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Änderungstext
Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
Vom 21. Juli 2026
(BGBl. I vom 21.07.2026 Nr. 210a EU)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
StromVKG - Strom-Versorgungssicherheits- und- Kapazitätengesetz
Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
- wie eingefügt -
Artikel 2
Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
Die Besondere Gebührenverordnung BNetzA vom 19. August 2021 (BGBl. I S. 3715), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 42) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 12
12. Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167, 3180) in der Fassung vom 20. Januar 2020 (BGBl. I S. 106),
wird gestrichen.
b) Die Nummern 13 bis 18 werden zu den Nummern 12 bis 17.
c) Nummer 19 wird zu Nummer 18 und die Angabe "in der jeweils geltenden Fassung." wird durch die Angabe "in der jeweils geltenden Fassung," ersetzt.
d) Nach Nummer 18 wird die folgende Nummer 19 eingefügt:
"19. Strom-Versorgungssicherheits- und- Kapazitätengesetz vom 21. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 210a) in der jeweils geltenden Fassung."
2. Die Anlage Abschnitt 8 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird die Angabe "Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV)," durch die Angabe "Strom-Versorgungssicherheits- und- Kapazitätengesetz (StromVKG)" ersetzt.
b) Nach Nummer 6 wird die folgende Nummer 7 eingefügt:
| Nummer | Gebühren- oder Auslagentatbestand | Gebühren/Auslagen in Euro |
| "7 | Durchführung eines Zuschlagsverfahrens für Ausschreibungen für Anlagen nach dem StromVKG | 956". |
c) Die bisherigen Nummern 7 bis 9 werden zu den Nummern 8 bis 10.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (22.07.2026) in Kraft.
_____
EU) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015 S. 1).
ID: 261915
(Stand: 23.07.2026)
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