Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Aufzugsverordnung
Fassung vom 27.02.1980
(BAnz. Nr. 43 v. 1.3.1980)
Prüft die zuständige Behörde, ob eine Aufzugsanlage den Anforderungen des § 3 Abs. 1 der Aufzugsverordnung entspricht, so hat sie in der Regel davon auszugehen, daß diese Anforderungen erfüllt sind, soweit die Aufzugsanlage den vom Deutschen Aufzugsausschuß ermittelten und vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekanntgemachten Technischen Regeln entspricht.
(Stand: 31.03.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion