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Änderungstext
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
Vom 10. März 2026
(BGBl. I vom 12.03.2026 Nr. 64 EU)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
EBewMG - Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs- und- Durchführungsgesetz
Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln
- wie eingefügt -
Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Das Telekommunikationsgesetz vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 9. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 7) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach § 170 Absatz 11 wird der folgende Absatz 12 eingefügt:
"(12) Die Regelungen des Absatzes 1 Nummer 3 Buchstabe b und des Absatzes 2 Nummer 2 Buchstabe c gelten nicht im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/1544 in der Fassung vom 12. Juli 2023."
Artikel 3
Änderung des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes
(Gültig ab 18.08.2026 siehe =>)
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982; 2022 I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 7) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 13 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 13a Erfüllung von Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023".
b) Nach der Angabe zu § 24 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 24a Erfüllung von Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023".
2. Nach § 13 wird der folgende § 13a eingefügt:
" § 13a Erfüllung von Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023
Anbieter von Telekommunikationsdiensten und die von ihnen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 des Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs- und- Durchführungsgesetzes eingerichteten Adressaten dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung einer Europäischen Herausgabeanordnung oder einer Europäischen Sicherungsanordnungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023 erforderlich ist. Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."
3. Nach dem § 24 wird der folgende § 24a eingefügt:
" § 24a Erfüllung von Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023
Anbieter von digitalen Diensten und die von ihnen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 des Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs- und- Durchführungsgesetzes eingerichteten Adressaten dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung einer Europäischen Herausgabeanordnung oder einer Europäischen Sicherungsanordnungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023 erforderlich ist."
Artikel 4
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung (13.03.2026) in Kraft.
( 2) Am 18. August 2026 treten in Kraft:
EU) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015 S. 1). Artikel 1 § 1 bis 6 sowie 18 Absatz 1, 3 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 8 Nummer 1 sowie die Artikel 2 und 4 Absatz 1 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (ABl. L 191 vom 28.07.2023 S. 181).
(Stand: 26.03.2026)
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