Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

ThürAGZensG 2011
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Erster Abschnitt
Landesamt für Statistik

§ 1 Zuständigkeit des Landesamtes für Statistik

§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen

Zweiter Abschnitt
Örtliche Erhebungsstellen

§ 3 Einrichtung örtlicher Erhebungsstellen

§ 4 Leitung der örtlichen Erhebungsstellen

§ 5 Fachaufsichtsbehörden

§ 6 Trennung der örtlichen Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen

§ 7 Sicherung der Erhebungsunterlagen

§ 8 Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen

Dritter Abschnitt
Erhebungsbeauftragte

§ 9 Bestellung und Aufsicht

Vierter Abschnitt
Datenübermittlungen

§ 10 Übermittlung von Daten nach § 14 Abs. 2 Satz 3 ZensG 2011

§ 11 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

§ 12 Übermittlung von Daten zu Straßenneu- und -umbenennungen durch die Gemeinden

Fuenfter Abschnitt
Beirat

§ 13 Beirat

Sechster Abschnitt
Vollstreckung, Kostenregelung

§ 14 Zuständigkeiten für die Vollstreckung der Auskunftspflichten

§ 15 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 16 Kostenregelung

Siebter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 17 Gleichstellungsbestimmung

§ 18