Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
1. Anwendungsbereich
1.1 Sachlicher Anwendungsbereich1.2 Persönlicher Anwendungsbereich
2. Anzuwendende Grundsätze und Vorschriften
3. Festlegungen des zuständigen Ministeriums
(§ 1 Abs. 2 S. 2 ThürVgG)
3.1 Direktauftrag3.2 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergabe bei Bauleistungen
3.3 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
3.4 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des § 130 Abs. 1 GWB
3.5 Erleichterte Dokumentationspflicht
3.6 Vereinfachter Preisvergleich bei Lieferleistungen
3.7 Vorrang der Eigenerklärung
3.8 Nachforderung von Unterlagen
4. Freiberufliche Leistungen
(§ 1 Abs. 3 Nr. 3 ThürVgG)
5. Zuwendungsempfänger
6. Öffentliche Aufträge mit Binnenmarktrelevanz
7. Besondere Finanzierungsformen
8. Mittelstandsförderung
(§ 3 Abs. 1 ThürVgG)
8.1 Begriffsbestimmung8.2 Zubenennung
9. Bekanntmachungen, Landesvergabeplattform
(§ 3 Abs. 3 ThürVgG)
10 Vergabeverfahren mit Hilfe elektronischer Mittel (e-Vergabe)
10.1 Elektronische Mittel10.2 E-Mail-Kommunikation im Vergabeverfahren
(§ 8 Abs. 2 ThürVgG)
11. Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit
(§ 6 ThürVgG)
12. Nachunternehmereinsatz
(§ 7 ThürVgG)
13. Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG (§ 8 ThürVgG)
14. Wertung unangemessen niedriger Angebote
(§ 9 ThürVgG)
15. Kontrollen
(§ 12 ThürVgG)
16. Sanktionen
(§ 13 ThürVgG)
17. Nachprüfung des Vergabeverfahrens unterhalb der Schwellenwerte
(§ 14 ThürVgG)
17.1 Information der Bieter, Nachprüfung des Vergabeverfahrens17.2 Nachprüfungsbehörde
18. Übergangsregelung