Regelwerk, Gefahrenabwehr, Feuerwehr

FwDV 2 Nds
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1. Durchführung von Lehrgängen durch die Kommunen

1.1 Grundlagen

1.2 Lehrgänge

1.2.1 Truppmannausbildung (TM)

1.2.2 Truppführerlehrgang

1.2.3 Technische Lehrgänge

2. Anerkennung von Ausbildungslehrgängen/Ausbildungsgängen

2.1 Lehrgänge für Freiwillige Feuerwehren anderer Bundesländer

2.2 Lehrgänge an Katastrophenschutzschulen

2.3 Ausbildung des hauptberuflichen Einsatzpersonals der Feuerwehren

2.4 Ausbilderin oder Ausbilder in der Feuerwehr

2.5 Sonstige Ausbildungslehrgänge

3. Ergänzende Lehrgänge und Lehrgangsvoraussetzungen

4. Bewertung der Prüfungsleistungen

5. Anforderung und Zuteilung von Lehrgangsplätzen

6. Schlussbestimmungen

Anlage 1
(zu den Nummern 4.1 und 4.3)

Anlage 2
(zu den Nummern 4.1 und 4.4)

Anlage 3