Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften

Vom 22. Dezember 2014
(BGBl. I Nr. 62 vom 29.12.2014 S. 2392)



Es verordnen

Artikel 1
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2005 (BGBl. I S. 487), die zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 11 Absatz 5

(5) Wird Altersvorsorgevermögen auf Grund vertraglicher Vereinbarung nur teilweise auf einen anderen Vertrag übertragen, gehen Zulagen, Beiträge und Erträge anteilig auf den neuen Vertrag über. Die Absätze 1 und 4 gelten entsprechend.

wird aufgehoben.

2. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt:

" § 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle

§ 17 gilt für Bescheide über Forderungen der zentralen Stelle im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens nach § 22a des Einkommensteuergesetzes entsprechend."

Artikel 2
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung vom 8. September 1998 (BGBl. I S. 2658), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 2 werden nach dem Wort "Anschrift" die Wörter "und die Identifikationsnummer" eingefügt.

b) In Nummer 4 werden nach den Wörtern "den Namen," die Wörter "die Identifikationsnummer," eingefügt.

2. In § 3 Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern "der Name," die Wörter "die Identifikationsnummer," eingefügt.

3. § 7 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach den Wörtern "den Namen," die Wörter "die Identifikationsnummer," eingefügt.

b) In Absatz 3 Nummer 3 werden die Wörter "die Anschriften der Beteiligten und" durch die Wörter "die Anschriften und die Identifikationsnummern der Beteiligten sowie" ersetzt.

4. In § 10 Satz 4 Nummer 2 werden nach dem Wort "Anschriften" die Wörter "und die Identifikationsnummern" und nach dem Wort "Anschrift" die Wörter "und die Identifikationsnummer" eingefügt.

5. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:

"(3) § 2 Satz 1 Nummer 2 und 4, § 3 Absatz 2 Satz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 3, § 10 Satz 4 Nummer 2 sowie die Muster 1, 2, 5 und 6 in der am 30. Dezember 2014 geltenden Fassung sind auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 29. Dezember 2014 entsteht."

6. Muster 1 (§ 1 ErbStDV) wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Wörter "Name, Vorname" durch die Wörter "Name, Vorname, Identifikationsnummer" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird jeweils das Wort "Konto-Nr." durch das Wort "IBAN" ersetzt.

7. In Muster 2 (§ 3 ErbStDV) Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter "Name und Vorname" durch die Wörter "Name und Vorname, Identifikationsnummer" ersetzt.

8. Muster 5 (§ 7 ErbStDV) wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter "Name, Vorname" werden durch die Wörter "Name, Vorname, Identifikationsnummer" ersetzt.

b) In der dritten Spalte der möglichen Gebührentatbestände wird das Wort "Eröffnung" durch die Wörter "Erteilung eines Erbscheins" ersetzt.

9. In Muster 6 (§ 8 ErbStDV) Nummer 1 und 2 werden jeweils die Wörter "Name, Vorname" durch die Wörter "Name, Vorname, Identifikationsnummer" ersetzt.

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

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