 112) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe "10a Wohn- und Teilhabegesetz" die Angabe "10b Durchführung des § 4a Absatz 2 Bestattungsgesetz" eingefügt.

2. Nach der Tarifstelle 10a.8(Anm. d Red.: Sinngemäß nach Tarifstelle 10a.6.8 eingearbeitet) wird folgende Tarifstelle 10b eingefügt:

"10b Durchführung des § 4a Absatz 2 Bestattungsgesetz

Entscheidung über die Anerkennung und deren Verlängerung als Zertifizierungsstelle (§ 4a Absatz 2 Bestattungsgesetz) Gebühr: Euro 1.000 bis 20.000".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ENDE

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