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Regelwerk
Änderungstext

Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen im grenzüberschreitenden Rahmen
Beschluss II/14

Vom 7. Juni 2002
(BGBl. II Nr. 22 vom 17.06.2002 S. 1406)



Die Tagung -

in dem Wunsch, das Übereinkommen von Espoo zu ändern, um klarzustellen, dass zu der Öffentlichkeit, die an Verfahren im Rahmen des Übereinkommens teilnehmen kann, auch die Zivilgesellschaft und insbesondere nichtstaatliche Organisationen gehören,

unter Hinweis auf Absatz 13 der Osloer Erklärung der Umweltminister und des Umweltkommissars der Europäischen Gemeinschaften, die anlässlich der ersten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Espoo in Oslo zusammengetroffen sind,

in dem Wunsch, außerhalb der ECE-Region gelegenen Staaten zu erlauben, Vertragsparteien des Übereinkommens zu werden -

hat die folgenden Änderungen des Übereinkommens beschlossen:

a) Am Ende des Artikels 1 Ziffer x wird nach dem Wort "Personen" folgender Wortlaut angefügt:

"und, in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder der innerstaatlichen Praxis, deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen".

b) In Artikel 17 wird nach Absatz 2 folgender neuer Absatz eingefügt:

"(3) Jeder nicht in Absatz 2 genannte Staat, der Mitglied der Vereinten Nationen ist, kann dem Übereinkommen mit Genehmigung der Tagung der Vertragsparteien beitreten. Die Tagung der Vertragsparteien prüft oder genehmigt kein Beitrittsersuchen eines solchen Staates, solange dieser Absatz nicht für alle Staaten und Organisationen, die am 27. Februar 2001 Vertragsparteien des Übereinkommens waren, in Kraft getreten ist."

Die übrigen Absätze werden neu nummeriert.

c) Am Ende des Artikels 17 wird folgender neuer Absatz angefügt:

"(7) Von jedem Staat oder jeder Organisation, der/die dieses Übereinkommen ratifiziert, annimmt oder genehmigt, wird angenommen, dass er/sie gleichzeitig die Änderung des Übereinkommens, die in dem auf der zweiten Tagung der Vertragsparteien gefassten Beschluss II/14 enthalten ist, ratifiziert, annimmt oder genehmigt."


ENDE

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