Regelwerk

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
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I. Regelungsgegenstand und Zuständigkeit
1 Regelungsgegenstand
2 Zuständigkeit
2.1 Allgemeine Zuständigkeit
2.2 Zuständigkeit für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem UVPG
II. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Teil 1 UVPG
Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
1 Zu § 1 UVPG Anwendungsbereich
1.1 (Zu Absatz 1) Anwendungsbereich der Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung
1.2 (Zu Absatz 2) Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung aus Gründen der Verteidigung
1.3 (Zu Absatz 3) Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung aus Gründen der Bewältigung von Katastrophenfällen
2 Zu § 2 UVPG Begriffsbestimmungen
2.1 (Zu Absatz 1) Schutzgüter
2.2 (Zu Absatz 2) Umweltauswirkungen
2.2.1 Begriff der Umweltauswirkungen
2.2.2 Arten von Umweltauswirkungen
2.2.3 Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
2.4 (Zu Absatz 4) Vorhaben
2.4.1 UVP-rechtlicher und fachrechtlicher Vorhabenbegriff
2.4.2 Einbeziehung von Nebeneinrichtungen und selbständig genehmigungsbedürftigen Anlagenteilen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
2.4.3 Zusammentreffen mehrerer planfeststellungsbedürftiger Vorhaben nach § 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
2.4.4 Einbeziehung vorbereitender und begleitender Maßnahmen und von Abrissarbeiten
2.4.5 Neuvorhaben und Änderungsvorhaben
2.4.5.1 Begriff des Änderungsvorhabens
2.4.5.2 Änderung von nicht UVP-pflichtigen Anlagenteilen
2.4.6 Technische und sonstige Anlagen, sonstige in Natur und Landschaft eingreifende Maßnahmen
2.4.7 Lineare Vorhaben
2.4.7.1 Abschnittbildung
2.4.7.2 Lineare Änderungsvorhaben oder Neuvorhaben
2.5 (Zu Absatz 5) Windfarm
2.5.1 Gemeinsamer Einwirkungsbereich
2.5.2 Funktionaler Zusammenhang
2.5.2.1 Funktionaler Zusammenhang aufgrund gesetzlicher Fiktion
2.5.2.2 Funktionaler Zusammenhang in sonstigen Fällen
Zu Teil 2 UVPG
Umweltverträglichkeitsprüfung
3 Zu § 3 UVPG Grundsätze für Umweltprüfungen
5 Zu § 5 UVPG Feststellung der UVP-Pflicht
5.0 Grundsätze der Feststellung
5.1 (Zu Absatz 1) Zeitpunkt und Grundlagen der Feststellung
5.1.1 Zeitpunkt der Feststellung
5.1.2 Erforderliche Unterlagen des Vorhabenträgers und eigene Informationen der Behörde
5.2 (Zu Absatz 2) Bekanntgabe der Feststellung des Ergebnisses der Vorprüfung
5.2.1 Art der Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung
5.2.2 Inhalt der Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung
5.2.3 Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung
5.3 (Zu Absatz 3) Gerichtliche Überprüfbarkeit der Feststellung
5.3.1 Gerichtliche Anfechtbarkeit
5.3.2 Maß der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Vorprüfung
6 Zu § 6 UVPG Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
7 Zu § 7 UVPG Vorprüfung bei Neuvorhaben
7.0 Allgemeines/Grundsätze der Vorprüfung
7.0.1 Grundsätze der Vorprüfung
7.0.2 Pflicht zur UVP-Vorprüfung bei Neuvorhaben allgemein
7.0.3 Umgang mit Unsicherheiten/Erfordernis von Gutachten
7.1 (Zu Absatz 1) Allgemeine Vorprüfung
7.1.1 Sachverhaltsermittlung
7.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen
7.1.3 Vorprüfung im Falle von Änderungen im Laufe des Zulassungsverfahrens
7.1.4 Vorprüfung im Falle des Antrags auf erneute Genehmigung nach Ablauf einer befristet erteilten Gewässerbenutzung
7.1.5 Prüfung von Klimafolgen und klimawandelbedingten Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung
7.2 (Zu Absatz 2) Standortbezogene Vorprüfung
7.2.1 Prüfung auf der ersten Stufe
7.2.2 Weiteres Vorgehen bei Betroffenheit eines ökologisch empfindlichen Gebietes (Prüfung auf der zweiten Stufe)
7.3 (Zu Absatz 3) Freiwillige UVP
7.4 (Zu Absatz 4) Angaben nach Anlage 2
7.5 (Zu Absatz 5) Inhalt der Vorprüfung
7.5.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
7.5.2 Kompensationsmaßnahmen
7.5.3 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
7.7 (Zu Absatz 7) Dokumentation der Vorprüfung
8 Zu § 8 UVPG UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
9 Zu § 9 UVPG UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
9.1 (Zu Absatz 1) Änderung von Vorhaben, für die bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist
9.1.1 Änderung eines bestehenden Vorhabens
9.1.2 Änderung von Vorhaben, für die keine Größen- oder Leistungswerte vorgeschrieben sind
9.1.3 Sonderregelung für die Erweiterung bauplanungsrechtlicher Vorhaben nach den Nummern 18.1 bis 18.8 der Anlage 1 zum UVPG
9.2 (Zu Absatz 2) Änderung eines bestehenden Vorhabens, für das keine UVP durchgeführt worden ist
9.2.1 Hineinwachsen in die unbedingte UVP-Pflicht (§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 UVPG)
9.2.2 Änderung bei zusammengesetzten Vorhaben
9.2.3 Änderung bei kumulierenden Vorhaben
9.2.4 Überschreitung der Größen- und Leistungswerte durch das Änderungsvorhaben selbst
9.2.5 Qualitative Änderungen und Erweiterungen bei Bestandsvorhaben, für die bisher keine UVP durchgeführt wurde
9.2.5.1 Qualitative Änderung bei Bestandsvorhaben, für die keine UVP durchgeführt wurde
9.2.5.2 Hineinwachsen in die Vorprüfungspflicht (§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG)
9.2.6 Gegenstand der Vorprüfung beim Hineinwachsen in die Vorprüfpflicht
9.3 (Zu Absatz 3) Änderung von Vorhaben, für die keine UVP durchgeführt worden ist und für die keine Größen- und Leistungswerte und keine Prüfwerte festgelegt sind
9.4 (zu Absatz 4) Entsprechende Geltung von § 7 UVPG
9.5 (Zu Absatz 5) Eingeschränkte Anrechnung des Altbestands
10 Zu § 10 UVPG UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
10.1 (Zu Absatz 1) Unbedingte UVP-Pflicht kumulierender Vorhaben
10.2 (Zu Absatz 2) Vorprüfung bei kumulierenden Vorhaben
10.4 (Zu Absatz 4) Begriff kumulierende Vorhaben
10.4.1 Vorhaben derselben Art
10.4.2 Derselbe oder mehrere Vorhabenträger
10.4.3 Sich überschneidender Einwirkungsbereich
10.4.4 Enger Zusammenhang und gemeinsame betriebliche oder bauliche Einrichtungen
10.4.5 Nachträgliche Kumulation
10.4.6 Anwendbarkeit auf Änderungsvorhaben
10.5 (Zu Absatz 5) Eingeschränkte nachträgliche Kumulation für bestimmte Straßenbauvorhaben und Hochspannungsfreileitungen
10.6 (Zu Absatz 6) Eingeschränkte Anrechnung des Altbestands
11 Zu § 11 UVPG UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
11.1 (Zu Absatz 1) Begriff "Hinzutretende kumulierende Vorhaben"
11.2 (Zu Absatz 2) Fälle mit UVP für das frühere Vorhaben
11.3 (Zu Absatz 3) Fälle ohne UVP für das frühere Vorhaben
11.4 (Zu Absatz 4) Privileg für Kleinvorhaben mit potentiellem Bagatellcharakter
11.5 (Zu Absatz 5) Berücksichtigung des früheren Vorhabens als Vorbelastung
11.6 (Zu Absatz 6) Altanlagenprivileg
12 Zu § 12 UVPG UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
12.1 (Zu Absatz 1) Fall der eigenständigen UVP-Pflicht des früheren Vorhabens
12.1.1 UVP-Pflicht des hinzutretenden Vorhabens
12.1.2 Durchführung der UVP bei kumulierenden Vorhaben, für die jeweils eine UVP durchzuführen ist
12.2 (Zu Absatz 2) Fall keiner eigenständigen UVP-Pflicht des früheren Vorhabens und bereits vollständig eingereichter Unterlagen
12.2.1 UVP-Pflicht für das hinzukommende kumulierende Vorhaben
12.2.2 Keine UVP-Pflicht des früheren kumulierenden Vorhabens
12.2.3 Vollständigkeit der Antragsunterlagen für das frühere Vorhaben
12.3 (Zu Absatz 3) Fall keiner eigenständigen UVP-Pflicht des früheren Vorhabens und nicht vollständig eingereichter Unterlagen hierfür
12.3.1 Kein schutzwürdiger Status des früheren Vorhabens
12.3.2 Sonderregelung für betriebsplanpflichtige bergbauliche Vorhaben
12.4 (Zu Absatz 4) Bagatellklausel
12.5 (Zu Absatz 5) Berücksichtigung als Vorbelastung
12.6 (Zu Absatz 6) Altanlagenprivileg
13 Zu § 13 UVPG Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
14 Zu § 14 UVPG Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
14a Zu § 14a UVPG Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
14a.1 (Zu Absatz 1) Reichweite des Ausschlusses der UVP-Pflicht
14a.2 (Zu Absatz 2) Standortbezogene Vorprüfung bei Änderungen zur Modernisierung von Schienenwegen
14c Zu § 14c UVPG Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
14d Zu § 14d UVPG Bau von Radwegen an Bundesstraßen
15 Zu § 15 UVPG Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
15.0 Festlegung des Untersuchungsrahmens und Unterrichtung über Inhalt und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen (sogenanntes "Scoping")
15.0.1 Zweck
15.0.2 Ablauf
15.1 (Zu Absatz 1) Erforderlichkeit des Scopings, Unterrichtung, Zurverfügungstellung von Informationen durch die Behörde
15.1.1 Erforderlichkeit des Scopings
15.1.2 Inhalt der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
15.1.3 Unterrichtung durch die zuständige Behörde
15.1.4 Zurverfügungstellung von Informationen durch die zuständige Behörde oder die zu beteiligenden Behörden
15.2 (Zu Absatz 2) Scoping-Unterlagen
15.3 (Zu Absatz 3) Besprechung und schriftliches Verfahren
15.3.1 Gegenstand der Besprechung, schriftliches Verfahren
15.3.2 Hinzuziehung anderer Behörden, Sachverständiger, anerkannter Umweltvereinigungen und sonstiger Dritter (Absatz 3 Satz 3)
15.3.3 Vorbereitung und Durchführung der Besprechung
15.4 (Zu Absatz 4) Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung in mehrstufigen Verfahren
16 Zu § 16 UVPG UVP-Bericht
16.0 Allgemeines
16.0.1 Zweck
16.0.2 Bezeichnung
16.0.3 Ablauf und Verantwortlichkeit
16.1 (Zu Absatz 1) Inhalt des UVP-Berichts
16.1.1 Beschreibung des Vorhabens (Absatz 1 Satz 1 Nummer 1)
16.1.2 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
16.1.3 Beschreibung der Vorhabensmerkmale und Maßnahmen (Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4)
16.1.4 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen (Absatz 1 Satz 1 Nummer 5)
16.1.4.1 Erhebliche Umweltauswirkungen
16.1.4.2 Bedeutung der Vorbelastung für die Darstellung der Umweltauswirkungen im UVP-Bericht Gegenstand der Ermittlung und Beschreibung sind
16.1.4.3 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt ohne das Vorhaben
16.1.5 Vernünftige Alternativen (Absatz 1 Satz 1 Nummer 6)
16.1.6 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 7)
16.2 (Zu Absatz 2) Zeitpunkt der Vorlage des UVP-Berichts
16.3 (Zu Absatz 3) Angaben nach Anlage 4 UVPG
16.4 (Zu Absatz 4) Maßgeblichkeit des Zulassungsrechts und des Untersuchungsrahmens
16.4.1 Anforderungen des Fachrechts, allgemein
16.4.2 Einbeziehung von Errichtung und Betrieb
16.4.3 Maßgeblichkeit des Untersuchungsrahmens
16.5 (Zu Absatz 5) Ermittlung und Prüfung der Umweltauswirkungen
16.6 (Zu Absatz 6) Vermeidung von Mehrfachprüfungen
16.7 (Zu Absatz 7) Sicherstellung der Qualität des UVP-Berichts
16.8 (Zu Absatz 8) UVP-Bericht bei kumulierenden Vorhaben
18 Zu § 18 UVPG Beteiligung der Öffentlichkeit
19 Zu § 19 UVPG Unterrichtung der Öffentlichkeit
19.2 (Zu Absatz 2) Auszulegende Unterlagen
20 Zu § 20 UVPG Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
20.1 (Zu Absatz 1) Zweck des UVP-Portals; Zuständigkeiten
20.2 (Zu Absatz 2) Inhalt der für die Durchführung der UVP in das UVP-Portal einzustellenden Unterlagen
20.3 (Zu Absatz 3) Inhalt des UVP-Portals und Berichterstattung nach § 73 UVPG
20.4 (Zu Absatz 4) UVP-Portalverordnung und UVP-Portal-VwV
20.5 (Zu Absatz 5) Elektronische Vorlage von Unterlagen
20.6 Weitergehende Zugänglichmachung von Informationen im UVP-Portal
20.6.1 Aktive Verbreitungspflicht nach § 10 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und den entsprechenden Bestimmungen der Länder
20.6.2 Zeitdauer einer weitergehenden Zugänglichmachung
20.6.3 Zugänglichmachung weiterer, in Absatz 2 nicht genannter Informationen
21 Zu § 21 UVPG Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
22 Zu § 22 UVPG Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
24 Zu § 24 UVPG Zusammenfassende Darstellung
24.0 Allgemeines
24.0.1 Begriff und Zweck der zusammenfassenden Darstellung
24.0.2 Unterrichtung der Öffentlichkeit über die zusammenfassende Darstellung
24.0.3 Information der federführenden Behörde
24.0.4 Erarbeitung der zusammenfassenden Darstellung durch die federführende Behörde
24.1 (Zu Absatz 1) Inhalt der zusammenfassenden Darstellung
24.1.1 Allgemein
24.1.2 Anforderungen zum Inhalt der zusammenfassenden Darstellung für den Bereich des Naturschutzrechts
24.1.3 Darstellung klimawandelbedingter Umweltauswirkungen
24.1.4 Besonderheiten nach Durchführung einer Linienbestimmung oder eines vorgelagerten Verfahrens nach § 47 UVPG
24.2 (Zu Absatz 2) Frist für die Erarbeitung der zusammenfassenden Darstellung
25 Zu § 25 UVPG Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
25.1 (Zu Absatz 1) Erstellung der begründeten Bewertung
25.1.1 Maßstab für die begründete Bewertung der Umweltauswirkungen
25.1.2 Bewertung nach Maßgabe der Gesetze
25.1.3 Bewertung im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge
25.1.4 Vorgehen bei der Bewertung der Umweltauswirkungen
25.1.5 Unterrichtung der Öffentlichkeit/Zusammenhang mit § 10 Absatz 2 UIG
25.1.6 Zu den Besonderheiten bei Vorhaben, die der Zulassung durch mehrere Behörden bedürfen (Zusammenhang mit § 31 UVPG)
25.2 (Zu Absatz 2) Berücksichtigung der begründeten Bewertung
25.3 (Zu Absatz 3) Aktualität der begründeten Bewertung
26 Zu § 26 UVPG Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
26.1 (Zu Absatz 1) Bescheid über die Zulassung des Vorhabens
26.2 (Zu Absatz 2) Bescheid über die Ablehnung des Vorhabens
26.3 (Zu Absatz 3) Maßgeblichkeit fachrechtlicher Bestimmungen
27 Zu § 27 UVPG Bekanntmachung der Entscheidung
28 Zu § 28 UVPG Überwachung
28.1 (Zu Absatz 1) Überwachung nach § 28 UVPG und fachrechtliche Überwachungsvorschriften
28.2 (Zu Absatz 2) Überwachung schwer vorhersehbarer Auswirkungen oder unsicher wirksamer Maßnahmen
Teil 2 Abschnitt 3 UVPG
Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
29 Zu § 29 UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
29.1 (Zu Absatz 1) Regelungs- und Prüfungsumfang
29.2 (Zu Absatz 2) Auswirkungen auf die UVP im nachfolgenden Verfahren
31 Zu § 31 UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung in parallelen Verfahren
32 Zu § 32 UVPG Verbundene Prüfverfahren
Zu Teil 4
Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
50 Zu § 50 UVPG Bauleitpläne
Zu Teil 5 Abschnitt 1 UVPG
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
54 Zu § 54 UVPG Benachrichtigung eines anderen Staates
54.1 (Zu Absatz 1) Behörde des anderen Staates, Erheblichkeit grenzüberschreitender Umweltauswirkungen, Zeitpunkt, Inhalt und Form der Benachrichtigung
54.2 (Zu Absatz 2) Ersuchen des anderen Staates
54.3 (Zu Absatz 3) Übersetzung der Benachrichtigung und der geeigneten Unterlagen
54.4 (Zu Absatz 4) Bitte um Mitteilung innerhalb angemessener Frist
54.5 (Zu Absatz 5 und 6) Beteiligungswunsch des anderen Mitgliedstaats
55 Zu § 55 UVPG Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
55.2 (Zu Absatz 2) Übersetzung der Bekanntmachung, der nichttechnischen Zusammenfassung und von weiteren Teilen des UVP-Berichts
55.5 (Zu Absatz 5) Konsultationen mit dem anderen Staat
55.6 (Zu Absatz 6) Übersetzung von weiteren Unterlagen
56 Zu § 56 UVPG Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
56.1 (Zu Absatz 1) Übersetzung beim Erörterungstermin
56.3 (Zu Absatz 3) Zulassung der Übermittlung von Einwendungen per E-Mail
57 Zu § 57 UVPG Übermittlung des Bescheids
57.1 (Zu Absatz 1) Übersetzung von Teilen des Bescheids
58 Zu § 58 UVPG Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
58.1 (Zu Absatz 1) Übersetzung von Unterlagen zum ausländischen Vorhaben
58.2 (Zu Absatz 2) Entscheidung über die Teilnahme am Zulassungs- beziehungsweise selbständigen UVP-Verfahren
58.4 (Zu Absatz 4) Vorgehen bei Kenntniserhalt auf andere Weise
58.5 (Zu Absatz 5) Zuständige Behörde/federführende Behörde
58.5.1 Zuständige Behörde
58.5.2 Verständigung bei mehreren zuständigen Behörden
58.5.3 Zuständigkeit für Konsultationen nach § 58 Absatz 6 UVPG
59 Zu § 59 UVPG Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
59.1 (Zu Absatz 1) Bekanntmachung des ausländischen Vorhabens in geeigneter Weise
59.2 (Zu Absatz 2) Inhalt der Bekanntmachung
Zu Teil 5 Abschnitt 3 UVPG
Gemeinsame Vorschriften
64 Zu § 64 UVPG Völkerrechtliche Verpflichtungen
III. Inkrafttreten