Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

ThürVVöA
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1. Anwendungsbereich

1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

2. Anzuwendende Grundsätze und Vorschriften

3. Festlegungen des zuständigen Ministeriums
(§ 1 Abs. 2 S. 2 ThürVgG)

3.1 Direktauftrag

3.2 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergabe bei Bauleistungen

3.3 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen

3.4 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des § 130 Abs. 1 GWB

3.5 Erleichterte Dokumentationspflicht

3.6 Vereinfachter Preisvergleich bei Lieferleistungen

3.7 Vorrang der Eigenerklärung

3.8 Nachforderung von Unterlagen

4. Freiberufliche Leistungen
(§ 1 Abs. 3 Nr. 3 ThürVgG)

5. Zuwendungsempfänger

6. Öffentliche Aufträge mit Binnenmarktrelevanz

7. Besondere Finanzierungsformen

8. Mittelstandsförderung
(§ 3 Abs. 1 ThürVgG)

8.1 Begriffsbestimmung

8.2 Zubenennung

9. Bekanntmachungen, Landesvergabeplattform
(§ 3 Abs. 3 ThürVgG)

10 Vergabeverfahren mit Hilfe elektronischer Mittel (e-Vergabe)

10.1 Elektronische Mittel

10.2 E-Mail-Kommunikation im Vergabeverfahren
(§ 8 Abs. 2 ThürVgG)

11. Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit
(§ 6 ThürVgG)

12. Nachunternehmereinsatz
(§ 7 ThürVgG)

13. Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG (§ 8 ThürVgG)

14. Wertung unangemessen niedriger Angebote
(§ 9 ThürVgG)

15. Kontrollen
(§ 12 ThürVgG)

16. Sanktionen
(§ 13 ThürVgG)

17. Nachprüfung des Vergabeverfahrens unterhalb der Schwellenwerte
(§ 14 ThürVgG)

17.1 Information der Bieter, Nachprüfung des Vergabeverfahrens

17.2 Nachprüfungsbehörde

18. Übergangsregelung

19.