Regelwerk Anlagentechnik Mess- und Eichwesen

MessEGebV
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§ 1 Zuständigkeit

§ 2 Begriffsbestimmung

§ 3 Gebührenerhebung

§ 4 Gebührenberechnung

§ 5 Gebühren in besonderen Fällen

§ 6 Auslagen

§ 7 Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Gebührenverzeichnis

I.
Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen

Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung

Schlüsselzahlengruppe 2: Messgeräte zur Bestimmung der Masse

Schlüsselzahlengruppe 3: Messgeräte zur Bestimmung der Temperatur

Schlüsselzahlengruppe 4: Messgeräte zur Bestimmung des Drucks

Schlüsselzahlengruppe 5: Messgeräte zur Bestimmung des Volumens

Schlüsselzahlengruppe 6: Messgeräte zur Bestimmung von Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität

Schlüsselzahlengruppe 7: Messgeräte zur Bestimmung der Wärmemenge (Wärme und Kälte in Kreislaufsystemen)

Schlüsselzahlengruppe 8: Messgeräte zur Bestimmung von Dichte oder Massenanteil oder Massenkonzentration oder Volumenkonzentration von Flüssigkeiten

Schlüsselzahlengruppe 9: Einzelne Messgeräte zur Bestimmung von Dichte oder Massenanteil oder Massenkonzentration oder Volumenkonzentration von anderen Medien als Flüssigkeiten

Schlüsselzahlengruppe 10: Messgeräte zur Bestimmung von sonstigen Messgrößen bei der Lieferung von strömenden Flüssigkeiten oder strömenden Gasen

Schlüsselzahlengruppe 11: Messgeräte zur Bestimmung des Schalldruckpegels und daraus abgeleiteter Messgrößen

Schlüsselzahlengruppe 12: Messgeräte zur Bestimmung von Messgrößen im öffentlichen Verkehr

Schlüsselzahlengruppe 13: Messgeräte zur Bestimmung der Dosis ionisierender Strahlung

II.
Sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

Schlüsselzahlengruppe 14: Entscheidungen über die Verwendung von Messgeräten sowie über die Befugniserteilung an Instandsetzer aufgrund von Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung

Schlüsselzahlengruppe 15: Überwachung von Messgeräten, sonstigen Messgeräten und Messwerten sowie Erlass von daraus gegebenenfalls resultierenden Maßnahmen der zuständigen Landesbehörden nach dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung

Schlüsselzahlengruppe 16: Marktüberwachung in Bezug auf Fertigpackungen, andere Verkaufseinheiten und Maßbehältnisse

Schlüsselzahlengruppe 17: Anerkennung von Prüfstellen, öffentliche Bestellung der Leitung von Prüfstellen

Schlüsselzahlengruppe 18: Bescheinigungen

Schlüsselzahlengruppe 19