Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
ThürAGZensG 2011
- Inhalt =>
Erster Abschnitt
Landesamt für Statistik
§ 1 Zuständigkeit des Landesamtes für Statistik
§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen
Zweiter Abschnitt
Örtliche Erhebungsstellen
§ 3 Einrichtung örtlicher Erhebungsstellen
§ 4 Leitung der örtlichen Erhebungsstellen
§ 5 Fachaufsichtsbehörden
§ 6 Trennung der örtlichen Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen
§ 7 Sicherung der Erhebungsunterlagen
§ 8 Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen
Dritter Abschnitt
Erhebungsbeauftragte
§ 9 Bestellung und Aufsicht
Vierter Abschnitt
Datenübermittlungen
§ 10 Übermittlung von Daten nach § 14 Abs. 2 Satz 3 ZensG 2011
§ 11 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 12 Übermittlung von Daten zu Straßenneu- und -umbenennungen durch die Gemeinden
Fuenfter Abschnitt
Beirat
§ 13 Beirat
Sechster Abschnitt
Vollstreckung, Kostenregelung
§ 14 Zuständigkeiten für die Vollstreckung der Auskunftspflichten
§ 15 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 16 Kostenregelung
Siebter Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 17 Gleichstellungsbestimmung