Vom 10. Oktober 2006 (ABl. Nr. 47 vom 02.11.2006 S. 1842; 21.11.2007 S. 239307; 05.10.2009 S. 169409a; 18.06.2014 S. 17214)
red. Anm.: Dieser Bereich wird nicht mehr fortgeführt
Auf Grund des § 222 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1614), verordnet das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport:
dem Haushaltssanierungsplan, wenn ein solcher erstellt werden muss.
(2) Dem Haushaltsplan sind beizufügen
der Vorbericht,
die Vermögensrechnung des dem Haushaltsjahr zweitvorangegangenen Jahres,
der Gesamtabschluss des dem Haushaltsjahr zweitvorangegangenen Jahres,
eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres,
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals,
eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
das der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm,
die Wirtschaftspläne der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden,
eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, und der Zweckverbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist,
(1) Im Ergebnishaushalt sind mindestens als einzelne Positionen auszuweisen
Steuern und ähnliche Abgaben,
Zuwendungen und allgemeine Umlagen,
sonstige Transfererträge,
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,
privatrechtliche Leistungsentgelte,
Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
sonstige ordentliche Erträge,
aktivierte Eigenleistungen,
Bestandsveränderungen,
Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 1 bis 9),
Personalaufwendungen,
Versorgungsaufwendungen,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
bilanzielle Abschreibungen
Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen,
Soziale Sicherung,
sonstige ordentliche Aufwendungen,
Summe der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 11 bis 17),
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo aus Nummern 10 und 18),
Finanzerträge,
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Finanzergebnis (Saldo aus Nummern 20 und 21),
ordentliches Jahresergebnis (Summe der Nummern 19 und 22),
außerordentliche Erträge,
außerordentliche Aufwendungen.
außerordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 24 und 25),
Jahresergebnis (Summe der Nummern 23 und 26).
(2) Die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zu den Positionen des Ergebnishaushalts ist auf der Grundlage des vom Ministerium für Inneres und Sport bekannt gegebenen Kontenplans vorzunehmen.