Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 26. Juli 2022
(GVOBl. Nr. 11 vom 18.08.2022 S. 771)



Aufgrund des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 301, 305), in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 676), verordnet das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur:

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung

Der Allgemeine Gebührentarif der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 676), wird wie folgt geändert:

1. Tarifstelle 10.1.1.1 wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe "Erteilung einer Genehmigung nach § 4, § 16, § 16a" wird die Angabe ", § 16b" eingefügt.

b) Nach der Angabe "außer für Genehmigungen nach § 4" wird die Angabe "oder § 16b" eingefügt.

2. In Tarifstelle 10.1.1.2 werden nach der Angabe "Erteilung einer Genehmigung nach § 4" die Worte "oder § 16b" eingefügt.

3. In Tarifstelle 10.1.1.4 wird die Angabe " § 4 oder § 16" durch die Angabe "den §§ 4, 16 oder 16b" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID: 221745

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.08.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion