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Regelwerk
Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Katastrophenschutzverordnung
- Brandenburg -

Vom 4. November 2016
(GVBl. II Nr. 59 vom 08.11.2016)



Auf Grund des § 49 Absatz 2 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 197) verordnet der Minister des Innern und für Kommunales:

Artikel 1

Die Katastrophenschutzverordnung vom 17. Oktober 2012 (GVBl. II Nr. 87) wird wie folgt geändert:

1. In § 9 wird die Angabe "31. Dezember 2016" durch die Angabe "31. Dezember 2021" ersetzt.

2. Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Alt:

.

 Übersicht zur Mindestaussattung von Fachdiensten und Einheiten
der unteren Katastrophenschutzbehörden
Anlage
(zu § 4 Absatz 1)

Neu:

.

Anhang
zu Artikel 1 Nummer 2

.

Übersicht zur Mindestausstattung von Fachdiensten und Einheiten der unteren Katastrophenschutzbehörden Anlage
(zu § 4 Absatz 1)

ID 16/1746

ENDE

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