Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
Vom 20. Dezember 2011
(SächsGVBl. Nr. 14 vom 30.12.2011 S. 657)
Es wird verordnet aufgrund von
Artikel 1
Änderung der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik - SächsKomHVO-Doppik) vom 8. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 202), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2008 (SächsGVBl. S. 638), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:
" § 12 Investitionen sowie Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen".
b) Die Angabe zu § 61 wird wie folgt gefasst:
" § 61 Erstmalige Bewertung und weitere Angaben zur Eröffnungsbilanz".
c) Die Angabe zu § 62 wird wie folgt gefasst:
" § 62 Berichtigung der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses".
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird nach Nummer 3 folgende Nummer 4 angefügt:
"4. einer zusammengefassten Übersicht, aufgegliedert nach Konten."
b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
"5. eine Übersicht über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von erheblichem Umfang;".
bb) Die bisherigen Nummern 5 bis 8 werden die Nummern 6 bis 9.
cc) In der neuen Nummer 7 wird nach dem Wort "neuesten" das Wort "geprüften" eingefügt.
dd) In der neuen Nummer 9 werden nach dem Wort "die" das Wort "festgestellten" eingefügt und die Wörter "des Haushaltsjahres und" gestrichen.
3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| 2. Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) und Umlagen nach Arten sowie aufgelöste Sonderposten; | "2. Zuwendungen und Umlagen nach Arten sowie aufgelöste Sonderposten;". |
bb) Nummer 16 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| 16. Transferaufwendungen wie Abschreibungen auf Investitionsförderungsmaßnahmen; | "16. Transferaufwendungen und Abschreibungen auf Sonderposten für geleistete Investitionsförderungsmaßnahmen;". |
cc) In Nummer 20 wird nach dem Wort "die" das Wort "veranschlagte" eingefügt.
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| (2) Unter den Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sind die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerung auszuweisen. | "(2) Unter den Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sind die außerhalb der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie Erträge und Aufwendungen aus Vermögensveräußerung und Vermögensübertragung auszuweisen." |
4. § 3 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 3 Finanzhaushalt
(1) Der Finanzhaushalt enthält in Form des vorgegebenen Musters nach § 128 Nr. 3 SächsGemO:
|
(Stand: 26.04.2021)
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