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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AG GlüStV-Saar)
- Saarland -

Vom 15. Februar 2023
(Amtsbl. I Nr. 19 vom 20.04.2023 S. 314)


Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland

Das Saarländische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), zuletzt geändert durch Artikel 90 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629),

wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden die Wörter "zum Glücksspielwesen" durch die Wörter "zur Neuregulierung des Glücksspielwesens" ersetzt und nach der Angabe "GlüStV" wird die Angabe "2021" eingefügt.

2. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 11 die Wörter "der Konzessionsnehmer" gestrichen.

3. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "zum Glücksspielwesen" durch die Wörter "zur Neuregulierung des Glücksspielwesens" ersetzt und nach dem Wort "Glücksspielstaatsvertrag" und der Angabe "GlüStV" jeweils die Angabe "2021" eingefügt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter " § 9a Absatz 3, Absatz 5 bis 8 GlüStV sowie § 19 Absatz 2 Satz 2 sowie § 27 Absatz 2" durch die Wörter " § 9 Absatz 8, § 9a Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 27 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie §§ 27a bis 27p" ersetzt und nach der Angabe "GlüStV" wird die Angabe "2021" eingefügt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird nach den Wörtern "Glücksspielstaatsvertrag" und "Glücksspielstaatsvertrages" jeweils die Angabe "2021" eingefügt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter " § 9 Absatz 1 und 2 GlüStV" durch die Wörter " § 9 Absatz 1 bis 2a GlüStV 2021" ersetzt und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.

cc) In Satz 3 werden die Wörter "Unbeschadet § 4 Absatz 3 Satz 4 GlüStV können die" ersetzt durch das Wort "Die" und nach dem Wort "Glücksspielaufsichtsbehörden" das Wort "können" eingefügt.

c) In Absatz 4 werden die Wörter " § 9a Absatz 1 bis 3 GlüStV, § 19 Absatz 2 sowie § 27 Absatz 2 GlüStV" durch die Wörter " § 9 Absatz 8, § 9a Absatz 1 bis 3 und § 19 Absatz 2 GlüStV 2021" ersetzt und nach dem Wort "Glücksspielaufsichtsbehörden" das Komma und die Wörter "das Glücksspielkollegium (§ 9a Absatz 5 Satz 1 GlüStV) und die Geschäftsstelle (§ 9a Absatz 7 Satz 1 GlüStV)" gestrichen.

d) In Absatz 5 Satz 1 wird nach den Wörtern "Glücksspielstaatsvertrag" und "Glücksspielstaatsvertrages" jeweils die Angabe "2021" eingefügt.

4. In § 2 Absatz 1 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" und dem Wort "genannten" die Wörter "Veranstalterinnen und" eingefügt.

5. § 4 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Im Teilsatz vor Nummer 1 wird nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.

bb) In Nummer 1 wird nach dem Wort "Glücksspielstaatsvertrages" die Angabe "2021" eingefügt.

cc) In Nummer 2 werden die Wörter "die Betreiberin oder der Betreiber" durch die Wörter "die Inhaberin oder der Inhaber" ersetzt und vor dem Wort "Spieler" die Wörter "Spielerinnen und" eingefügt.

dd) In Nummer 3 wird nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.

ee) In Nummer 4 wird jeweils nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt und das Wort "Werbebeschränkungen" durch die Wörter "Werbeverbote und -beschränkungen" ersetzt.

ff) In Nummer 5 werden vor dem Wort "Spieler" die Wörter "Spielerinnen und" und nach den Wörtern " § 4 Absatz 5 Nummer 1 GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt sowie die Wörter " § 21 Absatz 5 Satz 1 GlüStV, § 22 Absatz 2 Satz 1 GlüStV" durch die Wörter "und § 8 Absatz 2 GlüStV 2021" ersetzt.

gg) In Nummer 6 werden die Wörter "Veranstalter nach § 10 Absatz 2 GlüStV nach Maßgabe der §§ 8 und 23 GlüStV am übergreifenden Sperrsystem teilnehmen" durch die Wörter "die Veranstalterin oder der Veranstalter oder die Vermittlerin oder der Vermittler ihren oder seinen Verpflichtungen aus § 8 Absatz 3 und § 8a GlüStV 2021 nachkommt" ersetzt.

hh) Nummer 7

7. sichergestellt ist, dass Vermittler von Glücksspielen nach Maßgabe von § 8 Absatz 6 GlüStV am Sperrsystem mitwirken,

wird gestrichen.

ii) Die Nummern 8 bis 12 werden die Nummern 7 bis 11.

jj) In der neuen Nummer 7 werden vor dem Wort "Spielvermittlern" die Wörter "Spielvermittlerinnen oder" und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.

kk) In der neuen Nummer 8 wird nach der Angabe " § 4 Absatz 4 GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt und die Angabe "Absatz 5 GlüStV" durch die Wörter "Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 GlüStV 2021" ersetzt.

ll) In der neuen Nummer 10 wird nach dem Wort "Glücksspielstaatsvertrag" die Angabe "2021" eingefügt.

b) In Absatz 2 wird nach der Angabe "GlüStV" und nach dem Wort "Glücksspielstaatsvertrages" die Angabe "2021" eingefügt.

c) Absatz 3 Satz 3

Im Falle der Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen sind im Rahmen der Ermessensausübung nach § 4 Absatz 2 Satz 3 GlüStV die Ziele des § 1 GlüStV maßgeblich zu berücksichtigen.

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