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Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz
- Hessen -

Vom 17. November 2025
(GVBl. vom 20.11.2025 Nr. 84)


Aufgrund des § 69 Nr. 6 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602), verordnet der Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz:

Artikel 1

Die Verordnung über den Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz vom 25. Mai 2009 (GVBl. I S. 229), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2017 (GVBl. S. 326), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 wird die Angabe "23" durch "24" ersetzt.

b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 16 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.

bb) Als Nr. 17 wird angefügt:

"17. das Landeskommando Hessen."

2. In § 3 Satz 2 wird die Angabe "2025" durch "2032" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung (21.11.2025) in Kraft.

ID: 252736

ENDE

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(Stand: 25.11.2025)

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