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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz Nr. 1790 zur Änderung des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Gesetz Saarland)

Vom 11. Dezember 2012
(Amtsbl. I Nr. 31 vom 20.12.2012 S. 1553)


Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschossen, das hiermit verkündet wird: 3

Artikel 1

Das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Gesetz Saarland) vom 10. Februar 2010 (Amtsbl. I S. 23) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr" und die Wörter "Ministerium der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" ersetzt.

2. In § 10 werden die Wörter "Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr" ersetzt.

3. In § 12 Absatz 2 wird die Angabe "2012" durch die Angabe "2020" ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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