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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes

Vom 22. Dezember 2023
(BGBl. I Nr. 410 vom 29.12.2023)


Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des BND-Gesetzes

Das BND-Gesetz vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2979), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2274) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 1 wird folgende Inhaltsübersicht vorangestellt:

"Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse

§ 1 Organisation und Aufgaben

§ 2 Befugnisse

§ 3 Besondere Auskunftsverlangen

§ 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten

§ 5 Besondere Formen der Datenerhebung

Abschnitt 2
Weiterverarbeitung von Daten

§ 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten

§ 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungsbeschränkung personenbezogener Daten

§ 8 Dateianordnungen

§ 9 Auskunft an den Betroffenen

Abschnitt 3
Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst

§ 9a Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten

§ 9b Protokollierung der Übermittlung

§ 9c Verbundene personenbezogene Daten

§ 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten

§ 9e Verbot der Übermittlung

§ 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen

§ 9g Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen oder an über- oder zwischenstaatliche Stellen

§ 9h Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person

Unterabschnitt 2
Datenübermittlung an den Bundesnachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst

§ 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst

§ 10a Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen

Unterabschnitt 3
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an inländische Stellen

§ 11 Übermittlung an inländische Nachrichtendienste

§ 11a Übermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden

§ 11b Übermittlung an inländische öffentliche Stellen

§ 11c Übermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen

§ 11d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen

Unterabschnitt 4
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen

§ 11e Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen § 11f Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen

§ 11g Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen

Unterabschnitt 5
Gemeinsame Dateien

§ 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen

§ 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen

§ 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen

§ 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen

§ 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen

§ 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen

§ 18 (weggefallen)

Abschnitt 4
Technische Aufklärung

Unterabschnitt 1
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung

§ 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung

§ 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung

§ 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen

§ 22 Kernbereichsschutz

§ 23 Anordnung

§ 24 Eignungsprüfung

§ 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung

§ 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten

§ 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten

§ 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle

Unterabschnitt 2
(weggefallen)

§ 29 (weggefallen)

§ 30 (weggefallen)

Unterabschnitt 3
Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung

§ 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen

§ 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen

§ 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen

Unterabschnitt 4
Besondere Formen der technischen Aufklärung

§ 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland

§ 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen

§ 36 Kernbereichsschutz

§ 37 Anordnung

§ 38 (weggefallen)

§ 39 (weggefallen)

Unterabschnitt 5
Unabhängige Rechtskontrolle

§ 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle

§ 41 Unabhängiger Kontrollrat

§ 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes

§ 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates

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