Regelwerk, Anlagentechnik, Chemikalien, Gefahrenabwehr

Leitfaden zur BetrSichV
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Abkürzungen:

1 Anwendungsbereich

2 Detaillierte Anmerkungen zu den Änderungen im Verordnungstext

Abschnitt 1 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu § 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

Zu § 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Zu § 3 Gefährdungsbeurteilung

Zu § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers

Zu § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln

Zu § 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Zu § 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

Zu § 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Zu § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

Zu § 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

Zu § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3 - Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu § 16 Wiederkehrende Prüfung

Zu § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

Zu § 18 Erlaubnispflicht

Abschnitt 4 - Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

Zu § 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

Zu § 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

Zu § 21 Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5 - Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

Zu § 22 Ordnungswidrigkeiten

Zu § 23 Straftaten

Anhang 1 - Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu 1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

Zu 2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

Zu 3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

Zu 4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

Zu 5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2 - Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Abschnitt 1 Zugelassene Überwachungsstellen

Zu 2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu 4. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu 1. Anwendungsbereich und Ziel

Zu 2. Begriffsbestimmung

Zu 3. Zur Prüfung befähigte Personen

Zu 4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

Zu 5. Wiederkehrende Prüfungen

Tabelle - Prüfpflichten für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen)

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu 1. Anwendungsbereich

Zu 2. Begriffsbestimmungen

Zu 5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

Zu 6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

Zu 6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

Zu 6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

Zu 6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

Zu 6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

Zu 6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

Zu 6.24 Versuchsautoklaven

Zu 6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

Zu 6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3 - Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Abschnitt 1 Krane

Zu Abschnitt 2 Flüssiggasanlagen

Zu 3. Zur Prüfung befähigte Personen

Zu Abschnitt 3 Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

3 Gefahrstoffverordnung

Zu § 2

Zu § 6

Zu § 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Zu Anhang 1 Nummer 1 Brand- und Explosionsgefährdungen

Zu 1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

Zu 1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

Zu 1.4 Organisatorische Maßnahmen

Zu 1.5 Schutzmaßnahmen für die Lagerung

Zu 1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

Zu 1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Anhang Vergleich mit GHS-VO / CLP-VO 1272/2008: