| Gebührenverzeichnis | Anlage 19 20 20a 21a 25 (zu § 3) |
| Schlüsselzahl | Sachgebiet | Gebühr in Euro | |
| I . Eichungen (einschließlich EG-Ersteichung) und Befundprüfungen | |||
| Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung | |||
| 1. Eichung | |||
| 1.1.1.1 | Messmaschinen für Draht, Kabel oder Ähnliches | 258,00 | |
| 1.1.1.2 | Stoff- und Stofflegemessmaschinen | 372,20 | |
| 1.1.1.3 | Messmaschinen für Bodenbeläge | nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1... | |
| 1.1.1.4 | Messmaschinen für Wegstrecken | 97,60 | |
| Halbautomatische Längenmessgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils (Choirometer) | |||
| Hinweis: | |||
| H 1.3-1 | Die Gebühren für vollautomatische Messgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils, die den Muskelfleischanteil als einen Massenanteil aufgrund verschiedener Messgrößen ermitteln (Choirometer), werden gemäß den Schlüsselzahlen 9.5... erhoben. | ||
| 1.3.1.1 | Halbautomatische Choirometer | 291,30 | |
| 1.3.1.2 | Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle | 194,10 | |
| 1.3.1.3 | jede weitere Prüfung einer Messsonde, eines Druckers oder Terminals am halbautomatischen Choirometer | 48,80 | |
| Ermäßigungen | |||
| E 1-1 | Bei Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle wird auf die Gebühr gemäß den Schlüsselzahlen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.4 eine Ermäßigung von 20 Prozent gewährt. | ||
| 2. Befundprüfung
Für eine beendete Befundprüfung an einem unter den Schlüsselzahlen 1.1.1.1, 1.1.1.2, 1.1.1.4 und 1.3... aufgeführten Messgerät oder einer aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Rahmengebühr zu erheben. Die für die Eichung der Messgeräte oder Zusatzeinrichtungen unter den Schlüsselzahlen 1.1.1.1, 1.1.1.2, 1.1.1.4 und 1.3... jeweils aufgeführte Festgebühr ist dabei die Untergrenze. Das Zweifache der unter den Schlüsselzahlen 1.1.1.1, 1.1.1.2, 1.1.1.4 und 1.3... jeweils aufgeführten Festgebühr ist die Obergrenze der zu erhebenden Rahmengebühr. Für eine beendete Befundprüfung an einem unter der Schlüsselzahl 1.1.1.3 aufgeführten Messgerät oder einer aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. |
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| Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung | |||
| Schlüsselzahlenuntergruppe 2.1: Gewichtstücke | |||
| 1. Eichung | |||
| Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse M3 (Handelsgewichte) | |||
| 2.1.2.1 | bis 50 g | 9,60 | |
| 2.1.2.2 | von 100 g bis 1 kg | 16,10 | |
| 2.1.2.3 | von 2 kg bis 10 kg | 21,90 | |
| 2.1.2.4 | von 20 kg bis 50 kg | 35,00 | |
| 2.1.2.5 | Berichtigen eines Gewichtstückes mit Berichtigungskammer (einschließlich Rückgabegebühr) | 36,30 | |
| Präzisions- oder Karatgewichte, zylindrische oder Blockgewichte der mittleren Fehlergrenzenklasse, Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse M1 | |||
| 2.1.3.1 | bis 1 kg | 26,10 | |
| 2.1.3.2 | von 2 kg bis 10 kg | 33,00 | |
| 2.1.3.3 | von 20 kg bis 50 kg | 42,30 | |
| 2.1.3.4 | Berichtigen eines Gewichtstückes mit Berichtigungskammer (einschließlich Rückgabegebühr) | 48,90 | |
| Gewichtstücke der Genauigkeitsklassen F2 und F1 (Feingewichte) | |||
| 2.1.4.1 | bis 50 g | 43,60 | |
| 2.1.4.2 | von 100 g bis 1 kg | 49,50 | |
| 2.1.4.3 | von 2 kg bis 10 kg | 56,10 | |
| 2.1.4.4 | von 20 kg bis 50 kg | 74,70 | |
| 2.1.4.5 | Berichtigen eines Gewichtstückes mit Berichtigungskammer (einschließlich Rückgabegebühr) | 110,00 | |
| Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse E2 | |||
| 2.1.5.1 | bis 50 g | 79,30 | |
| 2.1.5.2 | von 100 g bis 1 kg | 90,80 | |
| 2.1.5.3 | von 2 kg bis 50 kg | 111,20 | |
| 2. Befundprüfung | |||
(Stand: 07.01.2026)
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