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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes
- Thüringen -
Vom 11. April 2025
(GVBl. Nr. 4 vom 25.04.2025 S. 50)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Dem § 2 Abs. 3 des Thüringer Bibliotheksgesetzes vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 243), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 128) geändert worden ist, werden folgende Sätze angefügt:
"Die für öffentliche Bibliotheken zuständige oberste Landesbehörde kann durch Rechtsverordnung
treffen.
Der Erlass der Rechtsverordnung nach Satz 3 erfolgt im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium."
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung (26.04.2025) in Kraft.
ID 250942
| ENDE |
(Stand: 06.05.2025)
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