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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 4. April 2025
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 55 vom 28.04.2025)
Aufgrund des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514, 528), in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Januar 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/13), verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:
Der allgemeine Gebührentarif der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Januar 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/13), wird wie folgt geändert:
Die Tarifstelle: 27.1.6 wird durch die folgende Tarifstelle 27.1.6 ersetzt:
Alt:
Tarifstelle Gegenstand Gebühr in Euro 27.1.6 Beglaubigung von Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind 10 bis 25
Neu:
| Tarifstelle | Gegenstand | Gebühr in Euro |
| "27.1.6 | Beglaubigung von Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind | 35 Euro" |
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2025 in Kraft.
ID: 250930
| ENDE |
(Stand: 05.05.2025)
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