Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes
- Thüringen -

Vom 11. April 2025
(GVBl. Nr. 4 vom 25.04.2025 S. 50)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem § 2 Abs. 3 des Thüringer Bibliotheksgesetzes vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 243), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 128) geändert worden ist, werden folgende Sätze angefügt:

"Die für öffentliche Bibliotheken zuständige oberste Landesbehörde kann durch Rechtsverordnung

  1. die Wahrnehmung der Aufgaben und den Betrieb der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken auf eine andere Behörde, Landkreis oder Gemeinde übertragen,
  2. Regelungen
    1. zur Fachaufsicht des Landes über die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und deren Umfang,
    2. zu dem Betrieb, dem Umfang der Ausstattung, den Aufgabenschwerpunkten und der notwendigen fachlichen Qualifikation des Personals der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken,
    3. des Mehrbelastungsausgleichs nach § 23 Abs. 5 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, dessen Festlegung oder Ermittlung der Höhe nach und des Verfahrens der Kostenerstattung für die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken sowie
    4. über die Vorlage und den Inhalt eines Tätigkeitsberichts

    treffen.

Der Erlass der Rechtsverordnung nach Satz 3 erfolgt im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung (26.04.2025) in Kraft.

ID 250942

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.05.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion