Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk; Allgemeines, Wirtschaft, Genehmigungen |
![]() |
Bekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 40
(für die Ausfuhr bestimmter Chemikalien nach Indien und Helgoland)
Vom 30. März 2026
(Quelle: www.bafa.de)
| Archiv: 2024, 2025 |
I. Vorbemerkung zur Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 40
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 40 vom 26. März 2025, die zum 1. April 2025 in Kraft getreten ist, wird mit Wirkung zum 1. April 2026 neu bekannt gegeben.
Im Vergleich zur bisherigen Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 40 ergeben sich folgende Änderungen:
Die Gültigkeitsdauer der Allgemeinen Genehmigung Nr. 40 wird bis zum 31. März 2027 verlängert.
Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht.
II. Allgemeine Genehmigung
1. Titel der Allgemeinen Genehmigung:
Allgemeine Genehmigung Nr. 40 für die Ausfuhr bestimmter Chemikalien nach Indien und Helgoland.
2. Ausstellende Behörde:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn.
3. Gültigkeit
3.1 Dies ist eine Allgemeine Ausfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EU) 2021/821 (im Folgenden: EU-VO). Diese Genehmigung ist nach Artikel 12 Absatz 1 jener Verordnung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig.
3.2 Diese Allgemeine Genehmigung gilt nicht,
4. Zugelassene Güter:
Diese Allgemeine Genehmigung betrifft die folgenden Güter:
5. Zugelassene Bestimmungsziele:
Diese Allgemeine Genehmigung gilt für Ausfuhren an Empfänger und Endverwender in das folgende Bestimmungsziel:
Indien und Helgoland.
6. Nebenbestimmungen:
Diese Allgemeine Genehmigung wird mit den folgenden Auflagen erteilt:
6.1 Wenn der Ausführer beabsichtigt, diese Allgemeine Genehmigung in Anspruch zu nehmen, so muss er sich vor der ersten Ausfuhr oder binnen 30 Tagen danach bei dem BAFa als Nutzer registrieren lassen. Diese Erklärung über die Registrierung zur Nutzung dieser Allgemeinen Genehmigung ist mittels des ELAN-K2 Ausfuhr-Systems elektronisch zu erstellen und zu übermitteln. Für die Nutzung des ELAN-K2 Ausfuhr-Systems ist vorab eine Registrierung für dieses System erforderlich. Der Zugang zu diesem System erfolgt über einen Link "ELAN-K2 Ausfuhr-System" auf der Internetseite des BAFa unter www.bafa.de/ausfuhr und den Stichworten "Antragstellung, ELAN-K2 Ausfuhr".
(Stand: 09.04.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion