Regelwerk , Allgemein, Wirtschaft, Berufe

PharmkaufmA
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

§ 4 Durchführung der Berufsausbildung

§ 5 Zwischenprüfung

§ 6 Abschlussprüfung

§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch- kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutischkaufmännischen Angestellten

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch- kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutischkaufmännischen Angestellten

Erstes Ausbildungsjahr

Zweites Ausbildungsjahr

Drittes Ausbildungsjahr