Regelwerk

Änderungstext

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen *

Vom 1. Juli 2011
(BGBl. I Nr. 34 vom 05.07.2011 S. 1308)



Auf Grund

verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Artikel 1
Änderung der Tabaksteuerverordnung

Die Tabaksteuerverordnung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3263) wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) In der Angabe zu § 5 werden die Wörter "zum Betrieb eines Steuerlagers" durch die Wörter "als Steuerlagerinhaber" ersetzt.

b) In der Angabe zu § 23 werden die Wörter "ohne elektronisches Verwaltungsdokument" durch die Wörter "in Sonderfällen" ersetzt.

c) Die Angabe zu § 51 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 51 Aufreißen, Vernichten, Vergällen, Ungültigmachen".

d) Die Angaben zu den Abschnitten 23 und 24 werden durch folgende Angaben ersetzt:

alt neu
 Abschnitt 23
Zu § 381
Absatz 1 der Abgabenordnung

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 31.08.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion