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Regelwerk; Wirtschaft; Glücksspiel

AG GlüStV-Saar 2021 - Saarländisches Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland
- Saarland -

Vom 20. Juni 2012
(Amtsbl. I Nr. 15 vom 28.06.2022 S. 156; 22.08.2018 S. 674; 30.10.2019 S. 1026; 14.04.2021 S. 1400; 08.12.2021 S. 2629; 15.02.2023 S. 314 23)
Gl.-Nr.: 2185-1


Überschrift geändert 23

Allgemeiner Teil

Abschnitt 1
Staatliches Glücksspiel als ordnungsrechtliche Aufgabe

§ 1 Staatliches Glücksspiel als ordnungsrechtliche Aufgabe 23

(1) Zur Erreichung der in § 1 des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) genannten Ziele nimmt das Saarland die Glücksspielaufsicht, die Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots und die Sicherstellung der wissenschaftlichen Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele, die Suchtprävention und Suchthilfe als ordnungsrechtliche Aufgaben wahr. § 9 Absatz 8, § 9a Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 27 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie §§ 27a bis 27p GlüStV 2021 bleiben unberührt.

(2) Der Glücksspielaufsicht obliegt die Überwachung der durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 und der aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages 2021 begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einschließlich derjenigen, die durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes statuiert werden. § 9 Absatz 1 bis 2a GlüStV 2021 gilt auch in diesen Fällen. Die saarländischen Glücksspielaufsichtsbehörden können in Erfüllung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 Satz 1 auch Testkäufe und Testspiele durchführen, die nicht als Maßnahmen der Glücksspielaufsicht erkennbar sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glücksspielaufsicht dürfen zu diesem Zweck unter einer auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) am Rechtsverkehr teilnehmen. Dazu können geeignete Urkunden hergestellt, beschafft und verwendet sowie erforderliche Eintragungen in Register, Bücher oder Dateien vorgenommen werden. Für die den Testkauf oder das Testspiel durchführende Person gilt das Glücksspiel nicht als unerlaubtes Glücksspiel.

(3) Die für die Glücksspielaufsicht zuständige Behörde ist verpflichtet, erlangte Kenntnisse gegenüber den Finanzbehörden zu offenbaren, soweit die Offenbarung der Durchführung eines Verfahrens in Steuersachen dient.

(4) Die nach § 9 Absatz 8, § 9a Absatz 1 bis 3 und § 19 Absatz 2 GlüStV 2021 zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.

(5) Eines Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung bedarf es nicht hinsichtlich Verwaltungsakten, die von den Glücksspielaufsichtsbehörden des Saarlandes nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages 2021, nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden. Hiervon ausgenommen sind die nach § 14 Absatz 4 Nummer 1 und 2 sowie § 14 Absatz 5 zuständigen Behörden.

Abschnitt 2
Suchtprävention und Suchthilfe, Suchtforschung

§ 2 Suchtprävention und Suchthilfe 23

(1) Für den Betrieb von Beratungsstellen, für die Unterstützung des Landes bei der Glücksspielaufsicht sowie für die fachliche Beratung des Landes bei Maßnahmen zur Glücksspielsuchtprävention wird ein angemessener Anteil von den im Saarland erzielten Spieleinsätzen der in § 10 Absatz 2 und 3 GlüStV 2021 genannten Veranstalterinnen und Veranstalter zur Verfügung gestellt.

(2) Das für das Glücksspielwesen zuständige Ministerium setzt im Benehmen mit dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium die Höhe und die Verwendung der abzuführenden Mittel fest.

§ 3 Suchtforschung

Das Saarland gewährleistet die Finanzierung wissenschaftlicher Projekte zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele. Im Rahmen der Erfüllung dieser Aufgabe kann das Land mit anderen Ländern gemeinsame Projekte fördern.

Abschnitt 3
Erlaubnisverfahren

§ 4 Erlaubnis 23

(1) Eine Erlaubnis gemäß § 4 Absatz 1 GlüStV 2021 und nach diesem Gesetz darf nur erteilt werden, wenn

  1. die Erlaubnis den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 nicht zuwiderläuft,

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