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Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

KommHVO - Kommunalhaushaltsverordnung
- Saarland -

Vom 10. Oktober 2006
(ABl. Nr. 47 vom 02.11.2006 S. 1842; 21.11.2007 S. 2393 07; 05.10.2009 S. 1694 09a; 18.06.2014 S. 172 14)



red. Anm.: Dieser Bereich wird nicht mehr fortgeführt

Auf Grund des § 222 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1614), verordnet das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport:

Erster Abschnitt
Haushaltsplan

§ 1 Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen 09a

(1) Der Haushaltsplan besteht aus

  1. dem Ergebnishaushalt,
  2. dem Finanzhaushalt,
  3. den Teilhaushalten,
  4. dem Stellenplan,
  5. dem Haushaltssanierungsplan, wenn ein solcher erstellt werden muss.

(2) Dem Haushaltsplan sind beizufügen

  1. der Vorbericht,
  2. die Vermögensrechnung des dem Haushaltsjahr zweitvorangegangenen Jahres,
  3. der Gesamtabschluss des dem Haushaltsjahr zweitvorangegangenen Jahres,
  4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
  5. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres,
  6. eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals,
  7. eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
  8. das der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm,
  9. die Wirtschaftspläne der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden,
  10. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, und der Zweckverbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist,
  11. eine Übersicht gemäß § 4 Abs. 7.

§ 2 Ergebnishaushalt

(1) Im Ergebnishaushalt sind mindestens als einzelne Positionen auszuweisen

  1. Steuern und ähnliche Abgaben,
  2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen,
  3. sonstige Transfererträge,
  4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,
  5. privatrechtliche Leistungsentgelte,
  6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
  7. sonstige ordentliche Erträge,
  8. aktivierte Eigenleistungen,
  9. Bestandsveränderungen,
  10. Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 1 bis 9),
  11. Personalaufwendungen,
  12. Versorgungsaufwendungen,
  13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
  14. bilanzielle Abschreibungen
  15. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen,
  16. Soziale Sicherung,
  17. sonstige ordentliche Aufwendungen,
  18. Summe der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 11 bis 17),
  19. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo aus Nummern 10 und 18),
  20. Finanzerträge,
  21. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
  22. Finanzergebnis (Saldo aus Nummern 20 und 21),
  23. ordentliches Jahresergebnis (Summe der Nummern 19 und 22),
  24. außerordentliche Erträge,
  25. außerordentliche Aufwendungen.
  26. außerordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 24 und 25),
  27. Jahresergebnis (Summe der Nummern 23 und 26).

(2) Die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zu den Positionen des Ergebnishaushalts ist auf der Grundlage des vom Ministerium für Inneres und Sport bekannt gegebenen Kontenplans vorzunehmen.

§ 3 Finanzhaushalt

(1) Im Finanzhaushalt sind mindestens als einzelne Positionen auszuweisen

  1. Steuern und ähnliche Abgaben,
  2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen,
  3. sonstige Transfereinzahlungen, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,
  4. privatrechtliche Leistungsentgelte,
  5. Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
  6. sonstige Einzahlungen,
  7. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen,
  8. Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 1 bis 8),
  9. Personalauszahlungen,
  10. Versorgungsauszahlungen,
  11. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen,
  12. Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen,
  13. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen,
  14. Soziale Sicherung,
  15. sonstige Auszahlungen,
  16. Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 10 bis 16),
  17. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 17),
  18. Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,
  19. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen,
  20. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen,
  21. Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten,
  22. sonstige Investitionseinzahlungen,
  23. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 19 bis 23),
  24. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  25. Auszahlungen für Baumaßnahmen,
  26. Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,
  27. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen,
  28. Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen,
  29. sonstige Investitionsauszahlungen,
  30. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 25 bis 30),
  31. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 24 und 31),
  32. Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (Summe der Nummern 18 und 32),
  33. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen,
  34. Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen,
  35. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen (Saldo aus Nummern 34 und 35),
  36. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Liquiditätssicherung,

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