Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
Vom 20. Juli 2017
(BGBl. I Nr. 52 vom 28.07.2017 S. 2808, ber. 2018 S. 472)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:
|
Synopse |
|
| UVPG2010 bis 28.07.2017 | UVPG ab 29.07.2017 |
| Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen |
Teil 1 Allgemeine Vorschriften |
| § 1 Zweck des Gesetzes | § 1 Anwendungsbereich |
| § 2 Begriffsbestimmungen | § 2 Begriffsbestimmungen |
| § 3 Anwendungsbereich | § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen |
| Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) |
Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung |
| Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung |
Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung |
| § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung | |
| § 3a Feststellung der UVP-Pflicht | § 5 Feststellung der UVP-Pflicht |
| § 3b UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben | § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben |
| § 3c UVP-Pflicht im Einzelfall | § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben |
| § 3d UVP-Pflicht bei Störfallrisiko | § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko |
| § 3e Änderungen und Erweiterungen UVP-pflichtiger Vorhaben | § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben |
| § 3b UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 § 3c UVP-Pflicht im Einzelfall, Satz 5 |
§ 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben |
| § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist | |
| § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist | |
| § 3b UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben, Absatz 3 Satz 4 |
§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben |
| § 3f UVP-pflichtige Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben | § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben |
| Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung |
Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung |
| § 8 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung | |
| § 5 Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen | § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen |
| § 6 Unterlagen des Trägers des Vorhabens | § 16 UVP-Bericht |
| § 7 Beteiligung anderer Behörden | § 17 Beteiligung anderer Behörden |
| § 9 Beteiligung der Öffentlichkeit | § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit |
| § 9 Beteiligung der Öffentlichkeit, Absatz 1a, b | § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit |
| § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung | |
| § 9 Beteiligung der Öffentlichkeit, Absatz 1c bis 1e | § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit |
| § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens | |
| § 10 Geheimhaltung und Datenschutz | § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum |
| § 11 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen | § 24 Zusammenfassende Darstellung |
| § 12 Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung | § 25 |
(Stand: 19.05.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion