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Regelwerk

Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Aufzugsverordnung

Fassung vom 27.02.1980
(BAnz. Nr. 43 v. 1.3.1980)



Prüft die zuständige Behörde, ob eine Aufzugsanlage den Anforderungen des § 3 Abs. 1 der Aufzugsverordnung entspricht, so hat sie in der Regel davon auszugehen, daß diese Anforderungen erfüllt sind, soweit die Aufzugsanlage den vom Deutschen Aufzugsausschuß ermittelten und vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekanntgemachten Technischen Regeln entspricht.

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